Schlagwort 'Geschichte'

Zwangsläufig: Anti-Stress-Verordung zeigt Wirkung

Freitag, 31. Mai 2013 - 07:36

http://www.suedwestmetall.de/swm/web.nsf/id/li_sweb97fanc.html

[...] Auch die Politik ist mittlerweile auf den Zug aufgesprungen. Während das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Arbeitsschutzgesetz ändert, bringen die Arbeits- und Sozialminister eine Vorlage zu einer Anti-Stress-Verordnung in den Bundesrat ein. Damit wird das Themenfeld zwangsläufig auch in den Betrieben ankommen. [...]

Könnten sich Unternehmen in Deutschland nicht straflos über Schutzgesetze stellen, dann hätte das Thema spätestens im Jahr 2005 in den Betrieben angekommen sein müssen. Aber die Gewerbeaufsicht konnte eine Einhaltung der Vorschriften nicht durchsetzen. So wie die Behörden ausgerüstet waren, sollten sie die Vorschriften des ganzheitliche Arbeitsschutzes wohl auch nicht wirklich durchsetzen können. Hiermit bestätigt ein Arbeitgeberverband, dass alleine schon die Vorlage der Anti-Stress-Verordnung Wirkung zeigt.

Nun zur Veranstaltung:

Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung

[...]

17. JULI 2013
CongressCentrum Böblingen
Ida-Ehre-Platz 1, 71032 Böblingen
Württemberg-Saal
13:00 – 17:15 Uhr

Das Programm sieht interessant aus, aber gegen Ende der Veranstaltung wird noch das von den Arbeitgebern sogar als App angebotene KPB-Befragungsverfahren verkauft.

Besser finde ich gerade für Betriebe der KMUs den IMPULS-Test. Das Verfahren analysiert nicht nur die psychischen Belastungen im Betrieb, sondern berücksichtigt auch, welche dieser Belastungen die Mitarbeiter überhaupt stören. Es gibt Belastungen, die der Mensch sich sogar wünscht. Das bekommen der KPB und viele andere Testverfahren nicht mit.

Das Ärzteblatt recherchiert

Mittwoch, 22. Mai 2013 - 07:54

http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/54378/Psychische-Belastungen-am-Arbeitsplatz-Experten-sehen-dringenden-Handlungsbedarf gibt einen guten und geradezu lehrbuchmäßig ausgewogenen Überblick mit nützlichen Links unter dem Titel “Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Experten sehen dringenden Handlungsbedarf” (2013-05-14).

Arbeitsschutz über das SGB beeinflussen

Montag, 6. Mai 2013 - 07:17

Wer verstehen will, wie die FDP und die Wirtschaft über das Gesundheits- und das Wirtschaftsministerium den Arbeitsschutz beeinflussen wollen, findet in dem zur 909. Sitzung des Bundesrates vorgelegten Gesetzesänderungsentwurf interessanten Lesestoff: http://blog.psybel.de/bundesrat-909-sitzung/#Drucksache-217-13.

Europäische Rahmenvereinbarung über arbeitsbedingtem Stress

Freitag, 3. Mai 2013 - 08:10

http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/bundesrat-arbeitgeber-beim-kampf-gegen-burn-out-in-der-pflicht-2e308-51ca-12-1493110.html

Bundesrat: Arbeitgeber beim Kampf gegen Burn-out in der Pflicht
[...]
Deutschland im europäischen Vergleich weit abgeschlagen [...] Prüfer-Storcks[: ...] Im europäischen Vergleich liege Deutschland bei diesem Thema noch weit hinten. So haben sich die europäischen Sozialpartner bereits 2004 auf eine Vereinbarung zu arbeitsbedingtem Stress verständigt, die in 13 EU-Staaten umgesetzt worden sei – nicht aber in Deutschland. [...]

 
http://www.bvoed.de/nr.-252013-thema-arbeitsbedingter-stress.html

[...] Die europäischen Sozialpartner wurden im Jahr 2002 von der EU-Kommission über einen möglichen Schutz der Arbeitnehmer vor arbeitsbedingtem Stress konsultiert.

Grundlage waren die allgemeinen Bestimmungen der EU-Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz (Richtlinie 89/391/EWG).

