Schlagwort 'Arbeitsschutzmanagementsystem'

Werden Sie externer Interessent

Mittwoch, 26. Dezember 2012 - 22:03

Gemäß OHSAS 18001:2007 (Absatz 4.6 “Managementbewertung”, Punkt c) sind Äußerungen von externen interessierten Kreisen einschließlich Beschwerden als Eingaben für die Bewertung des Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmanagementsystems durch das oberste Führungsgremium zu behandeln.

Aktiengesellschaften sind häufig nach OHSAS 18001 zertifiziert. Die Kunden verlangen das, um Ärger zu vermeiden. Wie ihr Lieferant wirklich mit seinen Arbeitnehmern umgeht, ist dabei nicht so wichtig. Wer macht schon Kundenaudits für OHSAS 18001 bei seinem Zulieferer? Da könnten ja Probleme sichtbar werden, von denen ein Kunde eigentlich überhaupt nichts wissen will, jedenfalls nicht offiziell. Hauptsache, der Lieferant kann ein Zertifikat vorzeigen.

Kunden gehören zu den externen interessierten Kreisen, aber Sie können es so gut wie vergessen, dass von denen jemand ernsthaft das Arbeitsschutzmanagementsystem Ihres Arbeirgebers “schällenscht”. Wenn Sie jedoch in einer Aktiengesellschaft arbeiten und deren Aktien besitzen, dann sind ja auch Sie selbst Mitglied in diesen erlauchten Kreisen. Somit können Sie nicht nur als Mitarbeiter, sondern auch als Aktionär und verantwortungsvoller Investor auf Nichtkonformitäten im Arbeitsschutz hinweisen. Das oberste Führungsgremium ihres Arbeitgebers muss Ihre Äußerungen dazu bei der Bewertung des Arbeitsschuitzmanagementsystems berücksichtigen.

AMS-Standards

Sonntag, 9. Dezember 2012 - 22:40

Aktualisierung: 2014-08-18

Leider kann man sich im Gegensatz zu Gesetzen viele Standards zu Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) nicht kostenlos im Internet ansehen. Auch darum kennen wohl nur wenige Arbeitnehmer die Pflichten jener Unternehmen, die sich nach OHSAS 18001 haben zertifizieren lassen.

Wenn eine Arbeitgeberin nach OHSAS 18001 zertifiziert wird, dann ergeben sich daraus in der Betriebspraxis Rechte und Pflichten sowohl für die Arbeitgeberin wie auch für die Arbeitnehmer. Insbesondere wenn Standards nicht wörtlich (sondern z.B. vom Arbeitgeber interpretiert) in Unternehmenshandbücher zum Arbeitsschutzmanagement übernommen werden, sollten sich Arbeitnehmervertretungen das Büchlein zu OHSAS 18002:2008 trotz des Preises leisten. Das kann auch helfen, wenn es noch kein Arbeitsschutzhandbuch gibt und es erst noch mitbestimmt gestaltet werden muss (z.B. mit dem Ziel einer Zertifizierung).

Neben den Standards für die Gestaltung von Arbeitschutzmanagementsystemen gibt es auch Standards und Normen für Audits. Solche Audits generieren wichtige Informationen für die Betriebsratsarbeit. Wenn Betriebsräte und Personalräte verstehen wollen, wie ein interner Auditor (1st-Party-Auditor) und ein Lieferantenauditor (2nd-Party-Auditor) arbeitet, dann hilft das Kapitel 4.5.5 in OHSAS 18002:2008 oder darüber hinaus gehend die DIN EN ISO 19011. Die zu beschaffen, kostet noch ein paar Euro. (Ich habe von einem Betrieb gehört, in dem Mitarbeiter nur gegen Unterschrift und Angabe von Gründen Einblick in die Norm nehmen dürfen.)

