Schlagwort 'DGUV'

Angewandte Psychologie 2013

Dienstag, 13. August 2013 - 07:37

Kongress für angewandte Psychologie, 2013
Berlin, 2013-11-21

Interessant insbesondere: http://www.psychologenkongress.de/2013/abstracts.html#a14

Abstract zum Workshop
„Psychische Belastung in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz“
Referent: Dipl.-Psych. Roland Portuné [Leiter DGUV-Sachgebiet „Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt“, Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie]

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist in Deutschland seit 1996 gesetzlich gefordert, der Stand der Umsetzung jedoch immer noch defizitär. Betrieblich überwiegen verhaltenspräventive Maßnahmen. Um das Thema nicht noch weiter auf die individuelle Ebene zu verlagern, muss das Potenzial bedingungsbezogener Interventionen stärker ausgeschöpft werden. [...]

(Hervorhebung nachträglich eingefügt)

Publikationen der Unfallversicherung

Mittwoch, 17. Juli 2013 - 07:20

 

2014-06-16: Die DGUV hat umgeräumt: http://blog.psybel.de/dguv-raeumt-um/. Einige Links in diesem Artikel funktionieren nicht mehr.

 


Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung bietet sehr gutes Informationsmaterial:

 
Stress und psychische Belastungen am Arbeitsplatz:

 
Neuerscheinungen der DGUV allgemein:

 
Auch der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (LASI) bietet Informationsmaterial für Aufsichtspersonen.

Neue Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Sonntag, 14. Juli 2013 - 18:06

 

2014-06-16: Die DGUV hat umgeräumt: http://blog.psybel.de/dguv-raeumt-um/

 


IAG Report 1/2013
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen -
Tipps zum Einstieg

http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=26149

Leseprobe:

[...] Wenn man sich mit dem Thema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen beschäftigt, stellt man schnell fest, dass psychische Belastungen mit Fragebögen erfasst werden oder in dem Beschäftigte beobachtet und interviewt werden. Das finden viele technisch orientierte Präventionsfachleute merkwürdig. Sie wünschen sich ein Gerät zur Messung der psychischen Belastungen. Ähnlich wie man ein Schallpegelmessgerät in einen Raum halten kann, wäre es doch schön, man hätte ein Gerät, das man an einen Arbeitsplatz hält und das dann einen Stresswert anzeigt. Solch ein Gerät würden sich zwar viele wünschen, doch leider gibt es das nicht und wird es vermutlich auch nie geben. Warum gibt es also ein solches Gerät nicht und warum werden psychische Belastungen mit Fragebögen oder sogenannten Beobachtungsinterviews erfasst?

Betrachten wir einmal drei Beispiele etwas genauer. Die Beispiele sind häufig genannte psychische Belastungen. [...]

Hiltraut Paridon vom Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) hat das ganze Heft in diesem Stil geschrieben. Wem das zu simpel ist, kann ja auf einen im November erscheinenden 400seitigen Wälzer warten oder sich durch mein Blog kämpfen - und trotzdem doch schon einmal von der Verfasserin lernen, wie man Leuten das Thema vermittelt, die bisher im Arbeitsschutz nur wackelnde Schemel, schwebenden Lasten, ätzende Chemikalien, hohen Spannungen usw. kannten. Schade, dass es das Heft nicht schon vor fünf Jahren gab, als ich selbst für die Betriebsratsarbeit in das Thema einstieg.