Im Ergebnis wurde von den europäischen Sozialpartnern am 8. Oktober 2004 die Europäische Rahmenvereinbarung über arbeitsbedingtem Stress abgeschlossen, die Grundsätze, Ziele und mögliche Maßnahmen zum Abbau von arbeitsbedingtem Stress enthält. [...]

Bundesrat, 909. Sitzung

Freitag, 3. Mai 2013 - 07:40

Aus http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_8396/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/909-sitzung/to-node.html?__nnn=true:

TOP 32: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention
[TOP-Nummer hatte sich gegenüber der ursprünglichen Planung geändert.]
Ausschussbeteiligung: Gesundheitsausschuss (federführend), Wirtschaftsausschuss
[Neben vielen anderen Punkten in diesem umfangreichen Vorgangs geht es um "die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung, um insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen mit Leistungen der Krankenkassen zur Gesundheitsförderung im Betrieb zu erreichen. Hierzu sollen die Krankenkassen einerseits verpflichtet werden, mindestens 2 Euro jährlich für jeden ihrer Versicherten für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung auszugeben. Andererseits soll ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, Boni an Arbeitgeber und Versicherte zu leisten, die an Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung teilnehmen."]


Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 32 [pdf, 26 KB]
[s.a. GG, Art. 76 Abs. 2]
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Drucksachen zu 217/13:

Nummer Titel Download
217/13 Drucksache [pdf, 355 KB] Download
217/1/13 Drucksache [pdf, 53 KB] Download
217/2/13 Drucksache [pdf, 18 KB] Download
217/3/13 Drucksache [pdf, 29 KB] Download

TOP 95: Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit
Länderbeteiligung: Antrag der Länder Hamburg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Ausschussbeteiligung: “Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (federführend), Gesundheitsausschuss, Wirtschaftsausschuss
verbunden mit [...] TOP 99
Redner: siehe TOP 99

TOP 99: Entschließung des Bundesrates “Gute Arbeit – Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten”
Länderbeteiligung: Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Redner: MP’in Malu Dreyer (RP), MP Stanislaw Tillich (SN), Min Guntram Schneider (NW), MP Dr. Reiner Haseloff (ST), Sen’in Cornelia Prüfer-Storcks (HH), StMin’in Christine Haderthauer (BY), Min’in Svenja Schulze (NW), StMin, Michael Boddenberg (HE), Min Olaf Lies (NI)
verbunden mit [...] TOP 95

 
Aus http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_8396/DE/presse/pm/2013/088-2013.html:

TOP 95: Drucksache 315/13
Die antragstellenden Länder wollen Beschäftigte besser vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit schützen. Mit einer Verordnung möchten sie die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes für psychische Belastungen konkretisieren, da Betrieben und Aufsichtsbehörden in diesem Zusammenhang bisher ein verbindlicher Bezugsrahmen fehle. Die bestehenden rechtlichen Vorgaben seien zu abstrakt.
Zur Begründung ihrer Initiative führen die Antragsteller aus, dass nach den Auswertungen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit arbeitsbedingter Stress zu den wesentlichen gesundheitsgefährdenden Ursachen in der Arbeitswelt gehört. Im Jahr 2011 seien 53 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage allein auf das Konto psychischer Störungen gegangen, was einen Anstieg um mehr als 80 Prozent in den letzten fünf Jahren bedeute.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 3. Mai 2013 vorgestellt. Im Anschluss ist die Beratung in den Ausschüssen vorgesehen.

TOP 99: Drucksache 343/13
Die antragstellenden Länder setzen sich für eine faire Arbeitspolitik ein. Aus ihrer Sicht muss Fehlentwicklungen in diesem Bereich – wie zum Beispiel dem sich ausbreitenden Niedriglohnsektor und der Zunahme prekärer Beschäftigung – entgegengewirkt werden. Mit einer Entschließung wollen sie daher Bundesregierung und Bundestag unter anderem auffordern, einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro brutto in Deutschland einzuführen und in der Leiharbeit den Grundsatz “Gleiche Arbeit-Gleiches Geld” sicherzustellen. Zudem sei die Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch Schein-Werkverträge zu verhindern.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013 vorgestellt.