Die Norm für Zertifizierungsaudits ist ISO 17021 und für interne Audits (sowie Kundenaudts bzw. 3rd Party Audits) ISO 19011. Wichtig für die Betriebsratsarbeit: § 89 des Betriebsverfassungsgesetzes gibt Arbeitnehmervertretungen das Recht, sich an Besichtigungen im Betrieb zu beteiligen. Audits sind Besichtigungen. Dazu gehören auch Dokumente: der Zertifizierungsbericht, der Abweichungsbericht (soweit nicht im Zertifizierungsbericht enthalten) und in die Dokumente, die dem Auditor vorgelegt wurden. Das gilt nicht nur für die Dokumentation des Zertifizierungsaudits, sondern auch des internen Audits. Die Vertraulichkeit als eines von sechs Audit-Prinzipien der Audits setzt das Information- und Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmervertretung nicht außer Kraft, sondern verpflichtet auch die Arbeitnehmervertreter, aus Audits gewonnene Erkenntnisse nicht zum persönlichen - z.B. wirtschaftlichen - Vorteil oder zum Vorteil Dritter zu missbrauchen.

Lesetipps:

Kostenlos gibt es (2014-03-19):

Weitere Hinweise (2014-08-01):

2016 oder 2017?:

Die Kür vor der Pflicht ist die verkehrte Reihenfolge

Samstag, 8. Dezember 2012 - 10:58

In https://www.xing.com/topics/de/betriebliches-gesundheitsmanagement-8826 weist Klaus Schomacker auf die DIN SPEC 91020 hin, eine größtenteils von Privatunternehmen vorangetriebene Spezifikation zum Betrieblichen Gesundheitsmanagemet (BGM). Sein Unternehmen bietet auch Betriebsräteschulungen an.

… Das Neueste dazu ist die DIN SPEC 91020, die die Einführung eines BGM in einem Betrieb umfassend beschreibt. Wie eine Norm es halt macht, Lücken in der Umsetzung inklusive. …

 
Ich meine, dass sich Betriebsräte zunächst mit der ILO-OSH und mit OHSAS 18001 (bzw. OHSAS 18002) befassen sollten, bevor sie sich der DIN SPEC 91020 zuwenden. Oder kürzer: Zuerst kommt der Arbeitsschutz als Pflicht, dann kommt das Betriebliche Gesundheitsmanagement als Kür. Solange beispielsweise ein Unternehmen mit einem mangelhaften Einbezug psychischer Belastungen gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzes verstößt, hat das Unternehmen erst einmal seine Hausaufgaben zu erledigen, bevor freiwillige Wohltaten verteilt werden.

Außerdem gibt es in OHSAS 18001:2007 sogar einen Absatz zur Mitbestimung. In der DIN SPEC 91020 ist die Mitwirkung der Arbeitnehmer schwächer, was angesichts der fehlenden Konsensbildung bei der Entwicklung einer DIN SPEC im PAS-Verfahren ja auch nicht überraschend ist.

Eine Zertifizierung nach ILO-OSH oder OHSAS 18001 kann für international operierende Unternehmen wichtig sein. Wer noch genug Geld hat, kann dann mit einem Zertifikat zur die DIN SPEC 91020 noch ein Sahnehäubchen für sein Employer Branding draufsetzen. Außerdem gibt es hier auch eine Alternative: Der SCOHS.

Wirbt ein Unternehmen dagegen nur mit der DIN SPEC 91020 ohne sich dabei nach einem Standard für Arbeitsschutzmanagementsysteme zu richten, dann sollten sich Bewerber überlegen, ob das eher verhaltenspräventionsorientierte BGM eine Marginalisierung des verhältnispräventionsorientierten Arbeitsschutzes verschleiern soll.

Dann gibt es noch einen Unterschied zwischen Arbeitsschutz und BGM:

  • Pflicht: Im Arbeitsschutz zahlen die Mitarbeiter keinen Cent. Ihre Zeit für den Arbeitsschutz ist Arbeitsszeit.
  • Kür: Die praktischen Umsetzungen des BGM und der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) sollen die Mitarbeiter dagegen anregen, zur Erhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit Freizeit und ggf. auch Geld in ihre Gesundheit zu inverstieren. Diese Art von Fürsorge bekommt allerdings ein ziemlich schales Geschmäckle, wenn der Arbeitsschutz noch nicht ausreichend implementiert ist.

