Kategorie 'Wissenschaft'

Unsinn vom Professor

Freitag, 13. September 2013 - 07:10

Die Saarbrückener Zeitung meldet heute, dass Joachim Malter, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung Saarländischer Unternehmensverbände (VSU), sich gegen das Argument wehre, das Fehlzeiten in den Betrieben vor allem von den Gewerkschaften mit der Belastung am Arbeitsplatz erklärt werde. Vielmehr wirke sich Arbeit in der Regel positiv auf die psychische Gesundheit aus.

Nun hören wir auch von Joachim Malter diese triviale Tatsache. Den Arbeitgebern scheint nichts Intelligenteres mehr einzufallen. Was Malter sagt, ist doch kein Gegenargument. Keiner bestreitet, dass sich gesunde Arbeit positiv auf die Gesundheit auswirkt. Hier ist es nun Malters Eristik, die davon ablenken soll, dass die Gewerkschaften nichts gegen die Arbeit haben. Allerdings kämpfen sie gegen schlechte Arbeit. Vermutlich weiß Joachim Malter das auch. Aber eine korrekte Darstellung der Gewerkschaftspositionen korrekt liegt möglicherweise nicht im Interesse der von Joachinm Malter vertretenen Arbeitgeber.

Für ein noch unintelligenteres Argument bemüht Walter einen Unsinn, den Professor Sascha Stowasser vom Düsseldorfer Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) von sich gegeben haben soll: Die Arbeit habe zu Unrecht „den Schwarzen Peter“, denn schließlich litten Arbeitslose drei Mal so häufig an psychischen Krankheiten wie Erwerbstätige.

Bisher habe ich solche Dummheiten vorwiegend vom ehemaligen Arbeitgeberpräsidenten Hundt zitieren können.

Kaum jemand bestreitet, dass es Arbeitslosen in der Regel schlechter geht, als Menschen mit einem guten Arbeitsplatz. Das ist aber doch gar nicht das Thema: Es geht um den Unterschied zwischen

  • gesunden Erwerbstätigen und
  • fehlbelasteteten Erwerbstätigen.

So einfach ist das. Es muss schon sehr anstrengend sein, das nicht verstehen zu wollen. Stohwasser begeht mit dem Vergleich von Arbeitslosen und Erwerbstätigen einen vorsätzlichen Kategorienfehler, denn er ist Wissenschaftler genug, um zu wissen, dass er diesen Fehler begeht.

Stohwassers Eristik wäre (wenn er richtig zitiert wurde) also kein Versehen. Und außerdem wäre sie auch noch leicht zu erklären: Träger seines Instituts sind die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie. Das beweist zwar noch nicht zwingend, dass sich die Wissenschaft hier für die Arbeitgeber prostituiert, könnte aber durchaus erklären, wieso aus dem Institut Stohwassers die gleichen Dummheiten kämen, wie aus den Arbeitgebervereinigungen.

 
In der Diskussion um die Ursachen der Zunahme psychischer Erkrankungen darf insbesondere eine Tatsache nicht vergessen werden: Seit 1996 gelingt es der großen Mehrheit der Unternehmen, die Arbeit zu verdichten und gleichzeitig ihre Pflicht zur Beurteilung psychischer Gefährdungen straflos zu missachten. Diesen Gesetzesbrechern half eine Bundesministerin von der Leyen, die auf strenge Arbeitsschutzgesetze verwies, deren Strenge aber dank einer systematisch überforderten Gewerbeaufsicht kein Arbeitgeber zu spüren bekam. Kein Wunder, wenn dann Arbeitgeberverbände mit dieser Unterstützung dreist behaupten können, es sei nicht erwiesen, dass arbeitsbedingte psychische Belastungen zunähmen. Sie haben ja schon die Beobachtung arbeitsbedingter psychischer Belastungen und damit die von ihnen geforderte Verhältnisprävention sabotiert.

Ehrlichkeit erspart Ärger

Samstag, 31. August 2013 - 20:05

Viele Unternehmen tun sich schwer mit der Darstellung ihres Nachholbedarfs im Arbeitsschutz. Das macht Alles nur schlimmer. Dabei zeigen Forschungen zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung, dass man auch hier mit Ehrlichkeit weiter kommt.

http://www.uni-kassel.de/uni/nc/universitaet/nachrichten/article/studie-zum-nachhaltigskeitsreporting-zeigt-ehrlich-waehrt-am-laengsten.html (2013-07-16)

Studie zum Nachhaltigskeitsreporting zeigt: ehrlich währt am längsten!

Der Grundsatz “ehrlich währt am längsten!” gilt auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung börsennotierter Unternehmen. Dies ist das Ergebnis einer experimentellen Studie von Wirtschaftsforschern der Universitäten Düsseldorf und Kassel.

