Schlagwort 'Geschichte'

2008: Anschissgespräche bei der Bank

Montag, 9. Dezember 2013 - 07:00

http://www.boeckler.de/20425_20439.htm

Die alarmierende Gesundheitsbilanz der Banken

FINANZBRANCHE Mit halbem Personal das Doppelte bewältigen – das ist Geschäftsmodell. Wegen der zunehmenden psychischen Erkrankungen in der Geldbranche schlagen ver.di und eine DAK-Studie Alarm. [...]

[...] “Das Benchmarking hat die Zielerreichung abgelöst”, beschreibt Freyaldenhoven das neue Regime, mit dem auch ein rüder Umgangston einzog. Die “Anschissgespräche”, die früher montags die Woche einleiteten, fänden nun täglich statt. Kollegen, die um 15 Uhr ihr Soll nicht erreicht hätten, würden vom Chef aufgefordert, abends zwei Stunden länger zu arbeiten. Zudem sei die Personaldecke so dünn, dass der Ausfall eines Beschäftigten sofort zu großen Problemen führe.

Das Windhundrennen zehrt an der Psyche. Selbst wer sein Ziel erreiche, werde mit dem Hinweis getadelt, andere hätten mehr geleistet, sagt Freyaldenhoven. Zudem stellten Vorgesetzte die “schlechten” Ergebnisse heraus, unterließen es aber, Erfolge zu würdigen. Der Frust darüber mache “vielen Kollegen richtig zu schaffen” und könne allein schon die Gesundheit beeinträchtigen. Von den körperlichen und seelischen Folgen, in “einem ständigen Klima der Angst” (Freyaldenhoven) zu arbeiten, ganz zu schweigen. [...]

Gefährdungsbeurteilungen zum Anschissgesprächsprozess gab’s vermutlich nicht.

Wieder einmal ein Beitrag zur Geschichte der Missachtung des Arbeitsschutzgesetzes. Wenn die Gewerbeaufsichten das Gesetz durchgesetzt hätten, dann hätte es Zustände, wie sie Mario Müller in seinem Artikel beschreibt, nicht gegeben.

Siehe auch: https://www.google.de/search?q=DAK+2008+”Gesundheits-Bilanz+Kreditgewerbe”

Koalitionsvertrag: Ganzheitlicher Arbeitsschutz

Donnerstag, 28. November 2013 - 07:06

https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf und http://www.spd.de/linkableblob/112790/data/20131127_koalitionsvertrag.pdf, Auszug:

Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD
18. Legislaturperiode

Ganzheitlicher Arbeitsschutz

Der Schutz der Beschäftigten vor Gefahren am Arbeitsplatz und die Stärkung der Gesundheit bei der Arbeit ist ein wichtiges Gebot sozialer Verantwortung. Ein deutlicher Hinweis auf die Herausforderungen, die eine sich wandelnde Arbeitswelt für den deutschen Arbeitsschutz bedeutet, ist die drastische Zunahme psychischer Erkrankungen. Unser Leitbild ist ein ganzheitlicher, physische und psychische Belastungen umfassender Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Die Zusammenarbeit mit der allgemeinen Gesundheitspolitik wird ausgebaut. Betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz werden enger verknüpft. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wollen wir stärken und mehr Verbindlichkeit erreichen.

Gesundheitszirkel in den Betrieben haben sich in der Praxis als erfolgreicher Ansatz erwiesen. Wir wollen erreichen, dass in Unternehmen in Kooperation mit den gesetzlichen Krankenkassen solche Zirkel vermehrt eingerichtet werden. Wir werden die Entwicklung neuer Präventionskonzepte und betrieblicher Gestaltungslösungen bei psychischer Belastung in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie vorantreiben, den Instrumenteneinsatz besser ausrichten, auf eine verbesserte Kontrolle des Arbeitsschutzes hinwirken und in bestehenden Arbeitsschutzverordnungen, die noch keine Klarstellung zum Schutz der psychischen Gesundheit enthalten, dieses Ziel aufnehmen. Es erfolgt eine wissenschaftliche Standortbestimmung, die gleichzeitig eine fundierte Übersicht über psychische Belastungsfaktoren in der Arbeitswelt gibt und Handlungsoptionen für notwendige Regelungen aufzeigt. Im Lichte weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse schließen wir insoweit auch verbindliche Regelungen in der Form einer Verordnung gegen psychische Erkrankungen nicht aus.

Der Schutz und die Stärkung der physischen Gesundheit in besonders belastenden Tätigkeiten werden weiter verbessert, die entsprechende Forschung unter Begleitung der Tarifpartner intensiviert und Lösungsvorschläge zur Vermeidung arbeitsbedingter Verschleißerkrankungen und Frühverrentungen erarbeitet.