 

(sinngemäße Wiedergaben aus www.bundestag.de)

Das Plenarprotokoll gibt es hier: http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_43984/SharedDocs/Downloads/DE/Plenarprotokolle/2013/Plenarprotokoll-909,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Plenarprotokoll-909.pdf

Siehe auch: 909. Sitzung des Bundesrates

 


Nachtrag (weil später gefunden): http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/528/52872.html
Konkretisierung von Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitsschutzbehörden hinsichtlich der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit mit dem Ziel der Entwicklung betrieblicher Strategien

Plenarprotokoll: Ab einschließlich dem Beitrag von Christine Haderthauer war das Thema “psychische Belastungen” vom Radar verschwunden.

Behördliche Systemkontrolle

Donnerstag, 2. Mai 2013 - 10:50

Die Leitlinien zur behördlichen Kontrolle von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) sind auch betriebsintern anwendbar:

Siehe auch: Schlagwort “Systemkontrolle”

LASI-Veröffentlichungen und weitere Handlungsanleitungen

Donnerstag, 2. Mai 2013 - 07:41

In diesem Artikel sind die wichtigsten amtlichen Unterlagen aufgeführt, die von Akteuren im ganzheitlichen Arbeitsschutz für das Thema der psychischen Belastungen benötigt werden.

2015-05-08: Heute wird oft so getan, als ob der Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz durch eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes erst seit 2014 vorgeschrieben sei. Das ist unwahr. Die LASI-Veröffentlichungen zeigen, dass der Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz und eine ordentliche Überprüfung der Geährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz überhaupt keine neuen Themen sind. Das Arbeitsschutzgesetz macht seit 1996 den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz zur Plicht. Aber trotz guter Hilfsmittel und ausreichender wissenschaftlicher Erkenntnisse wurde noch im Jahr 2012 festgestellt, dass psychische Belastungen in 80% der Betriebe nicht beurteilt wurden. Es hat in der Praxis also keine wirksame Aufsicht gegeben. Die Politik wollte offensichtlich, dass die Aufsicht nur auf dem Papier stand. Die LASI-Veröffentlichung sind darum auch historisch interessant: Sie zeigen, wie die behördliche Aufsicht hätte arbeiten können, wenn sie es gedurft hätte.

Länderausschuss für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (LASI):
Veröffentlichungen mit Bezug zur Gefährdungskategorie Psychische Belastungen

 


2012-12-29
http://blog.psybel.de/wp-content/uploads/2013/01/Protokoll_ASMK_2012.pdf, S. 162:

 

… Die neueste Veröffentlichung [LV 52, zum Bereich der psychischen Belastungen] der Arbeitsschutzbehörden der Länder (LASI 2009) zielt darauf ab, mögliche Gefährdungen durch psychische Faktoren nachhaltiger als bisher im betrieblichen Kontext aufzugreifen. Die Länder entwickelten auf dieser Grundlage mehrere Fortbildungsbausteine mit denen sie seit dem Jahr 2010 ihre Aufsichtsbeamtinnen und -beamten weiterbilden [insgesamt nur fünf Tage]. Parallel dazu bringen die Träger der GDA zurzeit eine Leitlinie zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen auf den Weg [gibt's schon], um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Im Jahr 2013 [Auftaktveranstaltung des BMAS im Januar] startet die GDA mit dem Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten bei arbeitsbedingter psychischer Belastung zu schützen und zu stärken. …

Ergebnisprotokoll der 89. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder am 28./29. November 2012 in Hannover

Siehe auch: ASMK-Beschlüsse und 2009: Beschränkte staatliche Aufsicht.

Aktualisierung: 2016-04-04

ASMK-Beschlüsse

Dienstag, 30. April 2013 - 22:02

Beispielsweise die Beschlüsse der 77. Konferenz (1997) und der 78. Konferenz (2001) zeigen, dass das Thema der psychischen Belastungen im Arbeitsschutz damals gut verstanden wurden. Interessant ist auch, was früher über Entbürokratisierung und Systemkontrolle geschrieben wurde und wie die Realität heute aussieht.

http://lasi.osha.de/de/gfx/topics/5EDF555EC0774A0F882745DDE2220A5E.php

Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz

Beschluss der 85. ASMK; TOP 8.1 “Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie”
Beschluss der 84. ASMK; TOP 6.1 “Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie”
Beschluss der 83. ASMK: TOP 3.8 “Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie”
Beschluss der 82. ASMK: TOP 7.4 “Deregulierung des Arbeitsschutzrechts”
Eckpunkte für eine Strategie für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und für die Optimierung des dualen deutschen Arbeitsschutzsystems

