Schlagwort 'Eristik'

Arbeit und Arbeitslosigkeit

Freitag, 1. Februar 2013 - 06:27

http://www.psychologienews.de/?p=3215 (Uschi Grob)

… Es stimme, dass Arbeitslosigkeit stärker krank machen könne als ständige Überlastung – doch diese Pole gegeneinander abzuwägen, bringe in der gegenwärtigen Diskussion zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und Politik wenig. …

(Links nachträglich hinzugefügt.)

Das passt zu Dietmar Hundts Eristik.

Fünf Argumente der BDA

Sonntag, 27. Januar 2013 - 12:03

“Erfolgsfaktor Psychische Gesundheit” ist ein Positionspapier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Die Veöffentlichung ist sehr interessant, weil man hier die wichtigsten Argumentationsversuche der Arbeitgeber kennenlernen kann, die größtenteils schon im Jahr 2009 vorbereitet wurden. Da ist zum Beispiel
(1) die schlichte Falschdarstellung, “dass die Ursachen psychischer Erkrankungen meist außerhalb des beruflichen Umfelds liegen.” In dem Papier findet man auch den bekannten
(2) Versuch, die Bereitschaft der Unternehmer anzupreisen, bei der freiwilligen Gesundheitsförderung (das ist nicht der vorgeschriebene Gesundheitschutz) über ihren Verantwortungsbereich hinauszugehen. Die Praxis zeigt, dass dabei der der vorgeschriebene Arbeitsschutz gerne übersprungen wird.
(3) Nicht fehlen darf natürlich der Hinweis auf verbesserte Diagnosemöglichkeiten, die angeblich die Zunahme erkannter psychischer Erkrankungen erklären. Auch
(4) das an die Arbeitnehmer gerichtete Eigenverantwortungsmantra von einer Vereinigung, deren Mitglieder mehrheitlich ihrer Verantwortung nicht gerecht wurden, war schon 2009 dabei.
(5) Das fieseste Argument der Arbeitgeber ist “Arbeit stärkt psychische Gesundheit” in Verbindung mit “Arbeitslose durch psychische Störungen deutlich stärker betroffen”. Kürzlich hatte es Dieter Hundt wieder einmal mit dieser Eristik versucht. - Hier haben wir die ganze BDA-Rhetorik auf zwei Seiten zusammengesammelt, weswegen sich die Lektüre durchaus lohnt.

(Dieser Text war ursprünglich ein Absatz in http://blog.psybel.de/arbschg-aenderung-ist-eine-klarstellung/#Erfolgsfaktor)

Hundts Eristik durchschaut

Mittwoch, 16. Januar 2013 - 06:29

(überarbeitet: 2012-01-30)

Schopenhauer sammelte in weiser Voraussicht seine Kunstgriffe der Eristischen Dialektik, um beispielsweise Dieter Hundts Versuche damit durchschaubar zu machen. Hundts versucht, damit zu argumentieren (http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/stressreport-streit-um-burnout-vorbeugung-a-880314.html),

… dass Beschäftigte seltener an psychischen Erkrankungen leiden als Nichtbeschäftigte. “Daher ist es auch falsch, psychische Erkrankungen vorrangig auf Arbeit zurückzuführen, das Gegenteil ist richtig.” …

Hundt ist intelligent genug, zu wissen, dass er damit das Publikum täuscht. Er weiß, dass es nicht um die Behauptung geht, dass Arbeit krank mache, sondern die an die Arbeitgeber gerichtete Kritik auch des Bundesarbeitsministeriums richtet sich gegen deren langjährige Vernachlässigung der vorgeschriebenen Erfassung und Bewertung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Es geht da noch gar nicht darum, allen psychischen Belastungen eine schädliche Wirkung zuzuschreiben, sondern es besteht die von sehr vielen Arbeitgebern inzwischen wissentlich missachtete gesetzliche Forderung, überhaupt erst einmal genau hinzusehen: Sehr angestrengt versuchen diese Arbeitgeber nun, Gefährdungsbeurteilungen zu vermeiden, mit denen gelegentlich auch einmal Haftungsgründe für eine vom Arbeitgeber zu verantwortende Körperverletzung dokumentiert werden könnten. Von dieser Pflichtverletzung lenkt Hundt beharrlich ab.