Kontrolle des Arbeitsschutzes: Im 1. Entwurf (Stand 24.11. 20:00) stand: “auf eine Personalaufstockung bei der Kontrolle des Arbeitsschutzes hinwirken”. Im finalen Text steht “auf eine verbesserte Kontrolle des Arbeitsschutzes hinwirken”. Wir sollten uns also in Erinnerung behalten, dass in den Koalitionsverhandlungen der Personalmangel bei der Gewerbeaufsicht angesprochen wurde. Es sind noch andere Schwächen zu beheben (die in der Vergangenheit aus meiner Sicht wegen der Fehleinschätzung des unternehmerischen Verantwortungsbewusstseins bewusst von der Politik toleriert wurden). Konkrete Maßnahmen müssen aber bezahlt werden.

Arbeitsschutz in Zusammenarbeit mit der allgemeinen Gesundheitspolitik: In der Vergangenheit hatten sich nach meinem Eindruck das CDU-geführte Bundesministerium für Arbeit (mit dem verhältnispräventiv orientierten Arbeitsschutz) und das FDP-geführte Ministerium für Gesundheit (mit einer überwiegend verhaltenspräventiv angelegten Gesundheitsförderung) nicht sonderlich gut abgestimmt. Zusammenarbeit ist gut, aber mit dem beabsichtigten Ausbau der Zusammenarbeit des Arbeitsschutzes mit der allgemeinen Gesundheitspolitik könnte weiterhin versucht werden, die Kosten des Arbeitsschutzes weg von den Arbeitgebern hin zu den Mitarbeitern und der Gemeinschaft der Krankenversicherten und Steuerzahler zu verschieben.
        Darum ein wichtiger Hinweis: Verkauft ein Arbeitgeber z.B. der Gewerbeaufsicht, den Auditoren, seinen Mitarbeitern usw. Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitförderung als “Arbeitsschutzmaßnahmen”, dann muss der Arbeitgeber die Kosten tragen und vor der Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahme die Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates oder des Personalrates beachtet haben. Wenn die Maßnahme überwiegend verhaltenspräventiv ist, dann ist sie nachrangig gegenüber den im Arbeitsschutz vorgeschriebenen verhältnispräventiven Maßnahmen. Und Maßnahmen, für die Mitarbeiter eigene Zeit und eigenes Geld aufbringen müssen (selbst, wenn nur teilweise), sind keine Arbeitsschutzmaßnahmen.

Klarstellung: Mit “in bestehenden Arbeitsschutzverordnungen, die noch keine Klarstellung zum Schutz der psychischen Gesundheit enthalten, dieses Ziel aufnehmen” steht nun auch im Koalitionsvertrag, dass hier nur eine Klarstellung vorgenommen wird. Die Pflicht zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz besteht nämlich schon seit dem Jahr 1996.

Anti-Stress-Verordnung: Wissenschaftliche Standortbestimmungen, die gleichzeitig eine fundierte Übersicht über psychische Belastungsfaktoren in der Arbeitswelt geben und Handlungsoptionen für notwendige Regelungen aufzeigen, sind längst verfügbar. Die Koalitionsverhandler einigten sich nur auf ein unverbindliches Nachdenken über eine “Verordnung gegen psychische Erkrankungen”, die die SPD will, aber nicht so sehr die CDU/CSU. Damit reiht sich dieses wohl auch als “Anti-Stress-Verordnung” bekannte Thema in eine Warteschlange mit über 80 Prüfaufträgen im Koalitionsvertrag ein, mit denen diese Koalition die Leidensfähigkeit der Bürger prüfen wird.

Welche Verbesserungen für wen?

Donnerstag, 21. November 2013 - 17:33

Zur Erinnerung: Die EU müsse dringend Maßnahmen zur Wiederherstellung eines attraktiven Wettbewerbsumfeldes für die europäische Halbleiterindustrie ergreifen, forderte Peter Bauer, im März 2006, damals Vorsitzender des ZVEI-Fachverbandes Electronic Components. Zu den von ihm gewünschten Maßnahmen zählten neben einer verstärkten Forschungs- und Investitionsförderung auch Verbesserungen im rechtlichen Umfeld, besonders beim Umweltschutz, der Arbeitssicherheit und Gesundheit, Zoll und Sicherheit sowie bei den gewerblichen Schutzrechten. Bauer forderte: “Die Wettbewerbsfähigkeit sollte als unabdingbares Kriterium in allen Gesetzgebungsverfahren verankert werden.”