Prof. Dr. Rüdiger Hahn von der Uni Kassel und Prof. Dr. Daniel Reimsbach von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf untersuchten dabei die potenziellen Effekte auf den Aktienkurs, wenn ein Unternehmen Rückschläge im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung hinnehmen muss. Konkret stellten sich die Wissenschaftler die Frage, ob nicht-professionelle Investoren sich in diesem Fall gegen ein Investment in die fragliche Firma entscheiden. Die Ergebnisse werden in Kürze in der Fachzeitschrift „Business Strategy and the Environment“ veröffentlicht. [...]

 
Podcast: http://www.hr-online.de/website/radio/hr-info/index.jsp?rubrik=33906

Dauer: 24:09 min.
Autor: hr-iNFO
Datum: 31.08.2013
Beschreibung: Man könnte meinen, dass schlechte Nachrichten von börsennotierten Unternehmen für sinkende Aktienkurse sorgen. Doch weit gefehlt! Es kommt vielmehr darauf an, wie mit den schlechten Nachrichten umgegangen wird.

Download: http://mp3.podcast.hr-online.de/mp3/podcast/hr-info_wirtschaft/hr-info_wirtschaft_20130831.mp3

Aufgewärmt: Psychische Belastungen kein Krebsverursacher

Dienstag, 12. März 2013 - 20:55

“Die Wissenschaft hat keine Beleg dafür, dass psychische Belastungen Krebs auslösen können.” Diesen Satz gab es gestern in vielen Meldungen, oft als Bildunterschrift mit dem gleichen Foto. Es geht um eine Umfrage der GfK Marktforschung Nürnberg im Auftrag der Apotheken Umschau, der zufolge viele Menschen in Stress eine mögliche Ursache von Krebs sehen.

Hier wurde möglicherweise irgend eine eine nicht mehr so neue Umfrage aufgewärmt. Eine repräsentative Umfrage der Apotheken Umschau, durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei ebenfalls 2019 Personen ab 14 Jahren, wurde schon im November 2012 pressemäßig verwertet. Vielleichte werden die Umfrageergebnisse einfach stückchenweise zum Zeilen füllen benutzt.

Dass Arbeitsstress tatsächlich eher kein Kandidat für eine Krebsursache sei, erforschten Katriina Heikkilä vom Finnish Institute of Occupational Health in Helsinki und ihre Kollegen: http://www.wissenschaft.de/wissenschaft/news/316753.html

[...] “Den Arbeitsstress zu reduzieren, würde zwar unzweifelhaft das Wohlergehen und die Gesundheit eines Menschen verbessern, sein Krebsrisiko kann er damit aber wahrscheinlich nicht signifikant senken”, konstatieren Heikkilä und ihre Kollegen.

Eine Entwarnung ist dieses Ergebnis aber trotzdem nur zum Teil. Denn wie die Forscher betonen, können andere Arten von Stress durchaus das Krebsrisiko erhöhen. Demnach gibt es in einigen Studien erste Hinweise darauf, dass beispielsweise Patienten mit Hirntumoren zuvor häufiger Stress durch schwere Schicksalsschläge erlebt haben, ähnliches fanden Wissenschaftler auch bei Brustkrebs.

Belastbare Belege für einen Zusammenhang zwischen psychischen Fehlbelastungen und körperlichen Erkrankungen gibt es dagegen z.B. in den Bereichen der Psychokardiologie, Dermatologie usw.

Gehirngerechte Führung

Donnerstag, 7. März 2013 - 14:37

http://www.kulturwandel.org/inspiration/interviews–texte/wie-gehirngerechte-fuehrung-funktioniert.html

Wie gehirngerechte Führung funktioniert

Original von Gerald Hüther, erschienen im managerSeminare Magazin
Mit freundlicher Genehmigung der managerSeminare Verlags GmbH

Mit der Vielfalt neuer Ideen, die ein Unternehmen hervorbringt, wächst die Wahrscheinlichkeit, dass es erfolgreich ist. Umgekehrt gibt die Innovationskraft einer Organisation wie ein Seismograph Auskunft über deren inneren Zustand. Ein Unternehmen ist in dieser Hinsicht wie ein menschliches Gehirn: Hier wie dort offenbart ein magerer Ideenoutput, dass es an Neugier, Begeisterungsfähigkeit und Gestaltungslust fehlt. Und so wie es Gehirne gibt, in denen die Kommunikation zwischen rechter und linker Hemisphäre und zwischen „oben“ und „unten“ nicht recht gelingt, gibt es auch Unternehmen mit entsprechenden Blockaden. Solche Unternehmen mögen gewisse Zeit überleben. Lebendig, kreativ und innovativ sind sie nicht – und damit höchstwahrscheinlich auch nicht zukunftsfähig.
Unternehmen, die langfristig erfolgreich sind, gleichen dagegen zeitlebens lernfähigen Gehirnen: Sie lernen durch Versuch und Irrtum, sammeln Erfahrungen, entwickeln flache, stark vernetzte Strukturen und passen ihre innere Organisation immer wieder neu an sich verändernde Rahmenbedingungen an. Durch sich selbst optimierende kommunikative Vernetzungen auf und zwischen den Organisationsebenen gelingt es ihnen, rasch, umsichtig und nachhaltig auf neue Herausforderungen zu reagieren. [...]