Hundts ständig wiederholtem rhetorischen Trick widmet auch Stephan List ein paar Worte: http://www.arbeitstattstress.de/arbeit-und-psychische-erkrankungen/

… Zunächst stellt er fest, dass laut Studien mehr psychische Erkrankungen bei Erwerbslosen vorkämen als bei Erwerbstätigen. Somit sei klar, dass Arbeit gar nicht die Ursache von psychischen Erkrankungen sein könne.

Hier hat einer seinen Schopenhauer sorgfältig studiert (“Die Kunst, Recht zu behalten”). Wenn Sie lange genug suchen, dann werden Sie auch den passenden rhetorischen Trick finden, den Herr Hundt hier angewandt hat. Natürlich ist es unzulässig, diesen Bezug herzustellen, aber im ersten Moment erzielt er Wirkung und darauf kommt es an. …

Siehe auch: http://blog.psybel.de/bewertung-psychischer-fehlbelastungen-ist-pflicht/#Belastungsquellen

Mehr Eristik von Dieter Hundt

Donnerstag, 10. Januar 2013 - 22:03

http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/DE_Interview_in_der_Welt

… Hundt: Psychische Erkrankungen sind ein Problem, das die Arbeitgeber sehr ernst nehmen, das aber nicht durch Arbeit verursacht wird. Studien belegen, dass psychische Erkrankungen in der nicht erwerbstätigen Bevölkerung häufiger auftreten als bei denjenigen, die arbeiten. Nicht die Zahl der psychischen Erkrankungen hat zugenommen, sondern die Zahl der entsprechenden Diagnosen, weil Ärzte im Vergleich zu früher über größeres Wissen verfügen und die Menschen offener mit psychischen Problemen umgehen. Für psychische Erkrankungen gibt es viele Einflussfaktoren, die oft im Privatleben und Freizeitverhalten liegen und von den Unternehmen nur schwer zu beeinflussen sind.

Die Welt: Umfragen zufolge hat nur ein Bruchteil der Unternehmen das Problem auf der Agenda.

Hundt: Das kann ich nicht bestätigen. Arbeit schafft in der Regel Zufriedenheit, ein besseres Selbstwertgefühl und gesellschaftliche Anerkennung. Auch kleinere Unternehmen tun heute sehr viel, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu fördern. Wir sind doch alle aus ureigenem Interesse auf gesunde, motivierte und tatkräftige Arbeitnehmer angewiesen. Die Unternehmen können aber nicht alles reparieren, was in Einzelfällen in anderen Lebensbereichen schiefläuft.

Dieter Hundts Trick: Er nennt Fakten, die aber die Zunahme der arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen nicht widerlegen. Diese Zunahme ist aber eine Tatsache und hat Gründe, für die auch die von Hundt vertretene Klientel verantwortlich ist.

Hundt betreibt Eristik und weiß das natürlich auch: Niemand verlangt von den Arbeitgebern, alles zu reparieren, was in Einzelfällen in anderen Lebensbereichen schiefläuft. Es würde schon reichen, wenn sich alle Arbeitgeber endlich erst einmal um die nur in ihrem Handlungs- und Verantwortungsbereich auftretenden Fehlbelastungen kümmern würden. Mehr verlangt niemand, aber nicht einmal das schaffen sie: Nur ein kleiner Teil der Unternehmen hat das Problem auf der Agenda. Der große Rest der von Dieter Hundt repräsentierten Unternehmen verstößt gegen die Vorschriften.