Was meinte Peter Bauer mit “Verbesserungen”? Fühlen sich Unternehmer in Deutschland beim Umweltschutz sowie bei der Arbeitssicherheit und Gesundheit zu sehr kontrolliert? Wo ist das Problem? Wenn sich die Unternehmen sich an die Vorschriften halten würden, dann könnten die Kontrollen viel einfacher sein. Sie sind ja jetzt schon “einfach” genug.

 


Apropos unabdingbarer Wettbewerbsfähigkeit: Nur die wenigsten Arbeitnehmer können sich einfach einen weniger belastenden Job suchen, wenn die Gesundheit nicht mehr so mitmacht. Darum ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz unabdingbar. Aber so sehr er auch in Gesetzen verankert sein mag, die große Mehrheit der Unternehmen klammert einen der heute bedeutensten Belastungskategorien souverän aus: mentale Arbeitsbelastung. Die Gewerbeaufsicht und Auditoren sahen jahrelang tatenlos zu. So streng kann die Kontrolle also wohl nicht sein, denn:
Das Gehirn des modernen Menschen ist ökonomisch verseucht.

Herrmann Broch, Massenwahntheorie. 1939 bis 1948.
3. Teil, Kapitel 5.8. Totalwirtschaft und Totalversklavung
 

Instrumentalisierung der DAkkS für’s Zertifizierungsgeschäft

Mittwoch, 20. November 2013 - 07:16

http://www.haward.de/haward_bgm_interaktiv/Special.php

Wissen Sie, dass die DIN SPEC 91020 BGM auf dem Weg zum akkreditierten Standard ist und sich aktuell eine Arbeitsgruppe der Akkreditierungsstelle DAkkS damit beschäftigt? Wir bieten Ihnen bereits jetzt die passende und derzeit einzigartige Software-Lösung. [...]

Steht nun schon fest, dass die DIN SPEC 91020 auf dem Weg zum “akkreditierten Standard” ist? Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert Zertifizierer. Weiß die DAkkS, dass sie jetzt auch Privatstandards wie die DIN SPEC 91020 “akkreditieren” wird?

Die DIN SPEC 91020 ist ein privater Standard für das betriebliche Gesundheitsmanagement. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) kann helfen, solche Standards in eine korrekte Form zu bringen. Das DIN veröffentlicht den Standard auch, übernimmt aber keine Verantwortung dafür.

Das Marketing für die DIN SPEC 91020 bleibt dreist. Selbst im ansonsten seriösen haufe.de wird die DIN SPEC 91020 ohne Warnung, dass die Spezifikation keine Aspekte des Arbeitsschutzes enthält, neben einen Artikel gestellt, der BGM mit dem Arbeitsschutz in einen Zusammenhang stellt. Das DIN macht aber explizit klar, dass im PAS-Verfahren erstellte DIN SPECs nichts mit dem Arbeitsschutz zu tun haben. Wenn Haufe das BGM schon mit dem Arbeitsschutz in Verbindung bringt, dann ist es irreführend, nur zur DIN SPEC 91020 zu verlinken. Es hätte auch auf Standards wie OHSAS 18001 hingewiesen werden müssen.

Mit dieser im Schnellgang durchgedrückten Privatnorm basteln sich hier einige Firmen ihren eigenen Markt zusammen, und die DAkkS macht da mit? Die DAkkS sollte doch eigentlich genug damit zu tun haben, darauf zu achten, dass die nach OHSAS 18001 zertifizierten Unternehmen kritisch auditiert werden. Da haben z.B. Unternehmen über Jahre hinweg Zertifikate bekommen, die in Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften psychische Belastungen so gut wie überhaupt nicht in ihren Arbeitsschutz einbezogen hatten. Und Audits nach OHSAS 18001 ohne Beteiligung von Betriebsräten sind eine Behinderung der Betriebsratsarbeit. Es gibt also noch ein großes Verbesserungspotential. Erst wenn hier die Hausaufgaben gemacht sind, kann man sich mit der Kür im freiwilligen Gesundheitsmanagement vergnügen.

Wie “unabhängig” ist die DAkkS wirklich? Wenn man sich die Gesellschafter der DAkkS ansieht, dann fehlt u.A. eine Vertretung der Arbeitnehmerseite. Da haben die Menschen, zu deren Schutz die Aufsicht (DAkkS) der Auditoren (Zertifizierer) beitragen sollten, wohl schlechte Karten. Ist dieses strukturelle Problem ein Zufall?

Beim Zustandekommen und der Weiterentwicklung von OHSAS 18001 durften Arbeitnehmer intensiver mitwirken, als bei der DIN SPEC 91020. Vielleicht ist es aber gerade der bei anständigen Normen und Standards erforderliche Konsens, der die Unternehmen stört.