Siehe auch von kulturwandel.org: http://blog.psybel.de/betriebsrat-als-loesungsinstrument/

Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Mittwoch, 6. März 2013 - 13:08

http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=1753&lid=DE&bid=ARB&

[...]

  • Arbeitsschutz: “Schutz des Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen (Über- und Unterforderungen). Auf den Beschäftigten bezogen wirken sich Gefahren in Form von Personenschäden (Verletzungen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen), schädigende Belastungen in Form von schädigenden Beanspruchungen (Über- und Unterbeanspruchung) aus. Ziel des Arbeitsschutzes ist Arbeitssicherheit und Arbeitserleichterung.” (Skiba, 2000).
  • Arbeitssicherheit: “Arbeitssicherheit ist ein anzustrebender gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausübung. Die auf den Menschen bezogenen Auswirkungen von Gefahren sind Personenschäden als Folge von Verletzungen (Unfällen), Berufskrankheiten und sonstigen schädigenden Einflüssen auf die Gesundheit.
    Die Vermeidung berufsbedingter gesundheitlicher Schädigungen ist ein Interesse, das jeder Beschäftigte von Natur aus besetzt, weil davon sein Wohlbefinden und seine wirtschaftliche Existenz abhängen. Insofern liegt zunächst ein grundlegendes Bedürfnis der Selbsterhaltung vor.
    Davon ausgehend ergibt sich auch die gesellschaftsorientierte Begründung der Notwendigkeit des Schutzes vor berufsbedingten Personenschäden. Zu unterscheiden sind humane (moralisch-ethische) sowie wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Gründe.” (Skiba, 2000).

[...]

Beim Arbeitsschutz kommt also zum Schutz vor Gefahren noch der Schutz vor schädigenden Belastungen (Fehlbelastungen) hinzu.

Komnet weist auch noch auf ein Referat des Fachgebietes Arbeitspsychologie der Universität Duisburg-Essen hin, dass sich mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit befasst: http://fogs.uni-duisburg.de/asi_referat. Die beiden Anmerkungen (s.o.) zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit (aus der Sicht der Arbeitspsychologie) hat Komnet wohl dieser Seite entnommen.

Klarer wird ein für die betriebliche Praxis wichtiger Unterschied nach einem Blick in zwei Gesetze:

  • “Arbeitsschutzgesetz”: Das “Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG)” fokussiert auf Prozesse.
    § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich

    (1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen und findet im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1799) auch in der ausschließlichen Wirtschaftszone Anwendung.

    (2) Dieses Gesetz gilt nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten. Es gilt nicht für den Arbeitsschutz von Beschäftigten auf Seeschiffen und in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, soweit dafür entsprechende Rechtsvorschriften bestehen.

    (3) Pflichten, die die Arbeitgeber zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit nach sonstigen Rechtsvorschriften haben, bleiben unberührt. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichten und Rechte der Beschäftigten. Unberührt bleiben Gesetze, die andere Personen als Arbeitgeber zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichten.

    (4) Bei öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften treten an die Stelle der Betriebs- oder Personalräte die Mitarbeitervertretungen entsprechend dem kirchlichen Recht.

    Es wird gleich im ersten Absatz geregelt, dass Betriebs- oder Personalräte bzw. Mitarbeitervertretungen für das Arbeitsschutzgesetz relevant sind. Die Aufgabe dieser Organe sind Mitbestimmung und Aufsicht. Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang § 89 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)

  • “Arbeitssicherheitsgesetz”: Das “Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)” fokussiert in seinem Titel auf Akteure.
    § 1 Grundsatz

    Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, daß

    1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,

    2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,

    3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

Größere Unternehmen haben öfters schon ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS). Gelegentlich findet sich auch der Begriff des Arbeitssicherheitsmanagementsystems. Jedoch gilt beispielsweise der Standard OHSAS 18001, nach dem AMS zertifiziert werden können, ganz klar den “Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystemen”. “OHSAS” bezeichnet eine “Normenreihe zur Bewertung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes”.