Hundt bereitet sich wohl auf eine Veranstaltung des BMAS zur Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie am 29. Januar vor: http://blog.psybel.de/gda-auftaktveranstaltung-des-bmas-zur-psychischen-belastung/

Siehe auch:

Arbeitgeber gegen Anti-Stress-Verordnung

Mittwoch, 5. Oktober 2011 - 07:38

(Neu kommentiert: 2012-07-15)

“Anti-Stress-Verordnung nicht zielführend” ist der Titel des untenstehend zitierten und von mir kommentierten Artikels. Ob irgendetwas “zielführend” oder “nicht zielführend” ist, kommt bekanntlich nicht nur auf den Weg an, sondern auch auf die Ziele. Es könnte sein, das Arbeitgeber (für die Stephan Sandrock und Sascha Stohwasser arbeiten) andere Ziele haben, als die Arbeitnehmer.

http://www.arbeitgeberverbaende.de/index.php?option=com_content&view=article&id=103:anti-stress-verordnung-nicht-zielfuehrend-

Anti-Stress-Verordnung nicht zielführend

Psychische Erkrankungen sind auf Vielzahl von Faktoren zurückzuführen

Das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) hält die Forderung der IG Metall nach einer Anti-Stress-Verordnung für nicht zielführend. „Die Arbeitswelt als ausschließlicher Ansatz zur Erklärung psychischer Störungen ist nicht ausreichend und zweckmäßig“, so Dr. Stephan Sandrock, Arbeitspsychologe am ifaa. [Eristik: Sandrock versucht den Eindruck zu erwecken, dass die IGM die Arbeitswelt als ausschließlicher Ansatz zur Erklärung psychischer Störungen darstellt. Das ist aber nicht die Richtung, in die die IGM geht. In fertigen Vorschlag einer Anti-Stress-Verordnung (2012-06) wird auch das Dreiebenen-Modell beschrieben, in dem die Arbeitswelt nur eine Teil-Ursache psychischer Störungen ist.] Die Gründe psychischer Störungen liegen häufig in einem schwer entflechtbaren Mix aus Person, Entwicklung, privatem Umfeld, der genetischen Prägung und im Arbeitsverhältnis / Arbeitsumfeld. [Richtig. Und der Arbeitsschutz kümmert sich eben um den Teil, der dem Arbeitsverhältnis zuzuordnen ist] Eine Unternehmenskultur, die auf Wertschätzung und Gesundheit abzielt, hängt vom betrieblichen Umfeld ab und kann nicht verordnet werden. [Richtig. Aber Verordnungen können helfen, Änderungen in den Unternehmenskulturen anzustoßen]

„Valide Instrumente zur Einschätzung des Burnout liegen bislang nicht vor“

Professor Dr. Stowasser, Direktor des Instituts [ifaa] und Leiter des ISO-Norm-Ausschusses ‚Grundsätze der Ergonomie‘ betont: „Bereits heute ist durch die Arbeitsschutz-gesetzgebung und durch Normung viel erreicht worden und wir haben sehr gute praxisgerechte Standards und Handlungsempfehlungen zur Bewertung und Verbesserung der psychischen Belastungssituation am Arbeitsplatz erarbeitet – denn es ist unbestritten, dass psychisch gesunde Mitarbeiter ein bedeutender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg sind.“ [Richtig. Und das Kurzverfahren Psychische Belastung (KPB) des arbeitgebernahen und von Stohwasser geleiteten Institutes (ifaa) ist ein Werkzeug von vielen. Standards und Handlungsempfehlungen speziell des LASI sind gut. Aber die Arbeitgeber missachten sie. Darum will die IGM die Unternehmer etwas intensiver motivieren.]