 
Suche: “DIN SPEC 91020″ und “Arbeitsschutzgesetz”. – Ein Trick in der irreführenden Werbung für die DIN SPEC 91020 besteht häufig darin, zu behaupten, dass das BGM über den Arbeitsschutz hinausginge. Das mag sein, wenn der Arbeitsschutz in das BGM eingebettet ist. In die DIN SPEC 91020 ist der Arbeitsschutz aber nicht eingebettet, denn gemäß DIN kann die im PAS-Verfahren erstellte DIN SPEC 91020 kein für den Arbeitsschutz relevanter Standard sein. Ohne z.B. OHSAS 18001 macht eine Zertifizierung nach DIN SPEC 91020 also keinen Sinn, wenn ein Unternehmer auch im Arbeitsschutz ein Zertifikat zum Vorzeigen haben will. Es gibt hier übrigens sogar Unternehmer, die ernsthaft meinen, dass sie externe Audits abwehren können, wenn sie Zertifikate an der Wand hängen haben. Willkommen im Zertifizierungsgeschäft.

2015-12-01: Spezielle Anforderungen zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, die Managementsysteme nach DIN SPEC 91020:2012 „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ zertifizieren

Schüchterne Gewerbeaufsicht

Montag, 18. November 2013 - 07:30

Die Gewerbeaufsicht in Bayern kneift immer noch: In http://www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/arbeitsmedizin/psychologie.php war einmal (2011-07-13) zu lesen:

[...] Arbeitspsychologie

In der heutigen Arbeitswelt spielen psychische Belastungen eine immer größere Rolle. Angst vor Arbeitsplatzverlust, hoher Zeitdruck, Zunahme der Arbeitsmenge, Informationsmangel- oder Informationsüberflutung, Kommunikationsbarrieren, geringe Qualifizierungsmöglichkeiten oder zu wenig Handlungsspielraum können Kopfschmerzen, Lustlosigkeit, “Ausgebranntsein”, Schlafstörungen oder Erkrankungen verursachen.

Psychische Fehlbelastungen lassen sich vermeiden. Die bayerische Gewerbeaufsicht überprüft die Betriebe und legt die Abhilfemöglichkeiten in einer Zielvereinbarung fest.

In Fällen von Bournout, Mobbing, Gewalt am Arbeitsplatz oder posttraumatischer Belastungsstörung führt die Gewerbeaufsicht keine Konfliktberatungen durch. Sind keine Verstöße im arbeitsschutzrechtlichen Sinne festzustellen, so wird auf externe Berater und Beratungsstellen oder auf das Präventionsnetzwerk verwiesen. [...]

(Hervorhebungen wurden nachträglich vorgenommen)

Mitte 2012 verschwand die “Zielvereinbarung” von der Seite der bayerischen Gewerbeaufsicht. War das Versprechen der Gewerbeaufsicht an die Arbeitnehmer zu mutig? Hielten die Unternehmen in Bayern Zielvereinbarungen für eine Respektlosigkeit? Tatsächlich habe ich heute den Eindruck, dass es für die Gewerbeaufsicht in Bayern gerade bei großen und politisch gut vernetzten Unternehmen eine nicht zu unterschätzende Herausforderung ist, in diesen Unternehmen das Fehlen mitbestimmter Prozesse zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen als Abweichung zu erkennen. Nicht nur, dass es dann keine Sanktionen gab, sondern nun traute sich die Aufsicht nicht einmal mehr, öffentlich zu schreiben, dass bei Abweichungen Zielvereinbarungen zur Verbesserung der Situation getroffen werden.

Kann es vorkommen, dass die Gewerbeaufsicht Verbesserungsprojekte im Arbeitsschutz lobt und sie dabei mit einem bereits ordentlich implementierten Arbeitsschutz verwechselt? Lob ist eine feine Sache, aber wie dokumentiert die Gewerbeaufsicht, dass in der Übergangszeit von einem bisher unvollständigen Arbeitsschutz zum ganzheitlichen Arbeitsschutz für die Mitarbeiter ein erhöhtes Gefährdungsrisiko besteht?

Falls es das Instrument der Zielvereinbarung noch geben sollte, so kann man auch heute nichts darüber im Webauftritt der bayerischen Gewerbeaufsicht nachlesen. Wer hat den Hinweis streichen lassen? Wie sehen in den Behörden der Gewerbeaufsicht eigentlich die Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsbedingungen der Aufsichtspersonen aus?

Gesetzliche Präzisierung

Montag, 14. Oktober 2013 - 13:46

http://www.sv-lex.de/aktuelles/nachrichten/?user_aktuelles_pi1[aid]=279895&cHash=330546a31385634e0fbabe8a2a5d4783

[...] Die Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) begrüßte die gesetzliche Änderung. “Stress bei der Arbeit ist in den vergangenen Jahren [z.B. ab 1927] zunehmend ins Blickfeld des Arbeitsschutzes gerückt. Diese gesetzliche Präzisierung wird das Thema zusätzlich befördern”, sagte DGUV- Hauptgeschäftsführer Joachim Breuer.