 
Weitere Beschlüsse der ASMK

Beschluss der 78. ASMK; TOP 5.2 “Gesundheit bei der Arbeit”
Beschluss der 77. ASMK; TOP 5.4 “Gesundheit bei der Arbeit”
Beschluss der 74. ASMK; TOP 5.7 “Neuordnung des Arbeitsschutzrechts”
Beschluss der 74. ASMK; TOP 5.5 “Systemkontrolle im Arbeitsschutz auf der Grundlage von Management- und Auditsystemen für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit” (Entlastung der behördlichen Aufsicht durch Systemkontrolle)
Beschluss der 73. ASMK; TOP 6.3 “Entlastung der sozialen Sicherungssysteme durch präventiven Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz”

2002: Leitlinien zur Beurteilung psychischer Belastungen

Mittwoch, 24. April 2013 - 23:50

Viele Arbeitgeber tun so, als ob erst jetzt Leitlinien zur Beurteilung psychischer Belastungen geliefert werden liefern würde. Sie meinen damit die Leitlinien der GDA. Das ist eine Falschdarstellung der Tatsachen. Richtig ist, dass es beispielsweise schon im Jahr 2002 von der gesetzlichen Unfallversicherung eine gute Leitlinie für Aufsichtspersonen gab. Weil damit aber auch Führungsstile unter die Lupe genommen werden sollten, passte das der BDA nicht so recht in den Kram. Dabei ist gerade die Führung ein entscheidender Faktor bei der Reduzierung psychischer Fehlbelastungen. Das ging der BDA wohl zu sehr ans Eingemachte.

Die Veröffentlichungen der gesetzlichen Unfallversicherungen zeigen, dass den Arbeitgeber schon seit langer Zeit Hilfen zum Einbezug psychischer Belastungen zur Verfügung standen. Weiterhin gab und gibt es sehr gute Veröffentlichungen des LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit).

Es gibt also keine Ausreden für die große Mehrheit der Arbeitgeber, die sich trotz vorhandener Leitlinien entschlossen hatten, psychische Belastungen nicht vorschriftsmäßig in den Arbeitsschutz einzubeziehen. Da die Gewerbeaufsicht und die Berufsgenossenschaften für ihre Aufsichtsaufgaben nicht ausreichend ausgestattet wurden, konnten Arbeitgeber sich ausrechnen, dass für sie die Missachtung ihrer Pflichten kostengünstiger war, als die Befolgung der Arbeitsschutzvorschriften.

Hauptsache Gesundheit: Positionen

Mittwoch, 24. April 2013 - 07:12

Arbeitgeberpositionen

Die erste Veröffentlichung in der folgenden Liste ist respektabel und anständig geschrieben. Viele Punkte in Die Sache mit der psychischen Belastung können auch Arbeitnehmervertretern als Referenz dienen. Manche dieser Punkte könnten Arbeitgebern und Arbeitnehmern helfen, in einigen Fragen eine gemeinsame Position zu finden. Die nach Die Sache mit der psychischen Belastung aufgelisteten Veröffentlichungen helfen Arbeitnehmervertretern zumindest, das Denken und die Einstellungen vieler Arbeitgeber zu verstehen und sich darauf einzustellen.

  1. A. Hofmann und K.- J. Keller (Arbeitgeberverband Metall NRW), R. Neuhaus (Institut für angewandte Arbeitswissenschaft), April 2000 (nicht 2002, wie das bei ergonassist.de steht), 59 Seiten: Die Sache mit der psychischen Belastung, Eine praxisnahe Handlungshilfe für Unternehmen in Leistung und Lohn, Zeitschrift für Arbeitswissenschaft (Nr. 367/368/369/370). Die Abhandlung ist ziemlich ausführlich und geschickt gemacht: Sie ist eine Mischung aus richtigen Aussagen und auch ein bisschen Polemik. Die Abhandlung kann der Arbeitnehmerseite sehr gut helfen, die Haltung und das Vorgehen von Arbeitgebern beim Thema des Einbezugs der psychischen Belastungen in den Arbeitsschutz in Verhandlungen besser zu verstehen. Sie setzt aber auch Mindeststandards, die eine gemeinsame Ausgangsbasis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein könnten.
    Die BAG-Beschlüsse aus dem Jahr 2004 konnten hier natürlich noch nicht berücksichtigt werden, und die in dem Artikel kritisierte paritätische Kommission (Stichwort: Gesundheitsauschuss) funktioniert bereits gut. Es kommt eben darauf an, wie so eine Kommission arbeitet.
    Suche auch:
    Hoffmann+Keller+Neuhaus+psychische-Belastung
    Einigungsstelle+psychische-Belastung+”Ralf+Neuhaus”