http://bgm-eup.de/?p=39 (2012-11-29): Positiv ist, dass EWALD & Partner auch OHSAS 18001 als einen für das BGM relevanten Standard erwähnen. Die DIN SPEC 91020 als “relevante Norm” zu bezeichnen ist vielleicht etwas verfrüht. Ansonsten bringt Klaus Schomacker gut auf den Punkt, was auch mich an dieser DIN SPEC stört:

… Kommentar zur Norm: Die vorliegende DIN SPEC 91020 fasst den aktuellen Diskussionsstand im betrieblichen Gesundheitsmanagement zusammen und strukturiert die Fragestellung in sinnvoller Weise. Hervorzuheben ist der Ansatz Nachhaltigkeit durch die Implementierung des BGM in die ISO 9001 zu erreichen.

Die Bedeutung der Veränderung von Firmenkultur und wertschätzender Führung ist enthalten, aber aus meiner Sicht nicht der Bedeutung entsprechend gewürdigt.

Der größte Mangel besteht in der völlig offenen Gestaltung der nachhaltigen Partizipation der Mitarbeiter im BGM-Modell.

Nicht Aufgabe der Norm, aber dennoch gravierend fehlend, ist die Beteiligung der Interessenvertretungen! Insbesondere, da die Beteiligung in nahezu allen Element erforderlich ist, das Thema gleichzeitig sehr komplex ist, besteht hier der größte Handlungsbedarf bei der Konzeption einer Einführung eines BGM. …

BGM besser als der Arbeitsschutz?

Donnerstag, 22. November 2012 - 06:28

Ulrich F. Schübel
Institut fÜr Veränderungsmanagement, Unternehmensentwicklung und Training
http://www.gesundheitswirtschaft.ihk.de/linkableblob/1858566/.4./data/Betriebliches_Gesundheitsmanagement_als_Management_und_Fuehrung-data.pdf;jsessionid=3DCE9D04D3CCDC87EFDCCEFF4193F8E5.repl2 (2012-04)


Gesundheit als Managementaufgabe
Defizite der Vergangenheit

Traditionelle Vorgehensweisen im Rahmen eines Arbeits- und Gesundheitsschutzes

  • konzentrieren sich auf eine Verringerung schädigender oder gefährdender Arbeitsbedingungen,
  • vernachlässigen Verhalten der Mitarbeiter ebenso wie psychische und soziale Aspekte von Gesundheit,
  • siedeln Bemühungen zur Gesunderhaltung in der Regel bei Spezialisten an (z.B. Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz).
  • Resultierendes Defizit: Etablierung von Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung auf Basis eines umfassenden Managementsystems und Verknüpfung mit bereits existierenden Managementsystemen gelingt nicht oder nur sehr unzureichend.

    Diese Darstellung erweckt den Eindruck, dass das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) mehr böte, als der Arbeitsschutz. BGM ist aber keine Alternative zum Arbeitsschutz. Sondern Arbeitsschutz ist die Voraussetzung für BGM: Bevor ein BGM eingerichtet wird, müssen überhaupt erst einmal die grundlegenden Hausaufgaben im Arbeitsschutz erledigt werden. Das ist die Pflicht. Niemand hindert Unternehmer daran, ein über den Arbeitsschutz hinausgehendes BGM einzurichten. Das wäre dann die Kür.

    Der Arbeitsschutz konzentriert sich bewusst auf eine Verringerung schädigender oder gefährdender Arbeitsbedingungen. Die Regeln des Arbeitschutzes (und die Urteile dazu) berücksichtigen die psychischen und sozialen Aspekte von Gesundheit sehr wohl, aber die Mehrheit der Arbeitsgeber hat die vorgeschriebene verhältnispräventive Umsetzung vernachlässigt. Ihnen ist vielleicht ihr traditioneller Ansatz lieber: Mit diesem verhaltenspräventiv Ansatz werden die Mitarbeiter fürsorglich belagert. Genau diesen das Individuum bedrängenden Ansatz will der moderne, ganzheitliche Arbeitsschutz verändern. Dazu gibt es eine flexible Rahmengesetzgebung, innerhalb der Arbeitgeber und Arbeitnehmer betriebsnahe Lösungen vereinbaren können.