Endlich sei eine formelle Angleichung an den Stand der Kenntnisse erfolgt, kommentiert die Gesetzesänderung Gerald Schneider von der BAD-GmbH, einem führenden Dienstleister für Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsvorsorge. Durch die Gesetzesänderung werde einerseits eine lang währende Diskussion beendet, ob psychische Belastungen überhaupt dem gesetzlich verpflichteten Arbeitsschutz zugehören. “Andererseits ergibt sich daraus auch die klare Anforderung, die Arbeitsbedingungen von Millionen von Arbeitnehmern zu analysieren”, so Schneider.

Psychische Belastungen sind laut Schneider ab jetzt [ab 1996] in gleicher Weise zu beurteilen und mit Maßnahmen zu minimieren wie körperliche Belastungen. Das wesentliche Instrument dafür ist die Gefährdungsbeurteilung (GB), zu der alle Unternehmen laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind. Diese umfasst jetzt [ab 1996] auch die Beurteilung psychischer Gefährdungen.

(Hervorhebungen nicht im Originaltext. Meine Kommentare in eckigen Klammern.)

Gerald Schneider stellt die Tatsachen nicht ganz richtig dar. Eine Diskussion mag es gegeben haben, aber die Rechtsprechung steht darüber. Der Gesetzgeber und die Gewerbeaufsicht haben schon früher klar gestellt, dass psychische Belastungen dem gesetzlich verpflichteten Arbeitsschutz zugehören. Diskutiert wurde nicht so sehr, ob psychische Belastungen in den Arbeitsschutz einzubeziehen sind, sondern wie das umgesetzt werden soll. Also gibt es hier keine Ausrede für die große Mehrheit rechtsbrecherischer Arbeitgeber, die seit etwa 2005 zunehmend auch vorsätzlich ihre gesetzlichen Pflichten missachtet haben. Psychische Belastungen waren ab 1996 in gleicher Weise zu beurteilen und mit Maßnahmen zu minimieren wie körperliche Belastungen.

Joachim Breuer hat das verstanden. Er spricht deswegen von einer “gesetzlichen Präzisierung”. Die Anforderung, die Arbeitsbedingungen von Millionen von Arbeitnehmern zu analysieren, gibt es seit 1996.

Intensive Widerstände aus dem Arbeitgeberlager

Mittwoch, 9. Oktober 2013 - 06:18

Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei zur gemeinsamen Erklärung des BMAS, der BDA und des DGB zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt, http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp201310/$file/DP_2013_10.pdf, 2013-10, S.13-14:

[...] Das Papier, an dessen Formulierung auch die GdP mitgewirkt hat, war lange hart umkämpft, insbesondere aufgrund intensiver Widerstände aus dem Arbeitgeberlager. Es sollte bereits Ende Januar in einer eigens konzipierten Veranstaltung im Berliner alten E-Werk vorgestellt werden. Das Vorhaben scheiterte jedoch aufgrund eines Widerspruchs der bayerischen Metall-Arbeitgeber. Dennoch wurde die Veranstaltung zu einem echten Renner, weil die Presse den „Stress-Report 2012“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, der eigentlich nur am Rande vorgestellt werde sollte, aufgegriffen hatte.
      Aus Sicht der GdP ist die Erklärung inhaltlich sehr gut gelungen und weicht von anderen Erklärungen der Sozialpartner, denen es oft an einer gewissen Tiefe in den Aussagen mangelt, deutlich ab.

Rüdiger Seidenspinner

(Links nachträglich eingetragen)

Es gibt erfreulicherweise bei den Arbeitgebern nicht nur Widerstand. Ein gutes Beispiel für einen konstruktiven Beitrag der Arbeitgeber ist ihr hilfreicher Praxisleitfaden Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Allerdings setzt kaum ein Mitglied des Arbeitgeberverbandes diese guten Ratschläge um, denn Gefährdungsbeurteilungen könnten ja unangenehme Wahrheiten zutage treten lassen.

Pflicht schon vor dem September 2013

Freitag, 4. Oktober 2013 - 23:22

http://www.persolog-blog.de/allgemein/kampf-gegen-psychische-belastung-ist-gesetz/comment-page-1/#comment-3130

Kampf gegen psychische Belastung ist Gesetz
Artikel von Katrin Bohnenberger in Allgemein,News,Personalentwicklung,Stressmanagement

Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz gesetztlich festgelegt

Seit September sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, auch psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Für Unternehmen bedeutet das neue Anforderungen im Arbeitsschutz. Das schreibt das Magazin Human Capital Care. [...]