Was Unternehmen tun können

Schon heute werden in vielen Betrieben die Führungskräfte zum Umgang mit psychisch kranken Mitarbeitern geschult. [Aber die Pflicht, die Mitarbeiter über ihre Rechte und Pflichten in der vorgeschriebenen Unterweisung aufzuklären, wird von der Mehrheit der Arbeitgeber missachtet.] Außerdem kommt den Betriebs- und Werksärzten eine immer wichtigere Lotsenfunktion zu. „Neben der Sensibilisierung der Führungskräfte und der Qualifikation der Betriebsärzte kommt eine wichtige ergänzende Rolle dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) zu, in dessen Rahmen psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeit überwunden und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.“, so Stowasser. [BEM (Betriebliches Eingliederungs Management) hat mit der im Arbeitsschutz vorgeschriebenen und von den Arbeitgebern mehrheitlich vernachlässigten Verhältnisprävention wenig zu tun. BAM betrifft bereits erkrankte Mitarbeiter. Das ist schon keine Prävention mehr.]

 
Als Ergänzung und Vertiefung zu diesem Thema finden Sie im Anhang den Artikel von Dr. Stephan Sandrock “Depression und Burnout – Wie Unternehmen damit umgehen können” aus der aktuellen, vom ifaa herausgegebenen Zeitschrift ‚Betriebspraxis & Arbeitsforschung‘ (Ausgabe 209).

>> Anhang [Depression und Burnout - Wie Unternehmen damit umgehen können von Stephan Sandrock (Dateidatum: 2011-09-28). Das geht an dem Ziel der IGM und des Arbeitsschutzgesetzes vorbei: Durchsetzung der Verhältnisprävention. Die Arbeitgeber haben anscheinend andere Ziele, als der Gesetzgeber und die IGM. Insofern mag die "Verordnung" der IGM aus Sicht der Arbeitgeber tatsächlich nicht "zielführend"sein. In Sandrocks Veröffentlichung geht es insbesondere um psychische Erkrankungen. Der Arbeitsschutz dient jedoch der präventiven Erhaltung der Gesundheit. Und gesundheit ist mehr, als nur die Abwesendheit von Krankheit]

(Anmerkungen und Links in eckigen Klammern nachträglich wurden eingetragen.)

Und nun zum Ausgleich noch ein Schmankerl von einer Berufsgenossenschaft:

Andere Belastungsquellen wirken aus der Freizeit in die Arbeit hinein: aus dem Privatleben (Familie, Freunde), aus nebenberuflicher Betätigung (z.B. Verein) sowie aus den Problemen von Nachbarschaft, Kommune und Gesellschaft (siehe Außenkreis des Modells). Arbeits- und Freizeitbelastungen lassen sich in ihren Wirkungen heute noch nicht völlig trennen. Studien belegen aber, dass die Arbeitsbelastungen das Privatleben nachhaltiger stören als umgekehrt!

 


2012-06-27:
http://www.arbeitswissenschaft.net/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=fileadmin/Redaktion/PDF-Downloads/PI_-_Anti-Stress-Verordnung_praxisfern.27.06.2012.pdf&t=1342297518&hash=e0ec6bb82a5e5ce755f3778fac49d8cb
Anti-Stress-Verordnung praxisfern und nicht zielorientiert

27.06.2012

Neue Verordnung der IG Metall liefert keine neuen Ansätze

Der heute von der IG Metall veröffentlichte Entwurf für eine sogenannte Anti-Stress-Verordnung löst die aktuellen Herausforderungen im Kampf gegen psychische Störungen in unserer Gesellschaft nicht [Begründung?]. Der vorgestellte Entwurf einer Verordnung gibt den Unternehmen keine Handlungsanleitung [Soll er auch nicht. Es geht darum, dass existierende Handlungsanleitungen endlich respektiert werden. Es ist bekannt, was und wie geprüft wird. Daraus ergeben sich klare Handlungsanweisungen an Unternehmen.] und ist für die betriebliche Praxis demnach [Wieso "demnach"? Da fehlt doch vorher schon die Begründung.] untauglich. “Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen können mit den sehr allgemein gehaltenen Beurteilungskriterien für die Ausgestaltung der Arbeitsorganisation, Arbeitsgestaltung und sozialen Beziehungen überhaupt nichts anfangen” [Unlogisch. Gerade die Arbeitgeber wollten wg. Entbürokratisierung und wg. der Unterschiede zwischen den Betrieben keine Detailregelungen.], so Professor Dr. Sascha Stowasser, Direktor des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa). Mit dem IGM-Entwurf ist ein deutlicher Rückschritt gegenüber bereits bestehenden Regelwerken wie zum Beispiel der international gültigen Norm zur arbeitsbedingten psychischen Belastung festzustellen. [Eristische Argumentation. Der Entwurf hat eine andere Aufgabe, als die Norm.]

