Schlagwort 'Defizite im Aufsichtshandeln'

Außer Kontrolle

Mittwoch, 26. April 2017 - 05:59

Markus Balser schrieb in seinem Kommentar “Außer Kontrolle” in der Süddeutschen Zeitung (2017-04-25, S. 4):

Keine einzige [Regierung] hat ihre Kontrollsysteme grundlegend überarbeitet. Die Autoindustrie macht damit in diesen Wochen vor, wie Schwindel und Tricksereien im großen Stil ungestraft funktionieren.

Am Abgasskandal können wir sehen, dass das Aufsichtswesen in Deutschland tatsächlich eine Kumpanei von Politik und Autobranche zulässt. Selbst nachdem das offensichtlich zutage trat:

Die Kumpanei von Politik und Autobranche geht einfach weiter.

Kuschelt die Politik nur mit der Autobranche? Die Politik bestimmt nicht nur beim Kraftfahr-Bundesamt, wie milde Prüfer vorgehen sollten, sondern kann auch den Prüfern der Gewerbeaufsichten Hinweise geben, wie freundlich systemwichtige Unternehmen zu behandeln sind.

Spätestens im Jahr 2005 war nach einem Beschluss der Bundesarbeitsgerichts klar, dass alle Arbeitgeber die Pflicht haben, zu den psychischen Belastungen, die von den Arbeitsbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen aines Betriebes ausgehend auf die in dem Betrieb Beschäftigten wirken, hinsichtlich möglicher Gefährdungen der psychischen Gesundheit zu beurteilen.

Der Staat erlaubt nicht nur der Autoindustrie, Schutzvorschriften zu ignorieren: Im Jahr 2012 wurde im Bundesestag klar, dass etwa 80% der Betriebe in Deutschland keine Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen durchführten.

Kürzlich wieder besuchte die Gewerbeaufsicht irgendwo in Deutschland einen großen Betrieb, in dem hunderte Mitarbeiter bei einer externen Befragung angaben, dass der Schutz ihrer psychischen Gesundheit nicht gewährleistet sei. Aber anstatt nachzuforschen, wie dieses Misstrauen der Mitarbeiter zu erklären ist, lobt die Gewerbeaufsicht ein Pilotprojekt zur Gefährdungsbeurteilung, mit dem vor Jahren Daten zur Belastung der Mitarbeiter erhoben wurden, deren Auswertung ziemlich schleppend verlief. Es gibt darüber hinaus im Arbeitsschutzmanagementsystem des Unternehmens kein reguläres Verfahren zur Beurteilung psychischer Belastungen. Auch ganz einfach zu erkennende Vorfälle psychischer Fehlbelastungen werden nicht einmal gemäß den internen Standards des Unternehmens erfasst und beurteilt. Ein privates Auditunternehmen, das die Einhaltung dieser Standards prüft, bestätigt den Betrieben der Firma trotzdem, dass das Arbeitsschutzmanagementsystem vollständig sei.

Die Gewerbeaufsicht und das Unternehmen jammern gemeinsam über die Komplexität des Themas, obwohl beide wissen, dass der Betriebsrat schon im Jahr 2008 Zweifel daran angemeldet hatte, dass die psychische Gesundheit in den Betrieben des Unternehmens ausreichend geschützt sei. Seit dieser Zeit wurden in dem Unternehmen viele andere komplexe Aufgaben bewältigt, unter anderem ein Leistungsbeurteilungsprozess. Aber einen regulären Prozess für Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen gibt es immer noch nicht.

Die Gewerbeaufsicht zeigt Verständnis für das Unternehmen: Ein Grund für die Komplexität der Beurteilung psychischer Belastungen sei, dass die Menschen individuell unterschiedlich auf Belastungen reagierten. Hier zeigen nun Gewerbeaufsicht und das milde geprüfte Unternehmen gemeinsam, dass sie unsere verhältnispräventiv angelegten Arbeitsschutzvorschriften bis heute nicht verstanden haben. Bei der verhältnispräventiv orientierten Beurteilung der von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen ausgehenden und auf die Mitarbeiter wirkenden psychischen und psychischen Belastungen spielen individuelle Unterschiede bei den Reaktionen auf die Belastungen nämlich gar keine Rolle.