Ich hab’s kommen sehen: Es war fast schon zu erwarten, dass die anstehende Änderung des ArbSchG so dargestellt wird, als ob der Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz erst ab September dieses Jahres gesetzlich vorgeschrieben sei. Das ist falsch. Richtig ist, dass nun klargestellt wird, was schon seit dem Inkraftreten des ArbSchG im Jahr 1996 vorgeschrieben war!

Selbst die BDA bestätigt, dass das abgeänderte Arbeitsschutzgesetz einen bereits heute geltenden Grundsatz klarstellt:

[... es gilt,] dass der Arbeitgeber im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung auch zu prüfen hat, ob eine Gefährdung durch psychische Belastung besteht. Zur Klarstellung dieses bereits heute geltenden Grundsatzes soll das ArbSchG in § 5 Abs. 3 Nr. 6 künftig ausdrücklich um den Gefährdungsfaktor „psychische Belastungen bei der Arbeit“ ergänzt werden. Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 27. Juni 2013 verabschiedet. [...]

 
Nachtrag (2013-10-09) aus arbeitstattstress.de: http://www.arbeitstattstress.de/2013/09/psychische-belastungen-in-der-gefaehrdungsbeurteilung/

“Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen ist nun Pflicht” titelt das online-Fachmagazin SIFATipp in einem Artikel, der heute erschienen ist. Ich bin mir nicht sicher, ob die schreibenden Kollegen hier irren. Denn die Analyse der psychischen Belastungen war schon immer Bestandteil einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. ein Blick in die BGI/GUV-I 8700 (pdf) zeigt (Kap. 3.10). Und da die umfassende Gefährdungsbeurteilung immer schon Pflicht war, war es auch die Beurteilung psychischer Belastungen.

Beachtliche europäische Erkenntnisse

Sonntag, 28. Juli 2013 - 15:04

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a11/anhoerungen/2013/134_Sitzung_psych_Belastung/Wortpro_134_Sitzung.pdf

Deutscher Bundestag
17. Wahlperiode
752 – 2401
Protokoll 17/134
Öffentliche Anhörung
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Wortprotokoll
134. Sitzung

[...] Abgeordnete Kramme (SPD): Meine Frage geht an Herrn Professor Kohte. Welche arbeitsschutzrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus europäischer Sicht? Wie lassen sich deren Ergebnisse und Entwicklungen zusammenfassen? Sind nach Ihrer Auffassung die Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion geeignet, nationale Verbesserungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz herbeizuführen?

Sachverständiger Prof. Dr. Kohte: Vielen Dank für diese Frage. Auf der europäischen Ebene ist seit 1989 klar, dass psychische Belastungen und nicht nur psychische Gesundheit ein Thema des verpflichtenden staatlichen Arbeitsschutzes sind. Wir haben das bei uns ganz versteckt in der Maschinenverordnung 1992 übernommen, aber im Arbeitsschutzgesetz ist dieser Passus der Verschlankung im Jahre 1996 zum Opfer gefallen. Schlankheit ist für Gesetze ein schlechtes Programm. Ich war bei der Anhörung 1994 dabei, da waren wir uns eigentlich alle über den ganzheitlichen Arbeitsschutz einig. Diese Verschlankung hatte andere sachwidrige Gründe. Auf der europäischen Ebene hat man 2004 eine Sozialpartnervereinbarung – also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften – zu arbeitsbedingtem Stress getroffen.

Ein wesentlicher Punkt war, dass Stress auch ein Thema des Arbeitsschutzes ist. Er ist natürlich nicht nur ein Thema des Arbeitsschutzes – aber auch. Wenn Sie jetzt hier persönliche Belastungen nehmen, selbstverständlich haben heute viele Menschen persönliche Belastungen durch Lärm am Wochenende. Das ist für uns überhaupt kein Argument, dass wir im Betrieb nicht das, was wir dort an Lärmbelastungen haben, verringern. Die meisten Menschen von uns leben in verschiedenen Welten. Es geht jetzt heute um die betriebliche Welt.

Auf der Basis dieser Sozialpartnervereinbarung haben sich auf der europäischen Ebene folgende Konsequenzen ergeben: Die europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit hat im Jahre 2005 bei der Arbeit in Bilbao ein breites Forschungsprogramm aufgelegt. Daran könnten wir uns sehr viel stärker beteiligen. Das fehlt im Antrag 17/13088. So sehr ich Forschungsförderung begrüße, es gibt schon beachtliche europäische Erkenntnisse, einige Mittel könnte man bei uns einfach zur Übersetzung einsetzen. Ansonsten könnten wir diese Kenntnisse für uns besser nutzen und unsere Fähigkeiten, auch die der BAuA, dort besser einbringen.

