Schlagwort 'DIN SPEC 91020'

Synopse zwischen BS OHSAS 18001 und DIN SPEC 91020

Donnerstag, 17. April 2014 - 07:58

http://www.steinbeis.de/transfer/su-profile.html?tx_stwsuprofile_pi1[showUid]=9473&cHash=8d133a6f7c0e70bb2f47795eb6ce3e00

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Dienstleistungsangebot

Ulrike Niethammer, Steinbeis’Certified Consultant, leitet das Steinbeis Beratungszentrum Betriebliches Gesundheitsmanagement. Das Zentrum begleitet und berät KMUs bei der praktischen und zielgerichteten Umsetzung der neuen DIN SPEC 91020 für Betriebliches Gesundheitsmanagement.

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Projektbeispiele

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  • Erstellung einer Synopse zwischen BS OHSAS 18001:2007 und der neuen DIN SPEC 91020: 2012.
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Keine Akzeptanz für DIN SPEC 91020

Dienstag, 31. Dezember 2013 - 15:57


https://www.aok-bgf.de/fileadmin/bgfonline/downloads/pdf/2013-12-09_Masterarbeit_Zusammenfassung_WR_WW_AO.pdf

[...]DIN SPEC 91020 – Akzeptanz bei bayerischen Unternehmen

Willi Reichel, Werner Winter, Anja Orthmann
AOK Bayern

[...] Die DIN SPEC 91020 hat aktuell offensichtlich wenig Chancen auf eine umfassende Umsetzung. Dies überrascht vor allem vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der Befragten der Festlegung von Strukturen und Prozessen und der Verfügbarkeit von finanziellen und personellen Ressourcen im BGM große Bedeutung beimisst. Weiter konnte erhoben werden, dass gerade die Erfahrung mit der Nutzung von QM-Systemen dazu führen, einer Einführung im Sinne einer Zertifizierung mittels DIN SPEC 91020 sehr skeptisch gegenüber zu stehen. Gründe hierfür sind vor allem der hohe Aufwand für eine Zertifizierung anerkannter QM-Systeme und die fehlenden zeitlichen und personellen Ressourcen dafür. [...]

Mich überrascht hier wenig. BGM wäre nicht das einzige bedeutende Thema, dass bei Betrachtung der Kosten seine Bedeutung “verliert”.

Nach meiner Erfahrung kann generell die im QM für eine Zertifizierung erforderliche Transparenz ein Problem für schlechte Führungskräfte sein. Speziell im Gesundheitsmanagement wie auch im Arbeitsschutz führen Standards zu Konkretisierungen, die Führungskräfte in der Diskussion mit Arbeitnehmervertretern eher vermeiden möchten.

Weiterhin könnte in den befragten Betrieben verstanden worden sein, dass eine Zertifizierung nach DIN SPEC 91020 für die Gewerbeaufsicht keine Bedeutung hat, denn die Spezifikation durfte ja gemäß DIN keine Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes enthalten. Wenn überhaupt zertifiziert werden soll, dann sind Arbeitsschutz-Standards wie OHSAS 18001, OHRIS oder ILO-OSH hilfreicher.

DIN SPEC 91020 begeistert mittelmäßig

Samstag, 14. Dezember 2013 - 23:29

http://www.bgm-bv.de/aktuelles/termine_bbgm/kurzbefragung.html

Ergebnisse Kurzbefragung 2013
[...]
Der Nutzen der DIN SPEC 91020 für die Arbeit in Ihrem Unternehmen, schätzen jedoch über die Hälfte der Befragten nur als mittelmäßig oder gering ein. Ergebnisse der Kurzbefragung “BGM heute und in Zukunft”
[...]

DIN SPEC 91020 nicht gültig für den Arbeitsschutz

Montag, 25. November 2013 - 22:03

Petition 47367 (Pet 1-18-09-803-000048) – 25. November 2013

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung als Anteilseigner der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) sicher stellt, dass den Unternehmen, den Gewerbeaufsichten und den im Arbeitsschutz mitbestimmenden Arbeitnehmervertretern von der DAkkS deutlich bewusst gemacht wird, dass das Deutsche Institut für Normung (DIN) keine Standards für den Arbeitsschutz zur Bearbeitung annimmt, die nach dem PAS-Verfahren erarbeitet wurden. Die DIN SPEC 91020 ist kein Arbeitsschutzstandard.