Ein Arbeitsplatz ist keine Person. Es müssen darum keine personenbezogenen Daten erhoben werden, mit denen man eine Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen (d.h. von Prozessen, Arbeitsmitteln, Arbeitsbedingungen, Software usw.) zu einer Geheimsache machen kann, was Arbeitgeber trotzdem immer wieder gerne versuchen. Im Arbeitsschutz kommen Arbeitsplätze auf die Couch, nicht die Mitarbeiter.

Mitarbeiter misstrauen den deutschen Top-100 Arbeitgebern

Sonntag, 23. April 2017 - 19:38

Bei einer Befragung von Great Place to Work (GPTW) im Jahr 2016 erwies sich, dass etwa ein Viertel der bei den 100 besten Arbeitgebern Deutschlands beschäftigten Mitarbeiter angaben, dass die psychische und emotionale Gesundheit an ihrem Arbeitsplatz nicht gewährleistet sei.

Ein Viertel der Mitarbeiter der 100 deutschen Spitzenarbeitgeber geht also davon aus, dass die Betriebe, in denen sie arbeiten, unter den Augen ihrer Betriebsräte und der Gewerbeaufsichten beim Schutz ihrer psychischen Gesundheit gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen können. (Nur etwa 5% der Mitarbeiter bezweifelten, dass die psychische und emotionale Gesundheit an ihrem Arbeitsplatz gewährleistet sei.)

Wie sieht es dann erst bei den Arbeitgebern aus, die von GPTW nicht unter die 100 besten Arbeitgeber Deutschlands eingeordnet wurden?

Die behördliche Aufsicht versagt also auch nach fünf Jahren weiterhin. Wenn man sich die lange Geschichte dieses Aufsichtsversagens in Deutschland ansieht, wird klar, dass das kein Versehen mehr sein kann. Ein Grund dafür könnte sein, dass dieser systemische Fehler immer noch politisch gewollt ist.

 
2017-04-25: Es gibt doch Gewerbeaufsichten, die sich nicht scheuen, Top-100 Arbeitgeber zu ermahnen, wenn sie keine ordentlichen Beurteilungen psychischer Belastungen durchführen. Das war die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht: GPTW stört sich nicht daran, wenn die Gewerbeaufsicht mit einem der Top-100 Arbeitgeber nicht zufrieden ist.

Resilienz und die Maßnahmenhierarchie

Mittwoch, 19. April 2017 - 23:00

http://www.arbeitstattstress.de/2017/04/resilienz-und-die-massnahmenhierarchie/

[...] Während die Anwendung der Maßnahmenhierarchie bei physischen Gefährdungsfaktoren, wie z.B. Lärm, weitgehend akzeptiert ist, gehen die meisten Betriebe bei psychischen Gefährdungen meist den genau entgegengesetzten Weg. Anstatt das Augenmerk zuerst auf die Beseitigung der Gefahren zu richten, werde die Mitarbeiter mit großem Aufwand unterwiesen (Gesunde Ernährung am Arbeitsplatz, Lauftreff, Zuschüsse zum Yoga-Kurs usw.). Klingt zunächst gut und lässt sich PR-technisch sicher gut einsetzen, lenkt allerdings auch von der eigentlichen unternehmerischen Verantwortung nach dem Arbeitsschutzgesetz ab. Das Problem wird dadurch individualisiert und auf den einzelnen Mitarbeiter abgeschoben. [...]

Leider lassen sich auch Auditoren von Arbeitsschutzmanagementsystemen und behördliche Prüfer von Maßnahmen zur verhaltenspräventiven Förderung der individuellel Resilienz beeindrucken.