In der Mehrzahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat diese Vereinbarung dazu geführt, dass nicht nur die Verbände, sondern auch die jeweiligen politischen Akteure das Rechtssystem präzisiert haben, und zwar in aller Regel auf den drei Ebenen des allgemeinen Gesetzes, der konkreten Verordnung – ich nehme hier die deutschen Kategorien – und zusätzlicher Praxisrichtlinien. Wir haben einige Länder, in denen das ganz hervorragend ausformuliert worden ist, zum Beispiel in den skandinavischen Staaten. Als dann die Kommission nach fünf Jahren Bilanz zog, stellte sie fest, dass diejenigen, die schon gute Ansätze hatten, diese wesentlich verbessert hatten, und dass Deutschland zusammen mit Bulgarien und der Tschechischen Republik im hinteren Mittelfeld hinter Platz 20 von 27 Beteiligten landete. Eine neue Untersuchung hat das noch einmal bestätigt.

Ich habe das Glück, dass nach meiner Stellungnahme am 9. Mai 2013 eine aktuelle ausführliche Veröffentlichung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit publiziert worden ist. Dort ist u. a. die Frage untersucht worden, wird der strukturierte Umgang mit dem Stress auf der betrieblichen Ebene verbessert? Da liegt Deutschland wieder hinter Platz 20 und die deutschen Beschäftigten liegen nur mit ihren Wünschen ziemlich weit vorne. Das heißt also, all das, was wir hier diskutiert haben, ist auf der europäischen Ebene bereits analysiert und festgestellt worden. Deswegen muss man daraus Konsequenzen ziehen. Der Antrag 17/12818 stellt zu Recht eine Verordnung in den Vordergrund. So gut es auch ist, dass die Bedeutung des Psychischen im Gesetz klargestellt wird – ich begrüße das auch, – aber das reicht für die Praxis nicht.

Herr Panter hat zu Recht darauf hingewiesen, dass in Deutschland, kooperative Ausschüsse Praxisrichtlinien erstellen. Diese Ausschüsse sind aber keine spontanen Gruppen, die irgendwann zusammen kommen, sondern bei uns in Deutschland ist ein solches Verfahren rechtlich geordnet. In einer Verordnung wird geregelt, wer in einem solchen Ausschuss sitzt und wie dieser Ausschuss sich die Themen wählt. Das Thema der psychischen Belastungen befindet sich im Moment für die Ausschüsse im Niemandsland. Es ist nicht in erster Linie ein arbeitsmedizinisches Thema. Der Ausschuss für Arbeitsmedizin kann nicht das Problem ständiger Erreichbarkeit, akzeptabler E-Mail-Organisation und Ähnliches bearbeiten. Das geht nur, wenn wir eine Verordnung haben, die für einen neuen Ausschuss einen Rahmen schafft.

Als Letztes zur Rolle der Vorgesetzten: In dem Beschluss des Bundesrates, der mit beachtlicher Mehrheit letzte Woche eine solche Verordnung beschlossen hat, sind in § 5 Absatz 3 dort genau solche verpflichtenden Fortbildungsprogramme für Vorgesetzte enthalten, so dass es auch insoweit kein Rätsel ist, was man machen muss. Die Arbeitswissenschaft hat uns auch im europäischen Kontext viele Erkenntnisse vermittelt – man muss diese jetzt nur umsetzen. [...]

Zukunft einer zeitgemäßen betrieblichen Gesundheitspolitik

Dienstag, 4. Juni 2013 - 07:24

Auch aus historischer Sicht interessant:
http://www.einblick-archiv.dgb.de/hintergrund/2004/08/text01/

Gemeinsame Erklärung von BDA und DGB
(21. April 2004
)

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sehen in der betrieblichen Gesundheitspolitik einen wichtigen Baustein für die Prävention in Deutschland.

