PAS-Verfahrensregeln

Zuletzt geändert: Montag, 27. Oktober 2014 - 07:02

http://www.dinspec1041.de/index.php?option=com_content&view=article&id=60%3Astandardisierungsverfahren&catid=43%3Astandardisierungsverfahren&Itemid=50 (Quote before March 2014 from http://www.spec.din.de/cmd?level=tpl-rubrik&menuid=81501&cmsareaid=81501&menurubricid=87633&cmsrubid=87633 by Hamburg University, 2012)

PAS-Verfahrensregeln

Eine DIN SPEC nach dem PAS-Verfahren ist eine öffentlich verfügbare Spezifikation (PAS, Publicly Available Specification), die Produkte, Systeme oder Dienstleistungen beschreibt, indem sie Merkmale definiert und Anforderungen festlegt.

DIN SPEC (PAS) werden durch temporär zusammengestellte Gremien unter Beratung des DIN erarbeitet. Konsens der Beteiligten und die Einbeziehung aller interessierten Kreise ist nicht zwingend erforderlich.

Ausgangspunkt für die Erarbeitung einer DIN SPEC (PAS) ist eine Anfrage durch eine Person, Organisation oder einen Normenausschuss an den Bereich Innovation und Standardisierung (IS) des DIN. Die Initiierung des Projektes erfolgt somit durch den Kunden (Initiator). Eine Anfrage, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, wird vom DIN grundsätzlich abgelehnt. Im Anschluss wird intern über die Beteiligung von Normenausschüssen abgestimmt, um von Anfang an einen effektiven Wissenstransfer sicherzustellen.

Wurde das Thema durch das DIN bestätigt, wird vom Initiator ein Geschäftsplan erstellt (inkl. Ziele, Kosten, Ressourcen etc.). Hierfür wird eine Vorlage bereitgestellt, die gleichzeitig als Anweisung zur Erstellung eines Geschäftsplans dient. Das DIN steht bei der Erstellung des Geschäftsplans beratend zur Seite. Der Geschäftsplan wird im Anschluss für vier Wochen kostenlos im Beuth Webshop zum Download im pdf-Format angeboten und muss explizit darauf hinweisen, dass der Erarbeitungsprozess der geplanten DIN SPEC (PAS) für alle offen steht und ein Teilnahmewunsch innerhalb der Veröffentlichungsfrist an spec@din.de mitgeteilt werden muss.

Nach Ablauf dieser Frist wird das Gremium zusammengesetzt. Hierfür wird optional ein Pre-Kick-off-Workshop angeboten. Für diesen Workshop wird mit dem Initiator ein separater Vertrag abgeschlossen. Optional können für diesen Workshop Teilnahmegebühren erhoben werden, um die Finanzierung sicherzustellen.

Ist das Gremium definiert, wird der Vertrag über die DIN SPEC geschlossen. Alle Gremienmitglieder, die nicht Auftraggeber der DIN SPEC (PAS) sind, müssen dem Auftraggeber die Urhebernutzungsrechte abtreten. Hierfür ist eine vorgefertigte Abtretungserklärung zu nutzen. Die Kosten des Projektes sind dabei abhängig von den durchzuführenden Arbeiten, die im Geschäftsplan beschrieben sind. Im Kick-off-Workshop wird dieser Geschäftsplan verabschiedet. Weiterhin kann in diesem Workshop ein Obmann/eine Obfrau gewählt werden. Speziell bei größeren Gremien wird dies ausdrücklich empfohlen. Beides geschieht durch Mehrheitsbeschluss und unter Berücksichtigung eventuell eingegangener Kommentare aus der Veröffentlichungsphase des Geschäftsplans.

Daran anschließend beginnt die Erstellungsphase mit dem Ziel der Fertigstellung eines Manuskript. Den Konsens innerhalb dieser Phase beschließt ggf. der Obmann/die Obfrau. Optional kann das Manuskript zur öffentlichen Kommentierung im Beuth Webshop für vier Wochen zum kostenlosen Download bereitgestellt werden. Weitere Interessenten können somit ihre Anregungen über spec@din.de in die Spezifikation einfließen lassen (nähere Informationen hierzu auf der Seite “Stellungnahmen zu Entwürfen”). Die Kommentare werden nach Ablauf der Frist im Gremium diskutiert und ggf. in das Manuskript eingearbeitet bzw. begründet abgelehnt. Den Konsens beschließt auch in diesem Fall der Obmann/die Obfrau.

Im nächsten Schritt wird die DIN SPEC (PAS) im Gremium durch Mehrheitsbeschluss verabschiedet. Dabei ist zu beachten, dass nur die Gremienmitglieder, die für die Veröffentlichung gestimmt haben auch im Vorwort als Verfasser erwähnt werden dürfen. Anschließend muss der Direktor des DIN die Veröffentlichung genehmigen, damit die DIN SPEC schließlich durch den Beuth Verlag hergestellt und veröffentlicht werden kann.

Nach drei Jahren wird von IS eine Überprüfung der DIN SPEC ausgelöst. Die während der Laufzeit einer DIN SPEC (PAS) eingegangenen Kommentare werden bei der Überprüfung berücksichtigt. Es gibt vier Möglichkeiten bei der Überprüfung der DIN SPEC (PAS). Die Spezifikation kann überarbeitet, zurückgezogen, beibehalten oder in eine Norm überführt werden. Bei einer Überarbeitung muss der gesamte Erstellungsprozess der DIN SPEC (PAS) erneut durchlaufen werden. Die Überführung in eine Norm bedingt ein neues Normungsvorhaben, wobei die DIN SPEC (PAS) als Manuskript herangezogen werden kann.

Näheres auf den Seiten des DIN e.V.: http://www.spec.din.de/cmd?level=tpl-bereich&menuid=81501&cmsareaid=81501&languageid=de

[PAS-Verfahren]

Backup (2012-11-24): http://blog.psybel.de/wp-content/uploads/2012/11/din_spec_pas.pdf

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