Amtliche und private Prüfer lassen sich zu leicht von gut aussehenden resilienzfördernden Maßnahmen beeindrucken, die mit Arbeitsschutz und seiner Maßnahmenhierarchie jedoch nur wenig zu tun haben. Mit einer gerade mal fünftägigen Weiterbildung im Bereich der psychischen Belastungen und der bei Laien oft vorherrschenden Präferenz für Verhaltensprävention halten viele Prüfer auch persönlich nicht viel von einer Verhältnisprävention, die sie gelegentlich sogar offen als nicht praktikabel darstellen. So loben diese Prüfer werbewirksame verhaltenspräventive Gesundheitsförderungs-Maßnahmen, mit denen Arbeitgeber sich dann leicht der Verantwortung entledigen können, die sie im gesetzliche vorgeschriebenen und verhältnispräventiv angelegten Arbeits- und Gesundheitsschutz haben.

Die Aufsichtsstrukturen, die wir in Deutschland haben, gewähren also in erster Linie den Unternehmen Rechtssicherheit. Der verhältnispräventive Schutz der Arbeitnehmer vor psychisch fehlbelastenden Arbeitsbedingungen hat dagegen in der Aufsichtspraxis einen niedrigeren Stellenwert.

Feige und Frech

Mittwoch, 22. Februar 2017 - 11:48

Ich ärgere mich immer noch. Da sind die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsicht zu feige, Unternehmen bestrafen zu lassen, die über viele Jahre hinweg psychische Belastungen entgegen den Vorschriften nicht in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen, und nun erdreistet sich eine Mitarbeiterin der Berufsgenossenschaft, Dienstleister mies zu machen, die auf strafbewehrte gesetzliche Vorschriften hinweisen. Frecher geht’s kaum noch.

Den Schwanz eingezogen hat auch die Gewerbeaufsicht in Bayern. Sie traut sich heute nicht einmal mehr zu schreiben, dass sie mit Betrieben Zielvereinbarungen trifft, wenn die sich über das Recht erhebenden Unternehmer psychische Belastungen nicht in den Arbeitsschutz einbeziehen. (Siehe auch Modul 9 ab Seite 27 in der LV 31 aus dem Jahr 2003! Hat sich überhaupt irgendeine Gewerbeaufsicht daran gehalten?)

Mir als Mitarbeiter und ehemaligem Betriebsratsmitglied haben externe private Dienstleister mehr geholfen, als die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsicht. Und bei der Überwachung der Selbstkontrolle von Arbeitsschutzmanagementsystemen gibt es bei der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) durchaus noch Verbesserungspotential.

An Arbeitnehmervertreter: Ihr habt das Recht, Dienstleister hinzuzuziehen. Alleine der Prozess des Hinzuziehens von externen Sachverständigen kann schon viel Klarheit schaffen.
(1) Schützt Eure Dienstleister. Es sollte Euch zum Beispiel auffallen, wenn Euer Arbeitgeber den Datenschutz und die Datensicherheit bei Euren Dienstleistern (die auf strafbare Unterlassungen im Arbeitsschutz hinweisen) strenger prüft, als bei anderen Dienstleistern.
(2) Verlasst euch nicht auf eine amtliche Aufsicht, die für Sanktionen nach kritischen Audits zu feige ist und dann auch noch frech wird indem sie sie Dienstleister diffamiert, die den Job machen, den die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsichten schon vor vielen Jahren hätten machen müssen.

Bangemachen gilt nur den schwarzen Schafen

Samstag, 18. Februar 2017 - 16:09

Die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) behauptet, dass immer mehr Institute, Agenturen oder Berater das Argument der gesetzlichen Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nutzten, um Betriebe unter Druck zu setzen und aus ihren angebotenen Dienstleistungen privatwirtschaftliche Vorteile zu ziehen.

Davor warne die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Und die Diplom-Psychologin Sonja Berger aus dem Bereich Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) meint, dass man sich nicht darauf einlassen solle. Es gebe zwar die Pflicht der Betriebe, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen, diese zu dokumentieren und einen nachvollziehbaren Prozess zu implementieren, “aber die Androhung von Bußgeldern oder Regress von Dienstleistern und Beratern basiert nur auf deren finanziellen Interessen. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie alle Beteiligten des Arbeitsprogramms GDA Psyche distanzieren sich von den Angeboten der selbsternannten Experten.”