 
Begründung:

Die DIN SPEC 91020 ist ein im PAS-Verfahren erarbeiteter Standard für das “Betriebliche Gesundheitsmanagement” (BGM), der gemäß DIN ausdrücklich den Arbeitsschutz *nicht* umfassen kann. Derzeit wird nach meinem Kenntnisstand bei der DAkkS (Abteilung 6 in Frankfurt) die Akkreditierungsfähigkeit der DIN SPEC 91020 geprüft. Die überwiegend privatwirtschaftlichen Initiatoren dieses Privat-Standards werben mit hohem Aufwand für die DIN SPEC 91020 und stellen nicht genügend klar, dass eine Zertifizierung nach dieser Norm den Arbeitsschutz ausdrücklich *nicht* umfasst. Ein nach der DIN SPEC 91020 zertifiziertes betriebliches Gesundheitsmanagement eines Betriebes darf deswegen die Gewerbeaufsicht nicht dazu veranlassen, das Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) des Betriebs im Sinn beispielsweise der LASI-Veröffentlichung 54 (Anhang, S. 42) “entlastet” zu prüfen. Ein AMS darf in Folge der vom DIN klargestellten Einschränkungen *nicht* nach DIN SPEC 91020 zertifiziert werden, sondern es gelten für Zertifizierungen andere Standards wie z.B. OHSAS 18001 (und mögliche Nachfolger erarbeitet u.A. durch ISO/PC 283), ILO-OSH und OHRIS.

Siehe auch: http://blog.psybel.de/warning-din-spec-91020-is-not-a-safety-standard/

 


Antwort des Bundestages (Februar 2014):

Instrumentalisierung der DAkkS für’s Zertifizierungsgeschäft

Mittwoch, 20. November 2013 - 07:16

http://www.haward.de/haward_bgm_interaktiv/Special.php

Wissen Sie, dass die DIN SPEC 91020 BGM auf dem Weg zum akkreditierten Standard ist und sich aktuell eine Arbeitsgruppe der Akkreditierungsstelle DAkkS damit beschäftigt? Wir bieten Ihnen bereits jetzt die passende und derzeit einzigartige Software-Lösung. [...]

Steht nun schon fest, dass die DIN SPEC 91020 auf dem Weg zum “akkreditierten Standard” ist? Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert Zertifizierer. Weiß die DAkkS, dass sie jetzt auch Privatstandards wie die DIN SPEC 91020 “akkreditieren” wird?

Die DIN SPEC 91020 ist ein privater Standard für das betriebliche Gesundheitsmanagement. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) kann helfen, solche Standards in eine korrekte Form zu bringen. Das DIN veröffentlicht den Standard auch, übernimmt aber keine Verantwortung dafür.

Das Marketing für die DIN SPEC 91020 bleibt dreist. Selbst im ansonsten seriösen haufe.de wird die DIN SPEC 91020 ohne Warnung, dass die Spezifikation keine Aspekte des Arbeitsschutzes enthält, neben einen Artikel gestellt, der BGM mit dem Arbeitsschutz in einen Zusammenhang stellt. Das DIN macht aber explizit klar, dass im PAS-Verfahren erstellte DIN SPECs nichts mit dem Arbeitsschutz zu tun haben. Wenn Haufe das BGM schon mit dem Arbeitsschutz in Verbindung bringt, dann ist es irreführend, nur zur DIN SPEC 91020 zu verlinken. Es hätte auch auf Standards wie OHSAS 18001 hingewiesen werden müssen.

Mit dieser im Schnellgang durchgedrückten Privatnorm basteln sich hier einige Firmen ihren eigenen Markt zusammen, und die DAkkS macht da mit? Die DAkkS sollte doch eigentlich genug damit zu tun haben, darauf zu achten, dass die nach OHSAS 18001 zertifizierten Unternehmen kritisch auditiert werden. Da haben z.B. Unternehmen über Jahre hinweg Zertifikate bekommen, die in Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften psychische Belastungen so gut wie überhaupt nicht in ihren Arbeitsschutz einbezogen hatten. Und Audits nach OHSAS 18001 ohne Beteiligung von Betriebsräten sind eine Behinderung der Betriebsratsarbeit. Es gibt also noch ein großes Verbesserungspotential. Erst wenn hier die Hausaufgaben gemacht sind, kann man sich mit der Kür im freiwilligen Gesundheitsmanagement vergnügen.