Wichtiger sind umsetzbare und konkrete Handlungshilfen

Unternehmen benötigen vielmehr Handlungshilfen, die die praktische Umsetzung der im Arbeitsschutzgesetz geforderten Gefährdungsbeurteilung – d.h. die arbeitsplatzorientierte Bewertung körperlicher und geistiger Aspekte der Arbeit – ermöglicht. [Eristische Argumentation. Handlungshilfen gibt es genug von den Berufsgenossenschaften (wurde von der BDA bekämpft) und den Aufsichtsbehörden. Die Verordnung soll helfen, dass diese Handlungshilfen auch umgesetzt werden.] Hierfür gibt es heutzutage bereits eine Reihe von Verfahren. Diese sind in der Praxis oft unbekannt – Aufklärung über Existenz und Einsatzmöglichkeit sollte weitflächig durch Politik, Sozialpartner und Wissenschaft betrieben werden. [Das ifaa klärt z.B. nicht auf, sondern macht Werbung vorwiegend für den von ihm entwickelten Einfachverfahren, dem KPB. Seriös ist dagegen die Aufklärung der BAuA.] Die geforderte Anti-Stress-Verordnung der IGM löst diese Aufgabe nicht. [Das ist auch nicht die Aufgabe der Verordnung.] Ein erfolgswirksamerer Ansatzpunkt ist die startende Zielsetzung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). ["Startende Zielsetzung"? Die Verordnung soll bei der Durchsetzung der Ziele der GDA helfen. Und die GDA-Leitlinie zu psychischen Belastungen wird von den Arbeitgebern bekämpft] Auch das Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen und Normungen berücksichtigen das Thema psychische Belastung bereits hinreichend. [Das ist richtig. Leider wurden diese Normen aber bisher missachtet.]

Das Thema ,,Psychische Gesundheit” objektiv betrachten

Die mediale Hetze, wie sie derzeit seitens IG Metall betrieben wird, verunsachlicht die Diskussion. [Was ist daran jetzt "objektiv"?] “Eine versachlichte und objektive Diskussion des Themas psychische Gesundheit muss eingeleitet werden. [Richtig.] Hierzu gehört die offene Aussprache vieler Facetten dieses komplexen Themas, wie zum Beispiel: Sensibilisierung und Eigenverantwortung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Versorgungslage in Deutschland, die unterschiedliche Betroffenheit verschiedener Branchen”, betont Dr. Stephan Sandrock, Arbeitspsychologe am ifaa. [Richtig. Die in der LASI LV 54 verlangte unternehmerische Eigenverantwortung wurde hier allerdings vergessen.]

Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa)
Ansprechpartnerin: Dorothée Werry, Uerdinger Straße 56, 40474 Düsseldorf,
Telefon: 0211 542263-24, d.werry@ifaa-mail.de, www.arbeitswissenschaft.net

(Link und Anmerkungen in eckigen Klammern wurden nachträglich eingetragen.)

Dr. rer. pol. Stephan Sandrock ist Mitarbeiter des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft, einem eingetragener Verein (ifaa e. V.). Mitglieder des ifaa sind die Verbände der Metall- und Elektroindustrie sowie der Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie, GESAMTMETALL, Berlin.

Ich selbst habe auch noch immer (siehe oben) Bedenken gegen so eine Verordnung. Besser wäre eine Stärkung der Kompetenz und der Durchsetzungsfähigkeit der Betriebs- und Personalräte. Inzwischen glaube ich aber fast, dass dieser Weg wegen der damit verbundenen Belastungen viele Arbeitnehmervertreter überfordert.