Das ist Unsinn, aber ich glaube der DHZ nicht, dass Sonja Berger hier alle Dienstleistungsanbieter tatsächlich dermaßen pauschal abgewatscht hat.

  • Zum Einen gibt es genug seriöse Anbieter, die bei der Gefährdungsbeurteilung tatsächlich helfen können.
  • Zum Anderen meinte Ursula von der Leyen noch als Arbeitsministerin:
    BILD, 2012-02-11:
    [...] Das Gesetz ist hier knallhart. So wie der Bauarbeiter einen Helm tragen muss, ist im Arbeitsschutzgesetz auch verankert, dass die psychische Belastung eines jeden Arbeitsplatzes beurteilt werden und Erkrankungen wie Burnout vorgebeugt werden muss. [...]

    BILD, 2012-06-11:

    [...] Auch das Arbeitsschutzgesetz verlangt mit seinem knallharten Strafenkatalog von jedem Chef, dass er Körper und Geist seiner Mitarbeiter aktiv schützt – werktags genauso wie am Wochenende. [...]

    SZ-Interview, 2012-07-20, S. 5:

    [...] Wir haben ein strenges Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitgeber verpflichtet, auch den psychischen Arbeitsschutz ernst zu nehmen. Die Handynutzung ist nur eine Synonym für dieses große Thema. Das Wort psychischer Arbeitsschutz ist so sperrig, das versteht erst mal keiner, übrigens auch Unternehmen selten. Oder man hat ein Vorurteil und sagt, das sind die, die ein Psychoproblem haben. Das stimmt aber alles nicht. Mir geht es darum, die Diskussion anzufachen, dass es ein Problem gibt, um dann zusammen mit den Arbeitgebern, Gewerkschaften, Ländern und Gewerbeaufsicht eine Strategie zu entwickeln, was wir tun können, um den Schutz für die Arbeitnehmer zu verbesern. [...]

    (Link und Kursivsatz nachträglich eingetragen)

    Antwort aus dem BMAS (2012-07-31) auf eine von mir an das BMAS gestellte Frage:

    Das Gesetz ist streng, wie die BM’in das deutlich gemacht hat.
    Richtig ist aber auch, dass es noch nicht flächendeckend und vollständig angewandt wird insbesondere bei Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen.
    Diesem Defizit, das Sie zu Recht ansprechen, wollen wir, Bund, Länder und UVT, im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) begegnen. Wir haben uns mit den Sozialpartnern ab 2013 auf das Ziel “Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen” verständigt.
    Ich erwarte, dass wir in diesem Feld schnell Fortschritte erzielen werden.
    Die breite öffentliche Diskussion dazu sehe ich schon als einen solchen Fortschritt an.

    Siehe auch: http://blog.psybel.de/gda-leitlinie-beratung-und-ueberwachung-bei-psychischer-belastung-am-arbeitsplatz/

Dass mit der GDA die Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen geschützt werden soll, schließt eben auch ein, dass Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bestraft werden können. “Das Gesetz ist streng, wie die Bundesministerin das deutlich gemacht hat.”

Wie bei den Dienstleistungsanbietern gibt es nämlich auch bei den Arbeitgebern schwarze Schafe, bei letzteren leider sogar mehrheitlich. Die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern verdienen Strafe, wenn der Rechtsbruch allzu dreist wird. Es ist leider eine Tatsache, dass sich auch heute die Mehrheit der Arbeitgeber im Bereich der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nicht an die Vorschriften des Arbeitsschutzes hält, obwohl sie ja angeblich meinen, dass die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer auch im Interesse der Arbeitgeber sei. Offensichtlich teilt nur eine Minderheit dieser Arbeitgeber diese Ansicht. Die Mehrheit kommt ohne Druck durch Mitarbeiter und die Gewerbeaufsicht nicht in die Pötte.