Wie “unabhängig” ist die DAkkS wirklich? Wenn man sich die Gesellschafter der DAkkS ansieht, dann fehlt u.A. eine Vertretung der Arbeitnehmerseite. Da haben die Menschen, zu deren Schutz die Aufsicht (DAkkS) der Auditoren (Zertifizierer) beitragen sollten, wohl schlechte Karten. Ist dieses strukturelle Problem ein Zufall?

Beim Zustandekommen und der Weiterentwicklung von OHSAS 18001 durften Arbeitnehmer intensiver mitwirken, als bei der DIN SPEC 91020. Vielleicht ist es aber gerade der bei anständigen Normen und Standards erforderliche Konsens, der die Unternehmen stört.

 
Suche: “DIN SPEC 91020″ und “Arbeitsschutzgesetz”. – Ein Trick in der irreführenden Werbung für die DIN SPEC 91020 besteht häufig darin, zu behaupten, dass das BGM über den Arbeitsschutz hinausginge. Das mag sein, wenn der Arbeitsschutz in das BGM eingebettet ist. In die DIN SPEC 91020 ist der Arbeitsschutz aber nicht eingebettet, denn gemäß DIN kann die im PAS-Verfahren erstellte DIN SPEC 91020 kein für den Arbeitsschutz relevanter Standard sein. Ohne z.B. OHSAS 18001 macht eine Zertifizierung nach DIN SPEC 91020 also keinen Sinn, wenn ein Unternehmer auch im Arbeitsschutz ein Zertifikat zum Vorzeigen haben will. Es gibt hier übrigens sogar Unternehmer, die ernsthaft meinen, dass sie externe Audits abwehren können, wenn sie Zertifikate an der Wand hängen haben. Willkommen im Zertifizierungsgeschäft.

2015-12-01: Spezielle Anforderungen zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, die Managementsysteme nach DIN SPEC 91020:2012 „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ zertifizieren

Dreiste Werbung für DIN SPEC 91020

Mittwoch, 18. September 2013 - 07:10

http://www.concada.de/app/seminar/detail/1882/V4455_Ausbildung_zum_Auditor_fuer_Betriebliches_Gesundheitsmanagement_-_Spezielle_AMS_Kenntnisse_nach_DIN_SPEC_91020

[...] Seminarbeschreibung
Basierend auf der neuen DIN SPEC 91020 „Betriebliches Gesundheits-management“ werden im Rahmen dieses Lehrgangs die angehenden BGM Auditoren hinsichtlich der speziellen Arbeitsschutzmanagementsystem- (AMS-) Kenntnisse geschult. Dabei werden neben der Vorstellung der relevanten rechtlichen Forderungen die wesentlichen Prozesse im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie relevante Analyseinstrumente und Kennzahlensysteme erläutert und besprochen. Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Unternehmensführung und Prozesslenkung unter Arbeits- und Gesundheitsschutzbezug. [...]

Mit dieser Ankündigung des Concada-Seminars “Ausbildung zum Auditor für Betriebliches Gesundheitsmanagement – Spezielle AMS Kenntnisse nach DIN SPEC 91020″ (4.12.2013 – 6.12.2013, Bonn) zeigt der Seminaranbieter entweder Inkompetenz oder es handelt sich hier um die dreisteste Werbung für die DIN SPEC 91020, die mir bisher untergekommen ist: Die DIN SPEC 92010 ist kein Standard für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei der DIN SPEC 91020 geht es um Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), nicht um AMS!

Comcada ist ein Unternehmen der B·A·D Gruppe, die beim DIN die DIN SPEC 91020 federführend in das PAS-Verfahren des DIN einbrachte. Dabei stellte das DIN klar, dass eine Anfrage zur Erarbeitung einer DIN SPEC nach dem PAS-Verfahren, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, vom DIN grundsätzlich abgelehnt wird. Trotzdem versucht B·A·D über seine Tochtergesellschaft, den Standard nun doch als Arbeitsschutzstandard zu verkaufen. Spielt das DIN da mit?

Wenn Sie ein Seminar für Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) suchen, dann sollten sie Ihr Geld und Ihre Zeit nicht mit der Teilnahme an fragwürdigen Veranstaltungen verschwenden, in denen der Gültigkeitsbereich der DIN SPEC 91020 in einen falschen Zusammenhang gestellt wird. Hinsichtlich spezieller AMS-Kenntnisse ist es besser, BGM-Auditoren z.B. basierend auf OHSAS 18001, OHRIS oder ILO-OSH zu schulen.

Irreführung zur DIN SPEC 91020

Mittwoch, 28. August 2013 - 06:45

http://mit-blog.de/betriebliches-gesundheitsmanagement-bgm-strukturiert-und-nachhaltig/

[...] Die DIN SPEC 91020 ist eine Orientierungshilfe und bietet Handlungssicherheit. [...] Die Schritte ins strukturierte BGM sind einheitlich: Bestandsaufnahme/Analyse des ist-Zustands (anhand von Gefährdungsbeurteilungen, Fehlzeitenanalysen, Mitarbeiterbefragungen …) [...] Information kann KMU bei der Einführung und der Umsetzung eines BGM helfen: Infos zu Änderungen und wichtigen Neuerungen, Publikationen oder Videos zum Thema finden Sie im Arbeitsschutz-Portal. Die Redaktion befasst sich ausschließlich mit Arbeitsschutz-Themen und hält immer die aktuellsten Infos bereit. [...]

Die Medien-Firma, die diese Website betreibt, versucht, die DIN SPEC 91020 mit Arbeitsschutz zu assoziieren. Vom DIN gibt es aber keine nach dem PAS-Verfahren entstandenen DIN SPECs für den Arbeitsschutz. Und im braven Arbeitsschutz-Portal findet sich nichts zu “91020″.

 
http://www.maschinenmarkt.vogel.de/themenkanaele/managementundit/personalwesen/articles/415691/ enthält den nicht falschen, aber trotzdem irreführenden Satz:

[...] Die neue Spezifikation geht dabei über die rechtlichen Verpflichtungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung hinaus. Basis für die Anforderungen der DIN SPEC 91020 ist ein bestehendes Managementsystem, etwa ein Qualitätsmanagement nach ISO 9001 oder ein Umweltmanagement nach ISO 14001. [...]

Es sollte klar sein, dass das DIN ausdrücklich ablehnt, DIN SPECs nach dem PAS-Verfahren für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erstellen. Diese DIN SPEC ist also keine Spezifikation für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

 
http://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/erfolgreiches-gesundheitsmanagement-mit-der-din-spec-91020/vor-und-nachteile-der-din-spec-91020_94_190528.html

29.07.2013
Top-Thema DIN SPEC 91020: Leitlinien für ein erfolgreiches Gesundheitsmanagement
Vor- und Nachteile der DIN SPEC 91020 [...]

Der Titel sieht nach Abwägung aus, aber dann kommt ein Werbetext. Ein Nachteil der DIN SPEC 91020 kann sein, dass hier Geld ausgegeben werden könnte, dass zunächst besser in einen Standard zum Arbeitsschutz (z.B. OHSAS 18001) investiert wäre. Darauf geht Haufe nicht ein.

Outokumpu VDM wirbt mit DIN SPEC 91020

Dienstag, 6. August 2013 - 07:52

http://www.come-on.de/lokales/altena/erhaelt-gesundheitszertifikat-3040754.html

[...] „Die Din Spec 91020 gilt als erster allgemein akzeptierter Standard für den Bereich BGM“, erklärt Michael Baar, Leiter Arbeitswirtschaft und Arbeitssicherheit. [...] 

Outokumpu VDM Altena wurde vom TÜV Nord nach der DIN SPEC 91020 zertifiziert. Schlau: Der Standard wird nicht als Arbeitsschutznorm verkauft, aber über den “Leiter Arbeitswirtschaft und Arbeitssicherheit” wird doch eine Verknüpfung dazu versucht.

Damit es klar ist: Das DIN akzeptiert für den Arbeitsschutz keine Vorschläge von nach dem PAS-Verfahren entwickelten DIN SPECs. Außerdem kann eine DIN SPEC kein “allgemein” akzeptierter Standard für den Bereich BGM sein, denn um allgemein akzeptiert zu werden, muss es einen Konsens geben. Und genau die bei ordentlichen Normen erforderliche Konsensbildung fehlt im PAS-Verfahren.

Das Edelstahl-Unternehmen ist auch nach OHSAS 18001 zertifiziert. Diesen Arbeitsschutz-Standard sollten die VDM-Betriebsräte gut verstehen.

Ist die DIN SPEC 91020 akkreditierungsfähig?

Dienstag, 16. Juli 2013 - 23:40

http://www.dakks.de/content/dakks-sondiert-möglichkeiten-für-akkreditierungen-für-din-spec-91020-–-einberufung-einer-ad-

DAkkS sondiert Möglichkeiten für Akkreditierungen für DIN SPEC 91020 – Einberufung einer ad-hoc Arbeitsgruppe des SK-M
15.07.2013

Unter Federführung des Sektorkomitees Managementsysteme (SK-M) sondiert die zuständige Abteilung 6 der DAkkS Möglichkeiten einer Zertifizierung und Akkreditierung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) auf der Basis der DIN SPEC 91020. Die Norm wurde im Juli 2012 veröffentlich und legt Anforderungen an ein BGM-System fest. Sie kann von Organisationen unabhängig von Größe, Branchenzuordnung verwendet werden. Als Spezialnorm für die Organisation des betrieblichen Gesundheitsschutzes hebt sich die DIN SPEC 91020 von bestehenden Zertifizierungssystemen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (z.B. BS OHSAS 18001) ab.

Zur Vorbereitung des Akkreditierungsverfahrens für Zertifizierungsstellen möchte das zuständige SK-M der DAkkS Fachexperten mit Erfahrungen in der Organisation und Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsschutzes einbinden. Interessierte melden sich bitte bis 25.07.2013 per Mail bei Peter Hissnauer, Leiter der Abteilung 6 [...]. Eine Sitzung in Frankfurt/Main wird am 12. oder 16. August 2013 durchgeführt. Zur Sitzung soll die grundsätzliche Akkreditierungsfähigkeit festgestellt werden und ein erstes Zertifizierungs- und Akkreditierungskonzept (Scoping, Qualifikationen, Auditzeit, Prozessanforderungen etc.) erarbeitet werden.

Gesundheitsschutz sollte nicht mit Gesundheitsmanagement verwechselt werden. Nur der vorgeschriebene Gesundheitsschutz ist Gegenstand des Arbeitsschutzgesetzes. Die DAkkS meint vermutlich: Als eine Spezifikation für die Organisation des freiwilligen betrieblichen Gesundheitsmanagements unterscheidet sich die DIN SPEC 91020 von bestehenden Normen für die Organisation des vorgeschriebenen betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (z.B. BS OHSAS 18001). Begründung: Die DIN SPEC 91020 ist keine Spezialnorm für die Organisation des betrieblichen Gesundheitsschutzes, denn die DIN SPEC ist nach dem PAS-Verfahren (Publicly Available Specification) entstanden. Das DIN stellt ganz ausdrücklich klar:

[...] Ausgangspunkt für die Erarbeitung einer DIN SPEC (PAS) ist eine Anfrage durch eine Person, Organisation oder einen Normenausschuss an den Bereich Innovation (I) des DIN. Die Initiierung des Projektes erfolgt somit durch den Kunden (Initiator). Eine Anfrage, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, wird vom DIN grundsätzlich abgelehnt. […]

Quelle: http://www.spec.din.de/cmd?level=tpl-rubrik&menuid=81501&cmsareaid=81501&menurubricid=87633&cmsrubid=87633 (2013-07-16; der Satz wurde jetzt gestrichen.)

Weil die DIN SPEC 91020 nach dem PAS-Verfahren und nicht nach dem Vornorm-Verfahren erstellt wurde, ist diese Spezifikation keine “Vornorm”.

 


Nachtrag 2013-09-26 (Pressemeldung): http://www.bgm-bv.de/boxen_rechte_spalte/dakks_sitzung.html
BBGM e.V. im Arbeitskreis der Deutsche Akkreditierungsstelle [DAkkS] zur DIN SPEC 91020 vertreten

Am 16. August 2013 fand in Frankfurt unter der Leitung von Herrn Peter Hissnauer [DAkkS] ein Arbeitsgruppentreffen statt. Ziel der Sitzung war die grundsätzliche Akkreditierungsfähigkeit der DIN SPEC 91020 festzustellen und ein erstes Zertifizierungs- und Akkreditierungskonzept zu erarbeiten. Die Spezifikation wurde im Juli 2012 veröffentlicht und legt Anforderungen an ein BGM-System fest. Der BBGM e.V. war mit Frau Agnes Kaminski [Ressortleitung Qualität im BGM] und Herrn Kurt Gläser [Ressortleitung Netzwerk und Verbindungen] bei der Arbeitsgruppensitzung vertreten. Über die Ergebnisse der Sitzung wird nun das Sektorkomitee der DAkkS beraten.