    Was der Artikel auch zeigt: Zumindest in den Personalabteilungen der großen Unternehmen war das Thema seit 2000 bekannt. Schon damals hatten die Arbeitgeber einen ausreichenden Wissensstand. Seit dieser Zeit kann die Missachtung der Pflicht zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz bei bei der ganz großen Mehrheit der Unternehmen in Deutschland also kein Versehen mehr gewesen sein. Sie erhöhten damit wissentlich das Erkrankungsrisiko ihrer Mitarbeiter.
  2. BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber), Mai 2005: Position der Arbeitgeber zur Bedeutung psychischer Belastungen bei der Arbeit.
    Die BDA meint: 

    … Die Gewerkschaften gehen davon aus, dass psychische Belastungen grundsätzlich Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sind. Beim Fehlen besonderer Anhaltspunkte kann aus Sicht der BDA jedoch davon ausgegangen werden, dass keine Gesundheitsgefährdungen durch psychische Belastungen bestehen. Dies gilt uneingeschränkt auch für die Bildschirmarbeitsplätze. …

    Was für ein Unsinn. Diese Arbeitgebervereinigung stellt sich gegen die Bildschirmarbeitsverordnung sowie gegen die Beschlüsse des BAG und verleitetet viele Unternehmer damit möglicherweise sogar zu Rechtsverstößen. Denn nach den Beschlüssen des Bundesarbeitsgerichts hat sich diese Position der Arbeitgeber als unrichtig erwiesen: Das Vorliegen “besonderer Anhaltsspunkte” ist für eine Gefährdungsbeurteilung schon aus Gründen der Logk nicht erforderlich, denn Anhaltspunkte werden ja erst mit der Gefährdungsbeurteilung gewonnen. (In der Praxis kann man in Anlehnung an OHSAS 18001 die Gefährdungsbeurteilung in eine Gefährungserkennung und eine Risikobewertung aufteilen.)