Die DHZ meint:

Mit physisch und psychisch gesunden Mitarbeitern erfolgreich

Motivation für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sollten weder Angst noch Druck sein, sondern die Einsicht der Unternehmer sowie der Führungskräfte, dass nur physisch und psychisch gesunde Beschäftigte zum Erfolg des Unternehmens beitragen können.

Dem kann ich nicht widersprechen. Jedoch stimmten noch im Jahr 2012 diesem Ratschlag nur etwa 20% der Betriebe in Deutschland zu. Die Mehrheit braucht eben doch zunächst Aufklärung (auch von guten Beratern). Und wenn das nicht reicht, dann wird leider doch Druck nötig sein, wenn die Gewerbeaufsichten und Berufsgenossenschaften ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen wollen. Bangemachen gilt sehr wohl, und zwar bei den schwarzen Schafen.

Übrigens: Anstelle sich zunächst einen Berater zu suchen, können sich Arbeitgeber die Arbeit leichter machen, wenn sie zusammen mit den Arbeitnehmervertretern ihres Unternehmens ernsthaft an dem Thema der psychischen Belastungen arbeiten. Das alleine sorgt schon dafür, das Strafandrohungen dann kein Thema mehr sind, um das man sich Sorgen machen muss. So abgesichert, können sich Arbeitgeber dann Dienstleister suchen, die ihnen ohne Drohungen helfen, das Rad nicht selbst wieder neu erfinden zu müssen. Und bei guter Zusammenarbeit mit kompetenten Arbeitnehmervertretern kann man sich externe Hilfen möglicherweise soger ganz sparen.

 
Nachtrag (2017-02-22): http://www.arbeitstattstress.de/2017/02/sollte-man-mit-dem-gesetz-drohen/ ist von einem guten Dienstleister, der die ziemlich unverschämte pauschale Schelte der BG-Mitarbeiterin Sonja Berger sicherlich nicht verdient hat. Ich erwarte hier ein bisschen mehr Bescheidenheit von Sonja Berger. Die Berufsgenossenschaften haben die kritische Prüfung des Einbezugs psychischen Belastungen in den Arbeitsschutz der Unternehmen verpennt. Auch heute noch muss man die Prüfer der BGs zum Jagen tragen. Jetzt als BG-Mitarbeiterin auf Dienstleistern herumzuhacken, ist schon recht dreist.

Unternehmen stehen über dem Gesetz

Dienstag, 3. Januar 2017 - 06:31

http://www.arbeitsschutz-portal.de/beitrag/magazine/5047/gefaehrdungsbeurteilung-kmu-und-dienstleistung-hinken-hinterher.html

Gefährdungsbeurteilung: KMU und Dienstleistung hinken hinterher
BAuA-Studienergebnisse: Fast 50 % der Betriebe machen einfach keine GBU
07. April 2016 [ BAuA ]

Die Gefährdungsbeurteilung ist zwar für jeden Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben – sowohl Quantität als auch Qualität lassen dabei aber zu wünschen übrig. Das hat eine repräsentative Befragung von 6.500 Betrieben ergeben, deren Ergebnisse die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) jetzt in der Publikation „Prevalence and quality of workplace risk assessments – Findings from a representative company survey in Germany“ veröffentlichte. Im Klartext: Fast 50 % der Betriebe in Deutschland machen gar keine Gefährdungsbeurteilung. Nur in einem von vier Betrieben werden GBU vollständig durchgeführt. Der Rest der Unternehmen führt Gefährdungsbeurteilungen zwar durch, lässt aber wichtige Aspekte einfach weg, wie die Umsetzung von Maßnahmen, die Wirksamkeitskontrolle oder die Dokumentation.

Ob und wie gut GBU durchgeführt werden, hängt von folgenden betrieblichen Merkmalen ab:

  • Betriebsgröße: je größer, desto wahrscheinlicher sind GBU
  • Ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und/oder ein Betriebsarzt bestellt sind: Wenn ja, sind GBU wahrscheinlicher
  • Ob es einen Personalrat oder einen Betriebsrat gibt: Wenn ja, sind GBU wahrscheinlicher
  • Ob die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gut ist: Wenn ja, sind GBU wahrscheinlicher
  • Ob es sich um einen Betrieb aus dem produzierenden Gewerbe handelt. Diese setzen GBU häufiger um als solche aus dem Dienstleistungssektor

Die BAuA empfiehlt bessere Beratung und Überwachung durch Arbeitsschutzträger vor allem in Kleinbetrieben und im privaten Dienstleistungssektor.