    Es gibt auch Managementsysteme für den Arbeitsschutz und Normen dazu, z.B. OHSAS 18001 und ILO-OSH. Aber sie werden oft nicht “gelebt”, denn ihre Umsetzung erfordert eine Veränderung von traditionellen Führungsstrukturen und Führungsstilen. Beispielsweise macht der Fokus auf die Arbeitsbedingungen Führungsverhalten transparenter. Das passt nicht zu jedem Führungsstil. Der Arbeitsschutz erhöht die unternehmerische Verantwortung. Die Beschreibung von bisher unbeobachteten Gefährdungen kann zudem zu Haftungsproblemen führen, denen Arbeitgeber bisher auszuweichen versuchten.

    Das BGM wird traditionelleren Ansätzen eher gerecht: Der Fokus liegt wieder auf der Veränderung der Mitarbeiters und der Anpassung ihrer Arbeitsfähigkeit an das “System Arbeit”. Die traditionelle Zuwendung zu einzelnen Mitarbeitern ist ja eine feine Sache, aber wenn vorher gar nicht erst probiert worden ist, sich an die Regeln des Arbeitsschutzes zu halten, dann bekommt diese individuelle Fürsorge ein Glaubwürdigkeitsproblem.

    Vielleicht sind Arbeitgeber offener gegenüber dem BGM, weil sie meinen, es besser kontrollieren zu können. Insbesondere zusammen mit der Mitbestimmung sehen viele Unternehmer im modernen Arbeitsschutz eine Beeinträchtigung ihrer unternehmerischen Freiheit.

    MAAS-BGW

    Mittwoch, 21. November 2012 - 13:20

    Arbeitsschutzmanagement im Gesundheitswesen

    https://www.bgw-online.de/quintas/generator/Navi-quintas/NavigationLinks/02-Fachportal/MAAS-BGW/qmsysteme-navi.html

    Den Arbeitsschutz systematisch managen

    Grundlage für die Integration des Arbeitsschutzes in das betriebliche Qualitätsmanagementsystem sind die Managementanforderungen der BGW zum Arbeitsschutz, kurz MAAS-BGW. Sie sind mit allen gängigen QM-Modellen kombinierbar.

    Die MAAS-BGW enthalten ausschließlich Anforderungen, die die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes betreffen. Das heißt: Sie ergänzen die in der jeweiligen Qualitätsnorm beschriebenen Anforderungen um arbeitsschutzspezifische Anforderungen. So werden beispielsweise die Qualitätsziele einer Einrichtung durch Arbeitsschutzziele erweitert. Und das wiederum ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzniveaus. …

    B·A·D macht verwirrende Angaben

    Mittwoch, 21. November 2012 - 08:22

    Zur nach dem PAS-Verfahren erstellten DIN SPEC 91020 “Betriebliches Gesundheitsmanagement”

    http://www.bgm.info/bgm_kampagne/zertifizierungsinitiative_bgm.html

    … Das DIN sorgte weiter dafür, dass die bereits am Markt existierenden BGM-Systeme weitestgehend in der neuen finden und alle an dem Thema interessierten Kreise in den Erarbeitungsprozess eingebunden wurden. …

    … Neben den konsensbasierte Normen bietet das DIN die Erarbeitung von Spezifikationen. Diese ermöglichen in Zeiten immer kürzerer Innovationszyklen, zusammenwachsender Technologien und globalen Wettbewerbs eine schnelle Veröffentlichung von Standards. Aufgrund des nicht zwingend erforderlichen Konsenses können DIN SPEC schneller im Markt erprobt und angewandt werden und so die Effektivität des Wissenstransfers nachhaltig steigern. …

    Wieso sorgt dass DIN dafür, dass bei einer DIN SPEC alle an dem Thema interessierten Kreise in den Erarbeitungsprozess eingebunden wurden, wo doch der Vorteil der DIN SPEC darin liegt, keinen Konsens zu benötigen? Wenn das DIN für Konsens sorgen soll, dann hätte man doch gleich eine reguläre DIN-Norm erarbeiten können. Außerdem hat das DIN nicht für Konsens gesorgt, denn die Arbeitnehmer und ihre Vertreter (z.B. Gewerkschaften) fehlten.