  3. BDA, Mai 2009: Erfolgsfaktor Psychische Gesundheit
    (Siehe auch: http://blog.psybel.de/mehr-eigenverantwortung-der-beschaeftigten/)
  4. BDA, Nov. 2010, Arbeitsschutz und Gesundheitsgefärderung: Unternehmen engagiert und erfolgreich
    (Hier ist die Trennung zwischen “gesetzlich verpflichtendem Arbeits- und Gesundheitschutz” und “freiwilliger Beteiligung” an der “Gesundheitsförderung” keine unbedeutende Nebensache: Die Unterscheidung zwischen “verpflichtend” und “freiwillig” kann den Arbeitgebern bei der Schwächung der starken Mitbestimmungspflicht der Arbeitnehmer im ganzheitlichen Arbeitsschutz helfen.)
  5. BDA, Geschäftsbericht 2010, S. 48-49: Psychische Gesundheit: Unternehmen aktiv
    Die BDA behauptet hier, es gäbe eine falsche “Herleitung”, dass psychische Belastung aus der Arbeitsaufgabe zu psychischen Störungen der Mitarbeiter führen. Der BDA ist demzufolge nicht bekannt, dass psychische Fehlbelastungen zu psychischen und körperlichen Erkrankungen führen können. Der Arbeitgebervereinigung fehlen also elementare Kenntnisse des ganzheitlichen Arbeitsschutzes. Was legitime Belastungen einerseits und gesundheitsgefährdende Fehlbelastungen andererseits sind, haben die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer in einem Betrieb miteinander und unter Berücksichtigung des Standes der Wissenschaft zu vereinbaren.
  6. BDA: Psychische Belastung – psychische Gesundheit (aktuelle Website, mein Kommentar dazu)
  7. Gesamtmetall und ifaa, 2011: Burnout, Depression und Demographie – Was kann und soll betriebliche Gesundheitsförderung hier leisten? (Kommentar)
  8. Arbeitgeber gegen Anti-Stress-Verordung, 2011-10: Kommentar und Link zu Arbeitgeberverbände Siegen-Wittgenstein, Anti-Stress-Verordnung nicht zielführend; mit einem Link zu Stephan Sandrock, Institut für angewandte Arbeitswissenschaft, ifaa, Depression und Burnout – Wie Unternehmen damit umgehen können, 2011-09-28
  9. BDA und VDBW, 2012: Bedeutung der psychischen Gesundheit im Betrieb
  10. Alexander Gunkel (Salzgitter AG), 2012: Psychische Gesundheit – Abgestimmtes Handeln im Unternehmen schafft Handlungssicherheit und Erfolg
  11. Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa), 2012-06-27: IG Metall Entwurf für die Anti-Stress-Verordnung praxisfern und nicht zielorientiert
  12. Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, 2012-07-26: Nichterwerbstätige deutlich anfälliger // Überreglementierter Arbeitsschutz hilft hier gar nicht // Arbeitgeber müssen mit “Samthandschuhen” vorgehen..
  13. Pascal Kober (FDP), Ulrich Lange (CDU), 2012-10-25, Reden in der Bundestagsdebatte 17/201. Hier fielen mir insbesondere die eher ideologischen Bedenken Ulrich Langes zur Mitbestimmung auf. Wie die Arbeitgeber befürchtet er Mitbestimmung im Bereich unternehmensstrategischer Entscheidungen. Tatsächlich bedeutet Mitbestimmung im Bereich der psychischen Belastung auch Beeinflussung von Führungsstilen.
  14. Dieter Hundts Rede, 2013-01-29
  15. Volker Kauder (CDU), Gerda Hasselfeldt (CSU) und Fraktion; Rainer Brüderle (FDP) und Fraktion, 2013-04: Für eine humane Arbeitswelt – Psychische Gesundheit auch am Arbeitsplatz stärken. Als Arbeitgeberposition ist dieser Beitrag zu Arbeitsschutzthemen deswegen hier aufgelistet, weil er ganz wichtige Probleme (unzureichende Kontrolle und Missachtungd der Regeln des ganzheitlichen Arbeitsschutzes in der großen Mehrheit der Betriebe) nicht anspricht. CDU/CSU und FDP tolerieren damit erhöhte Risiken der Verletzungen von Arbeitnehmern.
  16. BDA, August 2013: Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, Besonderer Schwerpunkt: psychische Belastung, Ein Praxisleitfaden für Arbeitgeber
  17. Suche in der BDA-Website: “psychische

 

Arbeitnehmerpositionen

  1. Mitbestimmung bei Stress und anderen psychischen Belastungen, Der Personalrat 10/2002, S. 420-427
  2. Tausendmal diskutiert und doch ist nichts passiert?,
    Computer-Fachwissen 2/2004, 9 – 14 und 3/2004, 8 – 13
  3. Gemeinsames Positionspapier von IG Metall und VDBW, Mai 2009
  4. Hauptsache Gesundheit – Tarif- und betriebspolitisches Drehbuch zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
    ver.di, Juni 2010
    Das “Drehbuch” setzt sich auch ziemlich ausführlich mit den Argumenten der Arbeitgebervereinigung (BDA) auseinander. Interessant auch das Kapitel “Tarifvertragliche und/oder betriebliche Umsetzung“.
  5. Aus Arbeitnehmersicht betrachtet: Widerstand gegen die Mitbestimmung im Arbeitsschutz
  6. Eigentlich eher als arbeitgebernah bekannt, überraschte mich die FDP mit einer ungewöhnlich kompetent gestellten Anfrage (2009) zur Belastungssituation von Lehrern an Berliner Schulen. Ich habe daraus Fragen an Arbeitgeber in der Privatwirtschaft abgeleitet, die angesichts ihres Ursprungs von Arbeitgebern sicherlich nicht als “gewerkschaftsideologisch” vom Tisch gewischt werden können.
  7. IG Metall, 2012-06, Anti-Stress-Verordnung

 

Gemeinsame Positionen

  1. Gemeinsame Erklärung von BDA und DGB (2004-04-21), Zukunft einer zeitgemäßen betrieblichen Gesundheitspolitik
    Einiges gilt wohl nicht mehr, z.B.: “DGB und BDA sind der Auffassung, dass es zur weiteren Förderung betrieblicher Gesundheitspolitik grundsätzlich keiner neuer gesetzlichen Regelungen bedarf.”

  2. Gemeinsame Erklärung von BMAS, BDA und DGB (2013-09-05), Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt
     
    Update: 2013-09-30