Der Artikel ist nicht mehr ganz neu, aber dass in Deutschland Unternehmen sich weiterhin über das Gesetz stellen dürfen, ist auch nicht mehr neu. Das läuft nun schon so lange, dass ich davon ausgehe, dass die Möglichkeit, ungestraft gegen Arbeitsschutzvorschriften zu verstoßen, politisch gewollt ist.

Hier werden KMU (kleine und mittlere Unternehmen) auf’s Korn genommen. Bei großen und politisch gut vernetzten Unternehmen hat die Gewerbeaufsicht ohnehin keine Chance, wohl auch darum widmet sie sich den schwächeren KMUs. Die großen Unternehmen zeigen dagegen einfach ihr Zertifikat (z.B. OHSAS 18001) vor, mit denen die vom ihnen ausgesuchten und möglichst unkritischen Zertifikatsmühlen die Vollständigkeit ihres Arbeitsschutzmanagementsystems auch dann bescheinigen, wenn damit der Themenbereich der psychischen Belastungen nicht abgedeckt wird. Dieser Themenbereich ist dann im Konzern natürlich nicht mit Matrix-Audits überprüfbar.

 
http://www.baua.de/de/Publikationen/Aufsaetze/artikel100.html?src=asp-cu&typ=pdf&cid=5047

[...] Grundlage der Untersuchungen ist eine repräsentative Befragung von Arbeitsschutzverantwortlichen aus 6.500 Betrieben, die im Jahr 2011 für die Zwecke der Dachevaluation der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) durchgeführt wurde. [...] Die Ergebnisse zeigen, dass fast die Hälfte der Betriebe in Deutschland gar keine Gefährdungsbeurteilung durchführt und nur jeder vierte Betrieb eine vollständige Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung bestätigt. [...]

Die Forscher sind nicht sehr gut dabei, zu überprüfen, ob sie angeschummelt werden. Dazu hätten auch die jene Betriebsräte in die “repräsentative Umfrage” mit einbeziehen müssen, die noch mit dem Arbeitgeber über einen erstmaligen Einbezug psychischer Belastungen in das Arbeitsschutzmanagementsystem verhandeln.

Kriminelle Aufsichtsbehörden

Sonntag, 11. Dezember 2016 - 13:44

Ich halte Aufsichtsbehörden, die über viele Jahre hinweg Kriminalität zulassen, selbst für kriminell.

Trifft das auf bayerische Aufsichtsbehörden zu, wenn sich dort Tierärztinnen und Tierärzte vor ihrer eigenen Behördenführung fürchten müssen, wenn sie über massive und vorsätzliche Verstöße gegen den Tierschutz in Schlachtbetrieben berichten wollen?

Trifft das auf das Kraftfahrzeugbundesamt zu, wenn die oberen Führungsebenen Hinweise aus der unteren Behördenhierarchie auf Manipulationen bei der Motorkontrolle in Kraftfahrzeigen ignorierten?

Im Lebensmittelbereich müssen den Prüfern die Kakerlaken wohl schon direkt über die Nase krabbeln, damit dagegen eingeschritten wird.

Hier handelt es sich um klar erkennbare Verstöße, gegen die seit vielen Jahren nicht vorgegangen wird. Sie sind einfach zu erkennen. Wie sieht es da erst bei der Überwachung des Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz aus? Das Thema ist leider (aus Sicht der Arbeitnehmer) etwas komplexer. Hat denn immer noch niemand kapiert, was die Verstöße der Mehrheit der großen deutschen Betriebe im Bereich der psychischen Belastungern über die Qualität der behördlichen Aufsicht und die Verantwortlichkeit der für die miserablen Zustände verantwortlichen Politiker aussagen?