 
Siehe auch:

Interessierte Kreise: DIN SPEC 91020

Samstag, 25. August 2012 - 01:21

Mai 2012

http://www.gesundheitsmanagement.com/aktuelles/news/din_spec_91020_betriebliches_gesundheitsmanagement.html (Seite nicht mehr verfügbar)

Einige interessierte Kreise haben ein Verfahren zur Initiierung einer DIN SPEC 91020 „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ eingeleitet. Diese soll als “Vor-Norm” funktionieren und später auf ISO-Niveau gehoben werden. Die Norm wird für Unternehmen die Anforderungen und Rahmenbedingungen zur Einführung eines BGM-Systems definieren. Konkrete Checklisten und inhaltliche Leitfäden wird die Norm jedoch nicht liefern. Die DGUV lehnt das Vorhaben ab. Die Spitzenverbände der GKV haben sich noch nicht positioniert. Der Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement [BBGM e.V.] beobachtet und begleitet die Norm-Entwicklung über seine Arbeitsgruppe II [Normen, Audits & Zertifizierung]. Hierzu hat der Verband bereits etliche Vorschläge und Einwürfe eingebracht. Eine endgültige Verbandsaussage zu diesem Vorhaben ist noch nicht möglich. Weitere Informationen zum Fortgang erhalten Sie unter: www.bgm-bv.de

Übernommen wurde der Text möglicherweise aus http://blog.psybel.de/wp-content/uploads/2012/11/2012-11-KAN-Jahresbericht-2011-1.pdf, Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), 2012-05-23, KAN-Rundschreiben 11/2012, Bericht über die Arbeit der Kommission Arbeitsschutz und Normung für den Zeitraum 01.01.-31.12.2011, S. 9 (PDF S. 12):

3.2.3 DIN SPEC 91020 „Betriebliches Gesundheitsmanagement“

Interessierte Kreise haben ein Verfahren zur Initiierung einer DIN SPEC 91020 „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ (BGM) eingeleitet. Diese soll als Vor-Norm fungieren und später auf ISO-Niveau gehoben werden. Die DIN-SPEC soll für Unternehmen die Anforderungen und Rahmenbedingungen zur Einführung eines BGM-Systems definieren. Konkrete Checklisten und inhaltliche Leitfäden soll dieses Standardisierungsprodukt jedoch nicht liefern. Die DGUV, die KAN und mehrere Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft lehnen die Erarbeitung eines solchen „Nichtnormativen Leitfadens“ ausdrücklich ab.

Die KAN und die in ihr vertretenen Kreise haben sich bereits 1997 in einem „Gemeinsamen Standpunkt zu Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS)“ gegen eine Normung von AMS ausgesprochen. Stattdessen wurde die Entwicklung eines Leitfadens zu AMS bei der ILO angestoßen, der abgestimmt auf die deutschen Gegebenheiten als Nationaler Leitfaden (NLF) im Jahre 2003 veröffentlicht wurde. An der Gültigkeit dieser Dokumente sowie an der grundsätzlich ablehnenden Haltung gegenüber der Normung in diesem Bereich, hierzu zählt zweifelsohne auch dieses angestrebte Normungsprodukt, hat sich bis heute nichts geändert.

Daher bewertet die KAN den Beschluss des Fachbeirates der Kommission Managementsysteme (KoSMaS-FB) beim DIN, der der Entwicklung einer entsprechenden DIN SPEC zustimmt äußerst kritisch und lehnt die Erarbeitung eines solchen normativen Dokuments, das in wesentlichen Teilen auf der britischen Arbeitsschutzmanagementnorm OHSAS 18001 beruht, entschieden ab. Zwar soll „nur“ eine DIN SPEC erarbeitet werden. Es bleibt aber, wie vorne ausgeführt, zu vermuten, dass mittel- bis langfristig Bestrebungen aufgenommen werden, dieses nationale Vorhaben auf CEN- oder ISO-Ebene zu heben. Selbst die Erarbeitung und Veröffentlichung einer DIN SPEC wird Zertifizierungszwänge bei Unternehmen und Organisationen auslösen. Gesundheitsförderung auf freiwilliger Basis ist zweifelsfrei eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, jedoch aus Sicht der in der KAN vertretenen Kreise kein Thema der Normung.

Hatte die KAN zu Beginn der Erarbeitung dieses Standardisierungsprodukts noch erwogen, sich aktiv an der Erarbeitung zu beteiligen, so wurde dies auf Grund der o.a. Erwägungsgründe nicht weiter verfolgt.

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Kommission_Arbeitsschutz_und_Normung

 


2012-11:

Die Beziehung, die die KAN zwischen der DIN SPEC 91920 und OHSAS 18001 sah, sind interessant und bedenkenswert. Tatsächlich unterscheiden sich heute beide deutlich voneinander, könnten sich aber ergänzen. Die DIN SPEC 91020 wird es mit ihrem Ansatz aber wohl nicht schaffen, international akzeptiert zu werden. Ich sehe die DIN SPEC 91020 kritisch, sie enthält jedoch auch hilfreiche Definitionen, z.B. dass Beschwerden von interessierten Parteien Teil der Kommunikation sind.

Es ist wohl so: OHSAS 18001 hilft bei Pflicht, die DIN SPEC 91020 bei der Kür. Eine Zertifizierung nach DIN SPEC 91020 ohne eine vorhergehende oder gleichzeitige Zertifizierung nach OHSAS 18001 könnte ein Versuch sein, Lücken im Arbeitschutz zu verschleiern und die nicht immer geliebte Verhältnisprävention gegenüber der Verhaltensprävention zu schwächen. Die Verhaltensprävention arbeitet ja vorwiegend am einzelnen Mitarbeiter. Die Verhältnisprävention arbeitet dagegen eben an den Verhältnissen, also auch an der Führungskultur im Unternehmen. Das mag für Führungskräfte manchmal schwer zu verkraften sein.

ILO-OSH und AMS

Samstag, 18. August 2012 - 09:39

Update 2014-08-25

 


2012-08-18

Links zur Anwendung von ILO-OSH für Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS)

Es gibt auch Zusammenhänge zwischen OHSAS 18001 und ILO-OSH. Siehe dazu die Anhänge B.3 und B.4 in OHSAS 18002:2008.

Neue Chancen für Betriebsräte
(nützen nichts, wenn man sie nicht nutzt)

Sonntag, 29. Juli 2012 - 09:44

http://www.boeckler.de/pdf/mbf_dguv-v2_einfuehrung.pdf

Die seit dem 1. Januar 2011 geltende neue Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, die die bisherige Berufsgenossenschaftliche Vorschrift, die BGV A2, ablöst, bietet Betriebsräten bessere Chancen, sich im Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Interessen der Beschäftigten zu engagieren. Die Arbeitnehmervertreter in der Selbstverwaltung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben daran aktiv mitgewirkt und konnten dazu wichtige Akzente setzen.

Die Vorschrift räumt Betriebs- und Personalräten weitgehende Mitwirkungsrechte bei der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten ein. Sie können Schwerpunkte der Betreuungsarbeit mitbestimmen und damit direkt Einfluss auf die Tätigkeit der betrieblichen Experten nehmen. Bei der Ermittlung der Anforderungen und Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sind sie zu beteiligen und dies setzt eine intensive Zusammenarbeit voraus. Zum Aufgabenspektrum der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gehören neben den eher klassischen Maßnahmen zur Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen ebenso Beratungs- und Betreuungsleistungen, die sich aus neuen Gesundheitsgefahren wie psychischen Belastungen ergeben. Auch Themen wie die Teilhabeinteressen von Schwerbehinderten, Konzepte für altersgerechte Arbeit sowie die Organisation des betrieblichen Eingliederungs- und Gesundheitsmanagements bieten eine gute Grundlage für einen ganzheitlichen Betreuungsansatz. Die vorliegende Handlungshilfe möchte dazu Unterstützung bieten. …

 
Auch hier ist die Gefährdungsbeurteilung eine entscheidende Grundlage für die Aufgabenplanung:

Gefährdungsorientierung

Auf der Grundlage detaillierter Kataloge werden die Aufgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ermittelt. Daraus lassen sich der notwendige Zeitaufwand und die personellen Anforderungen vom Betrieb bestimmen. Ausgangspunkt sind stets die im jeweiligen Betrieb vorhandenen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen. Statt der Vorgabe pauschaler Einsatzzeiten für den Betreuungsumfang, die zudem zwischen den Unfallversicherungsträgern stark variierten, leitet sich der Betreuungsbedarf durchgängig von den vorliegenden Gefährdungen im jeweiligen Betrieb ab. Mit der Vorschrift 2 wird damit ein neues Konzept zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung eingeführt. Diese veränderte Stoßrichtung fördert die aktive Auseinandersetzung mit dem betrieblichen Arbeitsschutz und erfordert den Dialog zwischen Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft und Unternehmer unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung.

Was machen Betriebe, in denen psychische Belastungen nicht in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen sind? Nutzt der Arbeitgeber die Unvollständigkeit der Gefährdungsbeurteilung auch noch zu seinem Vorteil?

 
Die Betriebsvereinbarung ist Pflicht!

Mitwirkung der Betriebs- und Personalräte

Auf das bestehende Mitbestimmungsrecht der betrieblichen Interessenvertretung wird in der Vorschrift 2 (Anlage 2) ausdrücklich verwiesen: „Der Unternehmer hat die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung (z.B. entsprechend Betriebsverfassungsgesetz) sowie unter Verweis auf § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz zu ermitteln, aufzuteilen und mit ihnen schriftlich zu vereinbaren.“

 


Auch sehr lesenswert zur Mitbestimmung im Arbeitsschutz:
http://www.kanzlei-hessling.de/de/inhalte-Betriebsratsratgeber/_87_Abs_1_Nr_7_BetrVG_Gesundheitsschutz_Umweltschutz/
… Im Zusammenspiel mit den Vorschriften §§ 88 Nr. 1, 89, 90, 91 BetrVG bietet sich hier für den Betriebsrat ein ganzes Geflecht von Möglichkeiten, für Humanisierung, Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz innerhalb des Betriebs tätig zu werden.

Während bei der autonomen Arbeitsgestaltung der Arbeitgeber als Unternehmer über Investitionen und deren Ausgestaltung letztlich frei entscheidet, unterliegt er im Bereich des gesetzlichen Arbeitsschutzes – ebenso wie die betroffenen Arbeitnehmer – dem öffentlichen Recht. In diesem Rechtsbereich ist der Arbeitgeber nicht Vertragspartner, sondern den Regeln der staatlichen Gewalt unterworfen. …

Rechte und Pflichten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Dienstag, 3. Juli 2012 - 21:57

Aus einer Antwort von https://komnet.nrw.de/

… Auf den Artikel “Rechte und Pflichten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit” in Akzente 6/2002 von Stefan Eiermann www.bgn.de/474/1819/1 und die Informationen unter www.dguv.de/inhalt/praevention/fachaus_fachgruppen/arbeitsmedizin/produkte/index.jsp weisen wir hin. …

Der Komnet-Link und der zweite Link in dem zitierten Text funktionieren leider nicht mehr.

Der erste Link in dem Zitat führt zu dem Artikel Mit den Augen des Gesetzes – Haftung und Verantwortung der Fachkraft für Arbeitssicherheit von Stefan Eiermann in Akzente 6/2002 | Magazin für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Rehabilitation.

Mehr zur Qualifizierung von Fachkräften für Arbeitssicherheit: http://www.dguv.de/inhalt/praevention/aus_weiter/index.jsp

Dienstleistungen für die Arbeitsmedizin und den Arbeitsschutz

Donnerstag, 23. Februar 2012 - 12:00

“Bauhof-Online” präsentiert sich als “Infoportal für kommunale Entscheider”. http://www.bauhof-online.de/it/arbeitssicherheit-medizin/arbeitsmedizin/ listet Dienstleisungsangebote für die Arbeitsmedizin (und den Arbeitsschutz) auf. Die Angebote zeigen recht gut, was in diesem Bereich erforderlich ist. Ein Thema ist auch die DGUV Vorschrift 2.