Beide Gestaltungsfelder,

  • der verpflichtende Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie
  • die den Arbeitsschutz ergänzenden freiwilligen Maßnahmen der Gesundheitsförderung,
  • gehören zu einer zeitgemäßen betrieblichen Gesundheitspolitik. Betriebliche Gesundheitspolitik umfasst alle Strategien, in die Humanressourcen unserer Wirtschaft zu investieren. Sie zielt darauf ab, die Mitarbeiter/innen gesund und leistungsfähig zu erhalten. Betriebliche Gesundheitspolitik kann so dazu beitragen, die Innovationskraft und Produktivität zu erhöhen. Ein aktiv betriebener Arbeitsschutz reduziert Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und verbessert durch den Abbau von Fehlzeiten und die Vermeidung von Betriebsstörungen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Zugleich unterstützt eine gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen die Motivation der Mitarbeiter und verbessert die Qualitätsstandards der Betriebe. Der globale Wettbewerb und der Wandel zu einer wissens- und informationsbasierten Arbeitswelt haben Arbeitsabläufe, Arbeitsorganisation und Arbeitsanforderungen insgesamt verändert. Durch diesen Wandel sind die sog.”weichen”Faktoren – wie psychische Fehlbelastungen – stärker in den Blickpunkt gerückt. Die Bedeutung der Prävention in diesem Bereich wird künftig zunehmen. Betriebliche Gesundheitspolitik die u.a. darauf abzielt, die Arbeitsorganisation und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Beschäftigte am Arbeitsplatz gesund älter werden können, hat auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung große Bedeutung. DGB und BDA sind der Auffassung, dass es zur weiteren Förderung betrieblicher Gesundheitspolitik grundsätzlich keiner neuer gesetzlichen Regelungen bedarf. [Inzwischen fordert ein ernüchterter DGB eine Anti-Stress-Verordnung. Und das Arbeitsschutzgesetz wird geändert.]

    1. Integrierter Arbeitsschutz

    Die betriebliche Umsetzung der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes bietet Chancen für die Mitarbeiterentwicklung bzw. die Entwicklung von Leistungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein, die genutzt werden sollten. BDA und DGB befürworten daher einen integrierten Arbeitsschutz. DGB und BDA fordern die Unternehmen auf, das Arbeitsschutzgesetz mit Leben zu füllen. Dies erfordert die aktive Mithilfe der Arbeitgeber, Führungskräfte und Vorgesetzten einerseits und aller Beschäftigen andererseits. Die Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen kann dabei hilfreich sein, muss aber freiwillig und ohne Zertifizierungszwang bleiben.

    2. Praxisgerechte Instrumente und Beratung

    Es fehlt im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht an gesetzlichen Regelungen und gesicherten Erkenntnissen. Verbesserungsbedarf besteht hinsichtlich der effizienten Anwendung gesicherter Erkenntnisse. Dringlichste Aufgabe für die Arbeits- und Gesundheitsschutzakteure ist es daher, praxistaugliche und einsichtige Handlungshilfen zu entwickeln, die insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen mit angemessenem Aufwand in die Lage versetzen, erfolgreiche betriebliche Gesundheitspolitik zu betreiben. Das Erfahrungswissen im Betrieb, einschließlich das der Arbeitnehmer, ist in die Gestaltung der Arbeit einzubeziehen.

    3. Gemeinsame Initiativen

    BDA und DGB unterstützen die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) und das Deutsche Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung. Hauptziel dieser Initiativen muss es sein, praktikable und effektive Handlungsanleitungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, im Bereich des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung weiter zu verbreiten. Damit können auch vorhandene außerbetriebliche Kapazitäten besser genutzt werden.

    4. Überbetriebliche Akteure

    Gleichermaßen sind auch die gewerblichen Berufsgenossenschaften im Rahmen ihrer Funktionen für die Betriebe gefordert. Neben einer am Bedarf der Betriebe ausgerichteten Beratung der Betriebe durch die Berufsgenossenschaften ist eine zeitgemäße Ausgestaltung des dualen Systems erforderlich. Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsicht sollten zu einer sachgerechten Arbeitsteilung finden, die dazu führt, den Vollzug des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes in allen wirtschaftlichen Bereichen zu gewährleisten. Damit können auch doppelte Investitionen und Belastungen vermieden werden.

    5. Erfahrungsaustausch

    Auch mit der Schaffung von inner- und außerbetrieblichen sowie regionalen oder branchenbezogenen Plattformen und Netzwerken zum Erfahrungsaustausch kann die betriebliche Gesundheitspolitik aus Sicht des DGB und der BDA weiter voran gebracht werden. Verbesserte Kommunikation und Information führt zur schnelleren Lösung von Problemen und fördert den kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

    6. Ausbau der Prävention

    Bei Prävention und Gesundheitsförderung handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sind in diesem Bereich auch viele und sehr unterschiedliche Institutionen tätig. Zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung – auf der allgemeinen wie betrieblichen Ebene – ist aus Sicht von BDA und DGB eine verbesserte Kooperation und Vernetzung der unterschiedlichen Akteure erforderlich.

    BDA und DGB werden ihre Mitglieder über diese Empfehlung informieren und sie bitten, in diesem Sinne tätig zu werden.

nachträgliche Layout-Änderungen, Hervorhebungen und eingefügte Links

 
Siehe auch: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpositionen