Schlagwort 'HR-Lobby'

Institut zur Zukunft der Arbeit

Samstag, 19. April 2014 - 09:32

Im September 2013 forderte Prof. Dr. Klaus Zimmermann, Direktor des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA), die Redaktion der Blätter für Deutsche und internationale Politik sowie den Autor Werner Rügemer auf, folgende Aussagen zu unterlassen:

  • „faktenwidrig bezeichnet sich das Institut als »unabhängig«“
  • „Von »freier Wissenschaft« kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden“
  • das IZA betreibt Lobbying
  • (durch eine bestimmte Berichterstattung) den Eindruck zu erwecken, dass das IZA nicht über ihre private Finanzierung informiere.

Quelle (zum Weiterlesen empfohlen): http://www.nachdenkseiten.de/?p=21447

Dank der Aufforderung des IZA wurde ich auf Werner Rügemers Artikel aufmerksam. Der Titel des Artikels ist „Die unterwanderte Demokratie – Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen“. Darin hat der Verlag leider nicht angegeben, wo er mit Streichung von Textstellen den Forderungen des IZA nachgekommen ist.

Rügemer selbst kam den Forderungen nicht nach. Deswegen gibt es einen Verhandlungstermin: 2014-05-09, 11 Uhr. Die Verhandlung soll in der Pressekammer des Landgerichts Hamburg stattfinden. In Rolf Schälikes aktionskünstlerischer „Bukeismus“-Website findet man auch das Aktenzeichen: Az. 324 O 19/14.

Agenda-setting: Nach meinem Eindruck versucht das Institut tatsächlich, Politik zu beeinflussen, z.B. mit den IZA-Standpunkten. Beispiel (IZA Standpunkte Nr. 56, Reflektionen zur Zukunft der Arbeit, Klaus F. Zimmermann, 2013, http://ftp.iza.org/sp56.pdf):

[...] Es wäre deshalb falsch, an dieser Stelle nur die Nachteile in Form eines zweifellos komplexer werdenden Erwerbslebens zu sehen und somit neuen politischen Regulierungsbedarf in Sachen Arbeitnehmerschutz zufordern. Unsere Ansprüche an den eigenen persönlichen Nutzen lassen sich ebensowenig wieder „zurückdrehen“ wie wir die Hoffnung nähren sollten, dass die allgegenwärtigen globalen Wettbewerbsbedingungen und die daraus entstehenden Flexibilisierungsnotwendigkeiten jemals wieder „verschwinden“ werden. [...]

Occupy the Universities

Samstag, 5. November 2011 - 21:58

In den 68ern besetzten die Studenten die Unis. Heute sind sie Personaler, und besetzen die Universitäten schon wieder, aber anstatt mit Krawall nun mit ihren Leuten und ihren Ideologien. So möchte die Wirtschaft ihre Arbeitnehmer schon bei der Ausbildung in den Griff bekommen. Oder sie kaufen sich in der Akademia ein und lassen sich ihren Angestellten mit der richtigen Einstellung in An-Instituten mit der richtigen Einstellung eine wissenschaftlich aussehende Ausbildung in der von ihnen eingestellten Richtung verpassen. Der Steuerzahler bezahlt das Blendwerk mit.

Vernetzte Personaler denken über ihre eigenen Betriebe hinaus und arbeiten an den Regeln des Arbeitsmarktes und der Ideologisierung der Wissenschaft, um sich dann auf diese von ihnen selbst beeinflussten Regeln berufen zu können. Sie besetzten die Köpfe der kommenden Arbeitnehmer schon in der Schule. Je unhaltbarer Glaubenslehren werden, desto anspruchsvoller wird natürlich die Glaubenspflege. Das ist nichts Neues.

Die führenden Personaler handeln heute betriebsübergreifend politisch. Gleichzeitig mögen sie es nicht, wenn in den Betrieben eine betriebsübergreifende Politik der Gewerkschaften spürbar wird. Das ist natürlich kein Widerspruch.

Arbeit in und an der Forschung

Donnerstag, 1. September 2011 - 01:59

Der Goinger Kreis unterstützt die Wissenschaft, z.B. zusammen mit einem “Institut für Strategisches Personalmanagement” der Leuphania-Universität in Lüneburg (http://www.goinger-kreis.de/files/humankapitalmessung_homepage_gk.pdf, S. 11; Patrick Kalke, Flavio Passaro; 2010-09-30):

Für den Faktor Mitarbeiter soll eine vergleichbare Transparenz entstehen, wie sie in Bezug auf den Faktor Kapital vorliegt.

http://www.leuphana.de/institute/ispm/forschung-projekte.html (2011-08-25):

Das Institut für Strategisches Personalmanagement hat sich die Aufgabe gestellt, eine international konkurrenzfähige Managementforschung in Lüneburg aufzubauen. Um dies zu erreichen, arbeiten die Institutsmitglieder intensiv in nationalen und internationalen Projekten, die sowohl die Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen als auch global tätigen Unternehmen mit einschließt. Die Finanzierung der Projekte erfolgt in vielfältiger Form.

Die vielfältige Form der Finanzierung des Institutes verdient Aufmerksamkeit in Bezug auf die Transparenz des Faktors Kapital.

Unabhängige Wissenschaft ist nicht immer erwünscht. Eine vergleichbar vielfältige Finanzierung fehlte möglicherweise z.B. Friedhelm Nachreiners unabhängigem Lehrstuhl für Organisationspsychologie in Oldenburg. Den Lehrstuhl gibt es in einer Zeit der zunehmenden Bedeutung der Organisationspsychologie nun nicht mehr.

Aber die GAWO e.V. forscht transparent weiter. In diesem Blog wies ich bereits darauf hin: http://blog.psybel.de/arbeitszeit-in-der-gefaehrdungsbeurteilung/

… Seit Mai 2008 läuft die von der Gawo selbst finanzierte Onlineumfrage “Arbeitszeit und Gesundheit”, um den Zusammenhang zwischen der Dienstplangüte, weiteren Belastungs- und Arbeitsbedingungen sowie persönlichen Merkmalen und gesundheitlichen Beschwerden genauer beschreiben zu können.

Siehe auch:

 
2012-03-17:
Ursula von der Leyen: im Interview mit dem SPIEGEL (Februar 2012)
Thema: psychische Belastungen am Arbeitsplatz
in: SPIEGEL WISSEN, Patient Seele – Wie die Psyche wieder ins Gleichgewicht kommt,
(132 Seiten, Druckauflage: ca. 240000, Feb. 2012), Nr. 1/2012, S.49


Das Thema wird in der Wirtschaft noch nicht ernst genug genommen, nicht aus bösem Willen, sondern aus Unwissen und Hilflosigkeit.

Gibt es vielleicht auch eine gepflegte Unwissenheit?

Eine neue Generation von Sparringspartnern

Donnerstag, 1. September 2011 - 01:00

http://www.goinger-kreis.de/1-0-Auf+einen+Blick.html

Visionen & Ziele des Goinger Kreises

Der Goinger Kreis versteht sich als ein Forum und Think Tank für Menschen in verantwortungsvoller Position aus Wirtschaft und Wissenschaft, die Interesse an Initiativen der Personalführung und Personalentwicklung haben.

Das Forum hat sich zum Ziel gesetzt, zu personal- und gesellschaftspolitischen Fragen Stellung zu beziehen, Denkansätze für notwendige Veränderungen zu schaffen und hierfür öffentliches Bewusstsein zu fördern. Die Zukunftssicherung von Arbeit und Beschäftigung in Deutschland ist dabei Schwerpunkt.

Neben dem Aufbau und Ausbau der Wissensgesellschaft ist es notwendig, den Produktions- und Innovationsstandort Deutschland zu stärken. Das Forum möchte vielfältige gesellschaftspolitische, unternehmensinterne und umfeldbezogene Faktoren und Rahmenbedingungen positiv beeinflussen und ausrichten. Hierzu benötigen wir eine Veränderungskultur aber auch eine stark ausgeprägte Leistungs- und Lernkultur in den Unternehmen.

http://www.goinger-kreis.de/23-0-Chancen+der+Mitbestimmung.html

Die Chancen der betrieblichen Mitbestimmung nutzen

Wir müssen die Vorteile und Chancen der deutschen Mitbestimmung bewusster und kreativer nutzen

  • Neue Rolle als betrieblicher Partner
  • Förderung der Qualifikation

Beispiele

  • Klare Offenlegung von unternehmerischen Problemen und Herausforderungen, die – wie auch immer – gemeistert werden müssen
  • Konflikte aushalten, wenn erforderlich
  • Nutzen der Betriebsräte als Korrektiv und Sparringspartner
  • Begleitung des Generationswechsels: Förderung einer neuen Generation von Arbeitnehmervertretern
  • Keine karriereschädliche Brandmarkung von Betriebsratstätigkeit

Es wird an den Betriebsräten liegen, den Personalern vom Goinger Kreis auf Augenhöhe zu zeigen, dass Arbeitnehmervertreter keineswegs nur “Sparringspartner” sind. Das geht.

Der Goinger Kreis ist eine Vereinigung von “Personalern“. Der Verein ist keine Lobbyorganisation, denn er ist ja nicht in der Lobbyistenliste des Bundestages aufgeführt. Selbstlos setzt er sich für das Gemeinwohl ein.
http://www.goinger-kreis.de/3-0-Aktivitaeten+und+Initiativen.html

Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen und diese in die Umsetzung zu bringen, behandelt der Goinger Kreis personal- und gesellschaftspolitisch relevante Themen im Rahmen von Arbeitskreisen (AKs) und richtet darüber hinaus konkrete Initiativen aus. Durch diese wird nicht nur Stellung zu relevanten Fragen bezogen, sondern es werden auch konkrete Denkansätze und Umsetzungsbeispiele entwickelt. Ein bundesweites Erfolgsbeispiel ist die Initiative „Fit für die Bewerbung“, die sich aus dem AK „Beschäftigungsfähigkeit Jugendlicher“ entwickelt hat.

http://www.initiative-fuer-beschaeftigung.de/news_detail.php?id=224 (2010-09-28)

Bundesarbeitsministerin von der Leyen übernimmt Schirmherrschaft für den Beratungstag „Fit für die Bewerbung“
Ende September findet der bundesweite Aktionstag zum sechsten Mal statt.

Mit der Übernahme der Schirmherrschaft unterstreicht die Bundesarbeitsministerin die Bedeutung der frühzeitigen Unterstützung von Jugendlichen, so dass sie optimal für den Bewerbungsprozess gerüstet sind.

Der Aktionstag „Fit für die Bewerbung“ wurde bereits im Jahr 2005 durch den Goinger Kreis ins Leben gerufen und wird seit 2006 in Kooperation mit der Initiative für Beschäftigung! durchgeführt. …

Mitglieder des Goinger Kreises:

  • Oliver Büdel, DZ PRIVATBANK Gruppe
  • Prof. Dr. Jürgen Deller (Gründungsmitglied), Leuphana Universität Lüneburg
  • Franz Donner, Carl Zeiss Vision International
  • Nicolai Dyroff, SAP AG
  • Franz Eichinger, Pawlik Sales Consultants AG
  • Norbert Kireth, Ferrero MSC
  • Dr. Axel Klopprogge (Gründungsmitglied), Strategy for People
  • Katharina Heuer, DB Mobility Logistics AG
  • Karen Hoyndorf, Accenture GmbH
  • Dr. Thomas Marquardt (Vorstandsmitglied, Gründungsmitglied), Infineon Technologies AG
  • Hilger Pothmann (Gründungsmitglied), Deutsche Bank AG
  • Thomas Rau (Gründungsmitglied), RZP GmbH
  • Uwe Rüger, Hay Group GmbH
  • Peter Schmidt (Gründunggsmitglied), CSC Deutschland Solutions GmbH
  • Claudia Seidner (Gründungsmitglied), RZP GmbH
  • Karl-Heinz Stroh (Vorstandsmitglied, Gründungsmitglied; http://www.hr-alliance.eu/organisation.htm, 2009-12-13: “Schlagkraft entsteht auch durch Größe.”), ehemaliges Vorstandsmitglied der Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte Holding AG
  • Angelika Stucht-Engelke, Evonik Industries AG
  • Angela Titzrath-Grimm (Vorstandsmitglied), Daimler AG
  • Steffen W. Wurst (Gründungsmitglied), Schenker AG
  • Dr. Winfried Zimmermann (Gründungsmitglied), Otto Group
  • Dr. Norbert Bensel, (Ehrenmitglied)

Siehe auch: http://www.hr-alliance.eu/organisation.htm

Die Ansichten des Goinger Kreises regen zum Nachdenken an. Betriebsräte sollten die Vorteile und Chancen der deutschen Mitbestimmung bewusster und kreativer nutzen. Wie (und wie auch immer) setzt eine neue Generation von Arbeitnehmervertretern knappe Ressoucen effizient, effektiv und zielführend für Sparring ein?

Politikberatung

Dienstag, 8. März 2011 - 20:40

Im Artikel “Arbeitsschutz ist ein vorgeschriebenes Element der betrieblichen Gesundheitsförderung” machte ich ziemlich deutlich, dass sich das Bundesgesundheitsministerium bei der Erstellung einer Broschüre vermutlich durch Arbeitgeber beraten ließ. Deswegen vermuten Sie als ehrenwerter Leser meines Blogs vielleicht, dass ich als verbohrter Gewerkschafter wieder einmal das Klischee vom unredlichen Arbeitgeber bemühe. Das ist aber nicht so. Nicht die Arbeitgeber sind unredlich, sondern sie sind einfach schlauer, als die von ihnen beim Schreiben von Gesetzvorlagen Beratenen. Meine Kritik richtet sich nicht gegen Lobbyisten, sondern gegen die Dummheit derer, die sich von Lobbyisten beeindrucken lassen. Wie andere Menschen auch, machen Lobbyisten, was man sie machen lässt.

Dazu eine kleine Geschichte. In den frühen 80gern verkaufte ein Freund von mir einen der ersten Laptop-Computer (TRS 80 Model 100) an eine Bank, die damit Kreditberatung direkt im Kundenwohnzimmer machen wollte. Ich entwickelte das Programm dafür und entdeckte dabei, dass bei der Berechnung des Effektivzinssatzes verschiedene Geldflüsse mit verschiedenen Gewichtungen in die Formel zur Effektivzinsberechnung eingingen. Der Effektivzins hing also davon ab, wie sich der Geldfluss beispielsweise auf Zins, Tilgung und Gebühren verteilte. So lassen sich für gleiche Geldflüsse unterschiedliche Effektivzinssätze gestalten. Da ich damals noch naïv an die Überzeugungskraft der Vernunft glaubte, bat ich ein Bundesministerium (ich weiß nicht mehr genau, ob für Wirtschaft oder für Finanzen), mir zu erklären, wieso eine derart manipulierbare Berechnungsmethode sich in ein Gesetz verirren konnte, zumal die Bank intern ein anderes Verfahren einsetzte, dem sie mehr vertraute. Die mich damals noch überraschende und gleichfalls naïve Antwort des Ministeriums: Die Berechnungsformel könne nicht falsch sein, da bei ihrer Entwicklung die Banken mitgewirkt hatten.

In wackerer Fortsetzung meiner Naïvität bot ich der Bank an, auch das von ihr intern benutzte Berechnungsverfahren als Option in das Programm einzubauen, damit man Kunden ehrlich beraten könne. Die Bank zeigte dafür jedoch eher wenig Interesse, weil diese Option nicht den gesetzlichen Vorschriften entspräche, nach denen man sich (leider!) zu richten habe.

Arbeitsschutz ist ein vorgeschriebenes Element der betrieblichen Gesundheitsförderung

Montag, 7. März 2011 - 18:59

Zum Netzwerk Unternehmensnetzwerk zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) in der Europäischen Union e.V. gibt es eine Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit dem Titel: Unternehmen unternehmen Gesundheit. Darin geht es um betriebliche Gesundheitsförderung (BGF; auch betriebliches Gesundgeitsmanagement, BGM) und unter Anderem auch um die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen.

Eine Vorbemerkung: Die große Mehrheit der Unternehmen hält es nicht für erforderlich, in der vorgeschriebenen Weise psychisch wirksame Arbeitsbelastungen in die Beurteilung der von Arbeitsplätzen ausgehenden Gefährdungsrisiken einzubeziehen. Die in einem Rechtsstaat naheliegende Maßnahme zur Verringerung psychisch wirksamer Fehlbelastungen bestünde also konsequenterweise darin, die seit 1996 bestehenden Vorschriften des ganzheitlichen Arbeitsschutzes auch wirklich durchzusetzen, denn das Verbesserungspotential ist riesig. Erstaunlicherweise gibt das Ministerium hier aber wenig Anregungen. Es müsste deswegen geprüft werden, inwieweit bei der Erstellung der Broschüre Vertreter der Unternehmen mitgewirkt haben, die es selber nicht für erforderlich halten, sich nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Betriebsverfassungsgesetz zu richten. Die Toleranz der Politiker gegenüber Schutzrechte missachtenden Unternehmen muss schon seit vielen Jahren recht groß sein, denn sie sorgen seit 1996 nicht dafür, dass die Gewerbeaufsichten die Unternehmen ausreichend proaktiv und sorgfältig kontrollieren können. Angesichts der Offensichtlichkeit und der Nachhaltigkeit der tolerierten Missachtungen ist es direkt anstrengend, die Untätigkeit der Politik für einen Zufall zu halten.

Nun zur Broschüre selbst: Im Vorwort von Unternehmen unternehmen Gesundheit schreibt Dr. Philipp Rösler (Bundesgesundheitsminister):

Denn wenn die körperliche und psychische Arbeitsbelastung, Krankheits- und Burn-out-Quoten sinken und gleichzeitig die Motivation, die Leistungsfähigkeit und die Kreativität der Belegschaft steigen, profitieren alle im Unternehmen davon.

Das klingt gut, zeigt aber auch den populärpsychologischen Ansatz der Broschüre, denn auch zu wenig Arbeitsbelastung kann eine Fehlbelastung sein. Die Aufgabe der Arbeitgeber besteht nämlich nicht im Senken von psychischen Belastungen, sondern die Arbeitgeber haben psychische Fehlbelastungen zu beseitigen oder zu mindern. Arbeitnehmer brauchen Belastungen, denn für den Umgang damit werden sie bezahlt. Nicht bezahlt werden sie für Fehlbelastungen.

Was sind nun Fehlbelastungen? In Betrieben mit Arbeitnehmervertretungen (Betriebsräte, Personalräte) vereinbaren diese Vertretungen mit dem Arbeitgeber, was in einem gegebenen Betrieb Fehlbelastungen sind. Die Arbeitnehmer werden hier nicht entgegenkommenderweise einbezogen, sondern sie bestimmen mit. Der Minister hat möglicherweise Hemmungen, das zu verdeutlichen. Das ist problematisch, denn Mitbestimmung ist eine kennzeichnende Voraussetzung für innerbetrieblich vereinbarte Kriterien und Prozesse des Arbeitsschutzes.

Ganz ordentlich aber klärt das BMG die “gesetzlichen Regelungen”:

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) sind für Arbeitgeber verpflichtend geregelt:

  • Als Arbeitgeber tragen Sie die Hauptverantwortung für die Überprüfung, Umsetzung und Verbesserung aller erforderlichen Maßnahmen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz (ArbSchG, ASiG).
  • Zudem sind Sie als Arbeitgeber seit 2004 (laut § 84 Abs. 2 SGB IX) gesetzlich dazu verpflichtet, unabhängig von der Betriebsgröße, Maßnahmen des BEM durchzuführen, wenn ein Beschäftigter mehr als 42 Tage innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig ist. Dies gilt sowohl für länger andauernde Arbeitsunfähigkeit als auch für viele aufeinanderfolgende Kurzzeiterkrankungen.

Die betriebliche Gesundheitsförderung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Allerdings ist sie für die Krankenkassen verpflichtend geregelt:

  • Gemäß § 20a SGB V sind die Krankenkassen verpflichtet, Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung zu erbringen.
  • Gemäß § 65a Absatz 2 SGB V kann die Krankenkasse in ihrer Satzung vorsehen, dass bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sowohl der Arbeitgeber als auch die teilnehmenden Versicherten einen Bonus erhalten.

Im Zusammenhang mit anderen Ausführungen in der Broschüre entsteht allerdings dann doch Verwirrung, denn auf der Seite vor dieser Erklärung der gesetzlichen Regeln schreibt das Ministerium:

Die betriebliche Gesundheitsförderung umfasst Maßnahmen, die auf das Verhalten von Menschen ausgerichtet sind (Verhaltensprävention), und Maßnahmen, die Arbeitsbedingungen analysieren (Verhältnisprävention). Oftmals ist eine klare Trennung in der Praxis nicht möglich und auch nicht sinnvoll, da die Bereiche sich gegenseitig beeinflussen. So verursachen z. B. Über- und Unterforderung von Beschäftigten Stress und Demotivation. Um diese Auswirkungen zu vermeiden, sind neben Kursen zur Stressbewältigung auch Änderungen der Arbeitsbedingungen notwendig. Nachfolgend sind mögliche Maßnahmen beispielhaft dargestellt.

“Maßnahmen, die Arbeitsbedingungen analysieren (Verhältnisprävention)” sind vorgeschriebene Arbeitsschutzmaßnahmen. (Die Analyse ist übrigens nur ein kleiner Teil der Maßnahmen der Verhältnisprävention! Vergessen hat das BMG die Maßnahmenfestlegung, die Implementierung der Maßnahmen, die Wirksamkeitskontrolle der Implementierung sowie die all das begleitende Dokumentation und Unterweisung.) Wenn also Arbeitsschutz Teil der BGF ist, dann ist die BGF eben nicht in allen Teilen “freiwillig”. Und Verhältnisprävention geschieht nicht “neben” Verhaltensprävention, sondern im Arbeitsschutz hat Verhältnisprävention ganz klar Vorrang vor der Verhaltensprävention. Es ist verwunderlich, dass das ausgerechnet in einem Bundesministerium nicht verstanden wird.

Außerdem ist es mit “Kursen zur Stressbewältigung” ganz sicher nicht getan. Das Ministerium weiß das anscheinend auch nicht. Die vorgeschriebenen Unterweisungen gehen viel weiter. Dass die Broschüre das nicht darzustellen vermag, legt ebenfalls die Vermutung nahe, dass die Broschüre des BMG mit nicht unwesentlicher Hilfe der Arbeitgeber erstellt wurde.

Gelegentlich ist die Ansprache “persönlicher Probleme” von Mitarbeitern auch ein Mittel von Arbeitgebern, die “Ursachen” der “Auffälligkeit” des Verhaltens von Mitarbeitern bei diesen zu verorten und eine mitbestimmte Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu vermeiden. Das war schon immer der leichteste Weg für diese Sorte von Arbeitgebern, denn damit entlasten sie sich  und halten die Mitarbeiter gleichzeitig davon ab, Probleme offen anzusprechen. Genau aus diesem Grund konzentriert sich der Arbeitsschutz auf die Verhältnisprävention. Das ist einer der vom Bundesgesundheitsministerium nicht verstandenen Gründe für die Trennung von Verhältnisprävention und Verhaltensprävention. Die Gerichte dagegen verstehen diese Gründe. Betriebsräte haben hier die wichtige Aufgabe, diese Trennung im Sinn des Arbeitsschutzes zu verteidigen.

Wird aus den Fehlern und den Schwerpunkktsetzungen des BGM bei der Darstellung der Sachverhalte ein Desinteresse des BGM am Arbeitschutz und an der Mitbestimmung durch die Arbeitnehmer deutlich? Es muss auch die Möglichkeit erwogen werden, dass die Broschüre von den Arbeitgebern selbst geschrieben wurde: In der Broschüre wird die Mitbestimmung ignoriert. Auch die Priorität der Verhältnisprävention (gegenüber der Verhaltensprävention) im Arbeitsschutz und die Tatsache, dass ein Großteil der Betriebe seit vielen Jahren versäumt hat, psychisch wirksame Arbeitsbelastungen in Gefährdungsbeurteilungen zu berücksichtigen. Der Minister und Arzt sieht zu, wie Arbeitgeber den Arbeitnehmern ihre Schutzrechte seit 1996 verweigern. Was er dagegen tun könnte, tut er nicht.

Arbeitgeber lenken die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit  auf ihre freiwilligen Leistungen im “betrieblichen Gesundheitsmanagement” (BGM) bzw. in der “betrieblichen Gesundheitsförderung”. Das ist werbewirksamer als die Befolgung der Vorschriften des ganzheitlichen Arbeitsschutzes, deren Initiator dann in vielen Fällen auch noch die Arbeitnehmervertretung des Unternehmens ist. Betriebsräte können das Interesse der Unternehmen an einer werbewirksamen BGF aber durchaus nutzen: Wie glaubwürdig betriebliche Gesundheitsförderung ist, kann mit einer einfachen Frage an Unternehmen, die mit ihrer BGF werben, überprüft werden: “Ist der Einbezug psychische wirksamer Belastungen in arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen bei Ihnen mit einer Betriebsvereinbarung geregelt worden?”

Für Betriebsräte nutzbar ist zum Beispiel auch der Qualitätsfragebogen zum betrieblichen Gesundheitsmanagememt (PDF, 189 KB). Fragen 3b und 3c:

Basieren die Maßnahmen zur BGF auf einer sorgfältigen und regelmäßig aktualisierten Ist-Analyse, die sich auf wichtige gesundheitsrelevante Informationen stützt: Arbeitsbelastungen, Gesundheitsindikatoren, subjektiv wahrgenommene Beschwerden, Risikofaktoren, Unfallgeschehen, Berufskrankheiten, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Erwartungen aller betrieblichen Akteure, insbesondere der Beschäftigten? Sind alle Mitarbeiter durch geeignete Mittel der internen Öffentlichkeitsarbeit über die Vorhaben im Bereich BGF informiert?

Das geht ein bisschen in Richtung Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung. Arbeitgeber werden diesen Fragebogen zur Selbstbewertung der Qualität der BGF akzeptieren. Damit ist schon einmal ein Mindeststandard gesetzt. Um mit dem Fragebogen umgehen zu können, müssen Betriebsräte allerdings auch wissen, was ihm noch fehlt.