Das behördliche Aufsichtswesen in Deutschland ist verrottet. Ob es kriminell ist, müsste durch gründliche Recherche überprüft werden.

Fehlende Begeisterung für OHSAS 18001 bei DNV-GL?

Dienstag, 9. August 2016 - 07:00

DNV-GL sendet mir Werbung zu Seminaren über ISO 9001, DIN EN 9100, ISO 14001, ISO 22000, ISO 27001 und ISO 50001. Größere Schwierigkeiten scheinen die Betriebe in Deutschland jedoch mit OHSAS 18001 zu haben. Das liegt vermutlich nicht nur daran, dass der heftig umstrittene Standard ISO 45001 vielleicht 2017 der Nachfolger dieses Standards für Arbeitsschutzmanagement werden soll. (Mit ISO 45001:2016 wird das nichts mehr.)

Ich wünsche mir von der Zertifizierungsbranche Trainings und kritischere Audits insbesondere im Arbeitsschutz. Hier sind die Arbeitnehmer die “Stakeholder”, was meiner Ansicht nach bei Audits von Arbeitsschutzmanagementsystemen für die Arbeitnehmervertreter immer noch nicht ausreichend spürbar wird. Auch sollte DNV-GL Arbeitnehmervertretern Seminare anbieten, die sie zur Durchführung interner (ISO 19011) Audits von Arbeitsschutzmanagementsystemen befähigen. Auch die Gewerkschaften vernachlässigen das Thema der Standards für Arbeitsschutzmanagementsysteme. Das ist schlecht, denn der Arbeitsschutz in Deutschland verträgt durchaus noch Verbesserungen bei der disziplinierten Umsetzung sowohl freiwillig ausgewählter wie auch gesetzlich vorgeschriebener Regeln.

Vielleicht sollte doch einmal die gesamte Struktur nicht nur der der behördlichen Aufsicht, sondern auch des privatisierten Audit(un)wesens unter die Lupe genommen werden. Denn vor welchen Unannehmlichkeiten müssen sich Zertifizierungsauditoren (und die Deutsche Akkreditierungsstelle, also die DAkkS) mehr fürchten: vor unzufriedenen Arbeitnehmern oder vor Unternehmen, die sich bei der Auswahl von Zertifizierern vermutlich nicht für den strengsten Auditor entscheiden werden? Die Arbeitnehmer sind zwar die “Stakeholder”, aber wirklich respektiert werden sie weder von der DAkkS, noch von den Zertifizierungsauditoren. In Deutschland ist das verständlich, denn die behördlichen und privaten Prüfer haben ja auch keinen überzeugenden Grund, solch einen Respekt zu entwickeln. Dafür tragen auch die Gewerkschaften eine Verantwortung.

Dummheiten vom Arbeitgeberverband

Freitag, 5. August 2016 - 22:56

Der Arbeitgeberverband wird frech und der Bayernkurier reicht’s durch: https://www.bayernkurier.de/inland/16221-absurder-schutz-fuer-schwangere

05.08.2016 | 12:33 Uhr
Mutterschutzgesetz

Absurder Schutz für Schwangere?

Unnötige Bürokratie und ein Beschäftigungsverbot für werdende Mütter: Dieser massiven Kritik sieht sich Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig wegen ihrer geplanten Reform des Mutterschutzgesetzes ausgesetzt. Die CDU warnt vor der Einführung “absurder Pflichten”.

[...]

Für Unmut sorgen zudem geplante sogenannte Gefährdungsanalysen für Arbeitsplätze. Gesamtmetall-Vertreterin Bartos sagte: Sollte der Entwurf ohne Änderungen in Kraft treten, würden alle Arbeitgeber verpflichtet, für jeden einzelnen Arbeitsplatz zu prüfen, ob mit der dortigen Tätigkeit Gefährdungen für Schwangere oder Stillende verbunden seien – selbst wenn dort aktuell ein Mann arbeite. Zudem sehe der Entwurf auch entsprechende Dokumentations- und Informationspflichten vor, klagte Bartos. Folglich müsse sogar einem Mann erklärt werden, ob an seinem Arbeitsplatz mögliche Gefährdungen für Schwangerschaften vorliegen.