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Donnerstag, 2. Februar 2012 - 22:51

Betriebsräte und Personalräte bestimmen bei der Organisation der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes mit. Sie müssen wissen, was Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu tun haben: http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/bgw__vorschriften-regeln/DGUV2-Betriebsaerzte-und-Fachkraefte-fuer-Arbeitssicherheit.html

Zum betriebsspezifischen Teil der Betreuung beschreibt Anhang 4 unverbindlich die zu berücksichtigenden Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien und Leistungen, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz ergänzend zur Grundbetreuung betriebsspezifisch erforderlich sein können.

Interessant sind einige Tabellen, z.B. (S. 52):

3.1 Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreichere Änderungen nach sich ziehen

Aufarbeiten grundlegender Konsequenzen für den Betrieb

  • Unterstützen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Maßgabe der neuen Vorschrift
  • Organisation von erforderlichen Qualifizierungsaktivitäten zur Vorschrift generell
  • Ableiten von Konsequenzen für die Zuweisung von Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortung
  • Mitwirken bei Veränderungen betrieblicher Ablauforganisation
  • Unterstützen bei notwendigen technischen und organisatorischen Veränderungen in den Arbeitssystemen
  • Unterstützen bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zum arbeitsschutzgerechten Verhalten der Beschäftigten

Nun ist die Pflicht der Arbeitgeber zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutznicht mehr so ganz neu, aber wenn Ihr Betrieb damit jetzt erst beginnt, dann werden zusätzliche Ressourcen genau so gebraucht, wie bei der Umsetzung neuer Vorschriften, die für den Betrieb umfangreichere Änderungen nach sich ziehen. Wurde das bei der Planung in Ihrem Betrieb berücksichtigt?

Ist der fehlende Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz dokumentiert, dann ergibt sich daraus Nachholbedarf - mit einem erweiterten Budget. Es kann jedoch sein, dass Arbeitgeber versuchen, Dokumentation zu vermeiden, die zeigt, dass psychische Belastungen bisher nicht in den Arbeitsschutz einbezogen wurden. Wenn der Arbeitgeber nicht genügend Ressourcen für die nachträgliche Vervollständigung des ganzheitlichen Arbeitsschutzes bereitstellt, muss die Arbeitnehmervertretung notfalls die Feststellung erzwingen, dass wie bei der Umsetzung neuer Vorschriften (die für den Betrieb umfangreichere Änderungen nach sich ziehen) vorzugehen ist.

Siehe auch: http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln/dguv_vorschrift_2/ (2011-01-01):

DGUV Vorschrift 2 - Reformierte Unfallverhütungsvorschrift zum ASiG ist in Kraft getreten

Depression und Burn-out

Dienstag, 3. Januar 2012 - 14:50

http://www.arbeit-und-gesundheit.de/webcom/show_article.php/_c-745/_nr-5/_p-1/i.html


[DGUV Arbeit & Gesundheit:] Antriebsschwäche gibt es also bei beiden Syndromen gleichermaßen?
[Marlene Hupke:] Nur auf den ersten Blick. Es gibt einen interessanten Unterschied: Burn-out-Betroffene leiden nicht unter einer generellen Antriebsschwäche. Vielmehr wissen sie, dass es sie zu stark erschöpfen würde, abends noch ein Konzert zu besuchen oder Freunde zu treffen. Sie meiden bewusst zusätzliche Belastungen.

[DGUV:] Depressiv Erkrankte leiden gar nicht so sehr unter Erschöpfung …
[MH:] Genau das haben wissenschaftliche Analysen gezeigt: Personen, die an Depressionen erkrankt sind, leiden nur zum Teil auch unter emotionaler Erschöpfung – dem Kernsymptom des Burn-outs.

Das Interview hatte “Flow” zum Thema. Siehe dazu auch: Mihály Csíkszentmihályi