Wenn Arbeitsschutz ein Teil des BGM und/oder der BGF ist, dann ist der Arbeitsschutz zunächst die Pflicht. Der Rest ist Kür. Die Aufgabe der Betriebsräte wird sein, dafür zu sorgen, dass die Pflicht erledigt ist, bevor der Arbeitgeber zur werbewirksamen Kür schreitet.
 

Siehe auch: http://blog.psybel.de/2011/05/13/unerhoert/ (2011-05-13)

Positives Arbeitgeberimage

Sonntag, 6. Februar 2011 - 21:38

Auf der Suche nach Arbeitgebern, die hohe Ansprüche an sich stellen, fand ich diese Organisation:

Queb – Quality employer branding e. V.
(vormals: dapm – Der Arbeitskreis Personalmarketing e. V.)

http://www.queb.org/info-lounge:

Der Auf- und Ausbau eines positiven Arbeitgeberimages (Employer Branding) sind die unabdingbaren Voraussetzungen zur Gewinnung geeigneter Bewerber sowie zur Bindung von Mitarbeitern. Dem Personalmarketing kommt dabei die Aufgabe zu, konjunkturunabhängig und im Umfeld demographischer sowie arbeitsmarktpolitischer Veränderungen, mit den geeigneten Instrumenten die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber langfristig sicherzustellen.

In diesem Kontext haben sich im Februar 2001 die Personalmarketingverantwortlichen bedeutender Unternehmen der Privatwirtschaft zusammen geschlossen und im Juli 2003 den Verein dapm, Der Arbeitskreis Personalmarketing, gegründet – heute Queb. Gefördert wird primär der Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Personalmarketings und Employer Brandings. Darüber hinaus werden Arbeits- und Qualitätsleitlinien im Bereich Personalmarketing entwickelt. Gemeinsame Initiativen und Plattformen entlang der HR-Wertschöpfungskette (Attraktion, Integration und Retention von Mitarbeitern) komplettieren das Portfolio von Queb.

Aktuell sind bei Queb 43 namhafte Unternehmen als Mitglieder organisiert.

http://www.queb.org/mitglieder:

  • accenture GmbH
  • adidas AG
  • Allianz Deutschland AG
  • ANDREAS STIHL AG & Co. KG
  • Audi AG
  • BASF SE
  • Bayer
  • BearingPoint GmbH
  • Bertelsmann AG
  • BMW AG
  • Bosch GmbH
  • Commerzbank AG
  • Continental AG
  • Daimler AG
  • DEKRA Automobil GmbH
  • Deloitte
  • Deutsche Bahn AG
  • Deutsche Bank AG
  • Deutsche Post DHL
  • Deutsche Telekom AG
  • E.ON AG
  • EADS Deutschland GmbH
  • EnBW Energie Baden-Württemberg AG
  • Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Evonik Industries AG
  • Generali Deutschland Holding AG
  • IBM Deutschland GmbH
  • Infineon Technologies AG
  • KPMG AG WPG
  • L`Oréal Deutschland GmbH
  • Merck KGaA
  • Microsoft
  • Philips GmbH
  • PricewaterhouseCoopers AG WPG
  • Procter & Gamble Service GmbH
  • Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG
  • SAP AG
  • Siemens AG
  • TARGOBANK AG & Co. KGaA
  • ThyssenKrupp AG
  • UBS Deutschland AG
  • UniCredit Bank AG / HypoVereinsbank
  • Unilever Deutschland GmbH

Auch interessiert mich der Arbeitsschutz der Unternehmen in diesem Verbund von Organisationen:

 
Wie würden die Betriebsräte dieser Unternehmen diesen Fragebogen ausfüllen?
[Kontakt]

Über Gefährdungsbeurteilungen mit Einbezug psychisch wirksamer Belastungen bei Queb-Mitgliedern berichten Sie bitte als Kommentar zur Positivliste.