Vorgaben für den Arbeitschutz

Sonntag, 12. Mai 2013 - 22:49

Landesweit gibt es verschiedene Ansätze, dem Arbeitsschutz Vorgaben zu machen.

  • Handlungshilfen und Leitlinien gibt es sowohl zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in den Betrieben wie auch für Auditoren der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften. Mit deutlicher werdender Orientierungslosigkeit der Arbeitgeber und Behörden suchen die Akteure - darunter insbesondere die Arbeitgeber -jetzt verstärkt bei der GDA den Kompass. Die GBA baut dabei auf sehr guter Vorarbeit des LASI und der Berufsgenossenschaften auf. Früher gab es dagegen noch spürbarere Widerstände.
  • Standards für Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme, z.B. ILO-OSH, OHRIS und OHSAS 18001: Hier sind internationale Kunden die Treiber, die sich (zumindest formal) gegen Kritik an schlechten Arbeitsbedingungen bei ihren Zulieferern absichern wollen. In größeren und international agierenden Unternehmen bieten Managementsystemnormen den Arbeitnehmervertretern jedoch viele Möglichkeiten, die allerdings von den Arbeitnehmern und ihren Vertretern erst noch verstanden werden müssen.
        In Deutschland lehnen die “maßgeblichen interessierten Kreise”, die DIN-Normen erarbeiten, eine Managementnorm für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ab. Ich vermute, dass (mit Ausnahme der Gewerkschaften) diese Kreise ein weniger mitbestimmtes und eher verhaltenspräventives Gesundheitsmanagement gegenüber dem eher verhältnispräventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz vorziehen und auch deswegen versuchen, die DIN SPEC 91020 voranzubringen.
  • Verordnungen sollen die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ergebenden Forderungen konkretisieren. Konkret macht die Bildschirmarbeitverordnung (bzw. Bildschirmarbeitsplatzverordnung) den Bildschirmarbeitsplatz zum Indikator für die Pflicht, an solch einem Arbeitsplatz psychische Belastungen gemäß Arbeitsschutzgesetz zu beurteilen. Aber natürlich haben Arbeitgeber an jedem Arbeitsplatz die Pflicht, psychische Belastungen mitbestimmt zu ermitteln, mitbestimmt zu dokumentieren und mitbestimmt zu bewerten.
        Treiber der “Anti-Stress-Verordnung” sind gegenwärtig die Gewerkschaften und die großen Oppositionsparteien. Gegner sind insbesondere jene Arbeitgeber, die weiterhin Ordnungswidrigkeiten (bzw. Straftaten bei Vorsätzlichkeit) begehen können wollen ohne dafür verantwortlich gemacht zu werden.
  • Gesetze: Das im Jahr 1996 verabschiedete Arbeitsschutzgesetz wird im Jahr 2013 konkretisiert: Die bisher schon geltende Pflicht, psychische Belastungen in den ganzheitlichen Arbeitsschutz einzubeziehen, wird jetzt auch in dieses Gesetz geschrieben. Treiber ist hier das BMAS, wohl auch als Antwort auf den Vorschlag der detaillierteren “Anti-Stress-Verordnung”. Weitere wichtige Gesetze sind in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz und das Sozialgesetzbuch.
  • Betriebsvereinbarungen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren konkreten Betrieben gerecht werdende Wege, das Arbeitsschutzgesetz und wissenschaftliche Erkenntnisse umzusetzen. Bisher wurde dafür in den Betrieben noch nicht genug Kompetenz entwickelt.
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse liefert die Arbeits- und Organisationspsychologie seit sehr vielen Jahren.

Trotz des Geredes von unternehmerischer Verantwortung und dem wirtschaftlichen Nutzen des ganzheitlichen Arbeitsschutzes sind von allen diesen Umsetzungshilfen die Gesetze und Vorschriften nun einmal die wirksamsten. Freiwillig wird die Mehrheit der Unternehmer ihren Pflichten insbesondere im Bereich der psychischen Belastungen erwiesenermaßen nicht gerecht. Das ist seit 1996 eine traurige Tatsache:

[...] Die Betriebe werden im Arbeitsschutz meist nur aktiv, weil sie gesetzliche Vorschriften befolgen müssen (84 Prozent der Nennungen) und nicht, weil sie den wirtschaftlichen Nutzen sehen (31 Prozent) oder aus „ethischen Gründen“ (38 Prozent). [...]

DEKRA, 2011-10-07