    Bereits am Markt existierenden BGM-Systeme (http://www.proproduction.de/pdf_firmenpraesentation_12_07_12.pdf, S. 17):
    • SCOHS – Social Capital and Occupational Health Standard
    • B·A·D Entwurf für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement
    • Kriterienkatalog des TÜV Nord
    • Entwurf der DQS

    Zu B·A·D: http://www.bad-gmbh.de/de/presse/pressemeldungen/meldung/artikel/rekordumsatz-fuer-die-bonner-bad-gruppe-1717-millionen-euro.html

     


    Zur DIN SPEC 91020 fand ich auf S. 22 und S. 23 von http://www.concada.de/filestore/154/concadaseminare201347.pdf zwei Seminare von Concada, die für das Jahr 2013 vorgesehen sind:

    • Ausbildung zum Auditor für Betriebliches Gesundheitsmanagement – Spezielle BGM Kenntnisse nach DIN SPEC 91020 (V4120 und V4120)
    • Ausbildung zum Auditor für Betriebliches Gesundheitsmanagement – Spezielle AMS Kenntnisse nach DIN SPEC 91020 (V4341)

    Das zweite Seminar wendet die DIN SPEC 91020 auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz an. Das geht zu weit, denn für diese Bereiche des Arbeitnehmerschutzes hätte das DIN einen Vorschlag für einen PAS-Standard grundsätzlich abgelehnt. Was beabsichtigt Concada (ein Tochterunternehmen von B·A·D) mit solch einem Vorgehen?

    http://www.concada.de/app/seminar/detail/1882/V4341_Ausbildung_zum_Auditor_fuer_Betriebliches_Gesundheitsmanagement_-_Spezielle_AMS_Kenntnisse_nach_DIN_SPEC_91020 und http://www.concada.de/files/bgmauditoramskenntnisse2013.pdf (2012-09-26)

    Ausbildung zum Auditor für Betriebliches Gesundheitsmanagement – Spezielle AMS Kenntnisse nach DIN SPEC 91020

    Seminarbeschreibung:
    Basierend auf der neuen DIN SPEC 91020 „Betriebliches Gesundheits-management“ werden im Rahmen dieses Lehrgangs die angehenden BGM Auditoren hinsichtlich der speziellen Arbeitsschutzmanagement-system- (AMS-) Kenntnisse geschult. Dabei werden neben der Vorstellung der relevanten rechtlichen Forderungen die wesentlichen Prozesse im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie relevante Analyseinstrumente und Kennzahlensysteme erläutert und besprochen. Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Unter-nehmensführung und Prozesslenkung unter Arbeits- und Gesundheits-schutzbezug.

    Themenschwerpunkte

    • Aneignung von Kenntnissen in den Arbeits- und Gesundheitsschutz relevanten nationalen Normen, Gesetzen und Vorschriften
    • Unternehmensführung und Prozesslenkung unter Arbeits- und Gesundheitsschutzbezug
    • Basisprozesse im Arbeits- und Gesundheitsschutz
    • Kenntnisse zu Arbeits- und Gesundheitsschutz – relevante Analyseinstrumente und Kennzahlensysteme
    • Weitere ausgewählte Unternehmensprozesse mit besonderer Arbeits- und Gesundheitsschutzrelevanz

    Referenten: Mitarbeiter der B•A•D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH

    (Die concada GmbH ist ein Tochterunternehmen der B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH)

    In der oben stehende Seminarbeschreibung wird der Eindruck erweckt, es gäbe “spezielle AMS Kenntnisse nach DIN SPEC 91020″. Aber es wird nicht klargestellt, dass die DIN SPEC 91020 unter der Voraussetzung erarbeitet wurde, dass sie keine Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes enthält. Das DIN stellt nämlich klar:

    Ausgangspunkt für die Erarbeitung einer DIN SPEC (PAS) ist eine Anfrage durch eine Person, Organisation oder einen Normenausschuss an den Bereich Innovation (I) des DIN. Die Initiierung des Projektes erfolgt somit durch den Kunden (Initiator). Eine Anfrage, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, wird vom DIN grundsätzlich abgelehnt. 

    Arbeitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung

    Freitag, 9. November 2012 - 20:56

    Arbeitsschutz

    Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen. Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen. Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

    Die DIN SPEC 91020 versucht, Arbeitsschutz als Abwehr von Unfallgefahren und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie als Schutz vor arbeitsbedingten Verletzungen (Arbeitsunfällen) und arbeitsbedingten Erkrankungen (Berufskrankheiten und andere arbeitsbedingte Erkrankungen) darzustellen.

    Angelehnt an OHSAS 18001:2007 ist Arbeitsschutz jedoch die Abwehr von arbeitsbezogenen Ereignissen, die eine Verletzung oder Erkrankung (ohne Berücksichtigung der Schwere) oder einen tödlichen Unfall zur Folge haben oder hätten zur Folge haben können. Dabei gelten Erkrankungen als erkennbare, nachteilige physische oder mentale Zustände, die durch eine Arbeitstätigkeit und/oder durch eine Arbeitssituation entstanden sind und/oder verschlechtert wurden.

     
    Menschengerechte Arbeitsgestaltung

    Der private Standard DIN SPEC 91020 ist in einem PAS-Verfahren entstanden. Darum fehlen ihm nach den Regeln des DIN-Institutes die Voraussetzungen, die für einen Arbeitsschutzstandard erfüllt werden müssten. Die privatwirtschaftlich orientierten Autoren versuchen, das Ziel menschengerechter Gestaltung und ständiger Verbesserung der Arbeit so einzuschränken, dass beide insgesamt den körperlichen und geistigen Leistungsvoraussetzungen des Organisationsmitgliedes entsprechen und auf Bewahrung von Leben und Gesundheit in Verbindung mit der Berufsarbeit abzielen. Schleichen sich da individuelle Leistungsfähigkeitsmessungen (z.B. orientiert an der ISO 10667) als Instrument des Arbeitsschutzes ein?

    Vergleichen Sie das einmal mit dem, was die BAuA angelehnt an die ISO 10075 und ergo-online.de angelehnt an die ISO 9241-2 zur menschengerechten Arbeitsgestaltung schreiben.

    Das Arbeitsschutzgesetz kümmert sich in seinem § 28 zur menschengerechten Arbeitsgestaltung eigentlich nur um die Jugend. Hoffentlich wird der Paragraf irgendwann einmal erwachsen, z.B. so: Der Arbeitgeber hat bei der Einrichtung und der Unterhaltung der Arbeitsstätte einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte und bei der Regelung der Beschäftigung die Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz der Beschäftigten gegen Gefahren für Leben und Gesundheit sowie zur Vermeidung einer Beeinträchtigung ihrer körperlichen und seelisch-geistigen Verfassung erforderlich sind. Hierbei sind das Sicherheitsbewußtsein und die Erfahrung der Beschäftigten zu berücksichtigen und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sowie die sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu beachten.

    Mitwirkung bei der AMS-Gestaltung

    Mittwoch, 7. November 2012 - 07:39

    BAuA: Sicherheit und Gesundheit mit System, (2011, 70 Seiten)
    http://www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/A35.pdf?__blob=publicationFile&v=9


    Auch wenn es im Arbeitsschutz in der Regel nicht üblich ist, für bestimmte Aufgaben ein Projekt zu starten und ein Projektmanagement zu praktizieren: Die Einführung eines AMS scheitert, wenn sie nicht professionell geplant und gemanagt wird. Die im Unternehmen vorhandenen Erfahrungen im Projektmanagement sollten daher genutzt werden.

    Das nachfolgend dargestellte Projektmanagement kann als Leitfaden für die Einführung eines AMS auch in anderen Unternehmen verwendet werden (siehe hierzu auch die ausführliche Darstellung „AMS richtig einführen“ in Ritter 2011).

     

    Projekt starten

    Der Betriebsleiter veranstaltete ein Startmeeting mit allen Führungskräften, Vertretern des Betriebsrates, der Sicherheitsfachkraft, dem Betriebsarzt und dem externen Berater. Es wurde eine Projektgruppe gegründet und mit der Konzeption und Koordination der Einführung eines betriebsspezifischen AMS beauftragt. Der Projektgruppe gehörten als ständige Mitglieder an: der Betriebsleiter, Vertreter des Betriebsrates, die Sicherheitsfachkraft, der externe Berater sowie (nach seiner Ernennung) der AMS-Beauftragte. Bei Bedarf oder Interesse wurden weitere Mitglieder (z. B. der Betriebsarzt) und Gäste eingeladen. Die Projektgruppe traf sich je nach Projektfortschritt ca. alle sechs Wochen bzw. bei Bedarf. Sie hatte folgende Aufgaben:

    • Festlegung einer geeigneten Projektorganisation,
    • Gründung und Beauftragung von Arbeitsgruppen,
    • Steuerung der Entwicklung des betriebsspezifischen AMS-Konzeptes,
    • Diskussion, Abstimmung und Inkraftsetzung der von den Arbeitsgruppen entwickelten Festlegungen (AMS-Struktur, AMS-Elemente etc.),
    • Information der Belegschaft,
    • Bewertung des Projektfortschrittes sowie
    • Korrektur der Vorgehensweise, Festlegungen etc. bei Bedarf.

    Siehe auch: LV 54

    Wie gehen Zertifizierungsgesellschaften mit ihren eigenen Mitarbeitern um?

    Montag, 29. Oktober 2012 - 23:38

    Zertifizierungsgesellschaften, die Zertifikate nach OHSAS 18001 ausstellen, müssten selbst ein vorbildliches Arbeitsschutzmanagementsystem haben. Auch die Mitbestimmung durch die Arbeitnehmer müsste vorbildlich sein. Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichten sollten darum von diesen Zertifizierungsgesellschaften lernen, wie glaubwürdig sie selbst psychische Belastungen in den Arbeitsschutz für ihre eigenen Mitarbeiter einbeziehen und wie dabei die Mitbestimmung der Arbeitnehmer nach OHSAS 18001:2007 4.4.3.2 respektiert wird. Die Dokumentation dazu müsste eigentlich beispielhaft sein.

    Wichtig sind auch die Schulung der Mitarbeiter und Prozesse zur Bearbeitung von Berichten über Vorfälle (OHSAS 18001:2007 3.9), Gefährdungen, krankheitsbedingte Abwesenheiten und Arbeitsbelastungen. Beispielsweise schreibt die Zertifizierungsgesellschaft Det Norske Veritas in http://www.dnv.com/moreondnv/cr/she/ über den Umgang mit ihren eigenen Mitarbeitern:

    … DNV works to ensure a healthy and motivating working environment by building a company culture where we care for each individual employee’s physical, mental and social well-being. To achieve this, we have implemented a SHE [Safety, Health, Environment] management system. A very important part of this is training of managers and employees. We continually carry out reporting and measurements of incidents, hazards, sick leave and workload, and use this as input for improvement. …

    Es kann wohl angenommen werden, dass DNV in Deutschland keine Zertifikate an Unternehmen vergibt, die es versäumt haben, psychische Belastungen in mitbestimmt geregelter Weise in die gesetzlich vorgeschriebene Schulung der Mitarbeiter einzubeziehen.

    Siehe auch: http://www.arbeitstattstress.de/arbeitsschutz-bei-zertifizierungsfirmen/#comments ;-)

    Amtliches zum AMS

    Samstag, 27. Oktober 2012 - 10:26

    http://blog.psybel.de/lasi-veroeffentlichungen/ führt zu verschiedenen amtlichen Veröffentlichungen zum Arbeitsschutzthema “psychischen Belastungen”. Im Kommentar zur LV 52 habe ich jetzt noch auf ein Beispiel für die Anwendung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) hingewiesen: Eine Broschüre der BAuA mit dem Titel Sicherheit und Gesundheit mit System (2011, 70 Seiten).