Nach den Buchstaben des Gesetzes muss also der FC Bayern München tatsächlich nachweisbar Manuel Neuer darüber informieren, ob und welches Risiko für ihn bei der Arbeit besteht, falls er schwanger werden sollte.

Annette Bartos, Arbeitgeberverband Gesamtmetall

Für das Familienministerium sei die Kritik nicht nachvollziehbar, sagte eine Sprecherin. Die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen sei bereits in geltendem Recht verankert. Weil Arbeitsplätze vom Geschlecht unabhängig zu vergeben sind, komme auch jeder für eine Frau in Betracht.

[...]

Wenn man die den Arbeitgeber seit 1997 für alle Arbeitsplätze gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung so dumm durchführt, wie Annette Bartos (“Sozialpolitik-Expertin” des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall) das vorschlägt, dann liegt das nicht an dummen Gesetzen. Rechtsbruch im Arbeitsschutz ist keine Seltenheit. Dann aber noch frech zu werden, hat schon eine neue Qualität.

Warum brauchen sich Arbeitgeber seit 1997 bei der Beurteilung von Arbeitsplätzen nicht an das Arbeitsschutzgesetz zu halten?
Weil sie’s können.
Danke, liebe Gewerbeaufsicht und liebe Berufsgenossenschaften.

 


http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/56/schwangere/bekanntgabe/index.html

Warum Handlungshilfen nicht helfen

Dienstag, 7. Juni 2016 - 06:17

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung Handlungshilfe für die betriebliche Praxis (Mai 2015) ist eine Veröffentlichung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Der Rundbrief von Hans-Peter Gimbel machte mich darauf aufmerksam.

Wieder eine gute Handlungshilfe. Es gibt so viele davon. Zu viele Arbeitgeber wollen psychische Belastungen aber einfach nicht beurteilen. Insbesondere wenn Unternehmen groß und politisch gut vernetzt sind, dann brauchen sie das auch nicht zu tun, denn die Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichten sind zu schwach, um das Arbeitsschutzgesetz wirksam durchsetzen zu können. Es ist zumindest bei Großunternehmen einfach so, dass sowohl für die behördliche Aufsicht wie auch für die Zertifizierungsauditoren Konflikte mit diesen Unternehmen unangenehmer sind, als Konflikte mit psychische fehlbelasteten Arbeitnehmern, die Fehlbelastungen praktisch so gut wie nie werden nachweisen können.

Selbst dort, wo von einer Betriebsleitung unterschrieben dokumentiert ist, dass psychische Belastungen nicht von dem Arbeitsschutzmanagementsystem des Unternehmens (mit dem der Betrieb aber fleißig wirbt) erfasst werden, gibt es seit Jahren weder Kritik von der behördlichen Aufsicht noch von den Zertifizierungsauditoren. Es wird nur lobend festgestellt, dass das Arbeitsschutzmanagementsystem z.B. nach OHSAS 18001 zertifiziert ist. Das reicht den Auditoren dann auch, und sie sehen nicht mehr genauer hin. Unter den geschlossenen Augen der Aufsicht schaffen solche Unternehmen es dann, die Dokumentation auch offensichtlicher psychischer Fehlbelastungen zu vermeiden.

Gegen unaufmerksame Kontrollen und allzu kundenfreundlichen Audits können auch die Betriebsräte im komplexen Gefährdungsbereich der psychischen Belastungen nichts unternehmen, denn dank der unaufmerksamen Aufsicht können Großunternehmen behaupten, dass Alles in Ordnung sei. Zwar ist die behördliche Aufsicht systemisch (und vermutlich politisch gewollt) überfordert, aber sie ist immer noch stark genug, Betriebsräte so zu beeindrucken, dass die Arbeitnehmervertreter sich nicht trauen, das Urteil der Aufsicht in Frage zu stellen.

Unter diesen Bedingungen können Handlungshilfen natürlich nicht so helfen, wie sie helfen sollten.