Wichtig werden auch die anstehenden Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes werden. Dabei geht es um die Gefährdungskategorie der psychische Belastungen. Beim ASiG wird sich nicht mehr viel tun.

Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt den Akteuren im Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz beschäftigt sich mit der Vorgehensweise im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Insofern ist die Arbeitssicherheit nur ein Teil des Arbeitsschutzes. Darum kann sich ein Unternehmen z.B. Bei seinen generellen Richtlinien für Mitarbeiter nicht nur auf “Arbeitssicherheit” beschränken, sondern es muss alle Rechte und Pflichten berücksichtigen, die sich aus den Vorschriften des Arbeitsschutzes ergeben.

Depression und Arbeit

Dienstag, 12. Februar 2013 - 07:03

Vortrag bei der ESJA-Bayern,

  • Peter Angerer und Mechthild Heinmüller (Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin), Klinikum der Universität München,
  • Harald Gündel und Heribert Limm (Universitätsklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Universität Ulm),
  • Jürgen Glaser (Arbeits- und Organisationspsychologie,Universität Konstanz):

http://ejsa-bayern.de/w/images/5/55/EJSA_P8_Depression_pdf.pdf (2012-03-11, Heribert Limm)

  • Gesundheit von Menschen mit und ohne Arbeit, BKK-Gesundheitsreport 2009
  • Gesundheit arbeitsloser Menschen
  • Funktionen von Arbeit
  • Langfristige Folgen von Fehlbelastung / Stress
  • Häufigkeit von Depressionen
  • Fallbeispiel – Herr C.
  • Zwei-Fragen-Test
  • Kernkriterien der Depression
  • Körperbeschwerden und Depression
  • Übergänge vom „Normalen“ – Ausprägungen der Depression
  • Depression
  • Frühe Zeichen (“Warnsymptome”) einer psychischen Beeinträchtigung
    (Depression, beginnende Alkoholabhängigkeit, ..)
  • Frühe Warnzeichen
  • Depression – Schweregrade
  • Verlauf
  • Behandlung der Depression
  • Selbsthilfeangebote
  • Anlaufstellen in München
  • Zusammenfassung

(Ich zitiere hier nur die Folientitel)

Hier wird auch das Thema “Arbeit vs. Arbeitslosigkeit” aufgegriffen. Ich hoffe, dass das nicht Dieter Hundts Ertistik bedienen, sondern nur ein Publikum aufschließen soll, dass meint, es gäbe ernsthafte Behauptungen, das Arbeit krank mache.

Produktivistische Mobilmachung

Freitag, 1. Februar 2013 - 21:34

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/1997005/

Her mit dem guten Leben!
Soziologe Stefan Lessenich über eine Gesellschaft im Dauerstress
Moderation: Gabi Wuttke

Gut zu leben, besitze in der Gesellschaft kein Ansehen, sagt der Soziologe Stefan Lessenich mit Blick auf die Diskussion um Stress am Arbeitsplatz. In den letzten Jahren sei zu beobachten, dass Menschen “unter Druck gesetzt werden, aus sich alles herauszuholen”. Dies müsse sich ändern.

Lessenich: … Das Problem ist, glaube ich, dass gutes Leben bei uns kein, ja, keine gesellschaftliche Programmatik wäre, oder stellen Sie sich eine politische Partei vor, die als Werbeslogan hätte: “Gutes Leben für alle”. Das wäre, glaube ich, nicht zugkräftig in der Gesellschaft, weil wer sich ein gutes Leben machen möchte, gerät immer so ein bisschen in den Verdacht des gesellschaftsschädigenden Verhaltens, also er möchte einen lauen Lenz machen und möchte eben nicht zu dem gesellschaftlichen Nutzen beitragen. Und ich glaube, das gute Leben müsste in dieser Gesellschaft einen höheren Stellenwert bekommen.

Wuttke [dradio.de]: Inwiefern? Also Sie nennen das, um einen Fachterminus zu benutzen, produktivistische Mobilmachung, die da auf dem Weg ist.

Lessenich: Ja, ich glaube, wir erleben in den letzten Jahren, dass allerdings alle Altersgruppen, nicht nur die Älteren selbst, unter Druck gesetzt werden, aus sich alles herauszuholen, ihre Potenziale zu mobilisieren, heißt es heute, und das erleben wir ja über die gesamte Lebensspanne …

Suche: https://www.google.de/search?q=”produktivistische+Mobilmachung”

Gutes Leben: http://www.otium-bremen.de/

Arbeit und Arbeitslosigkeit

Freitag, 1. Februar 2013 - 06:27

http://www.psychologienews.de/?p=3215 (Uschi Grob)

… Es stimme, dass Arbeitslosigkeit stärker krank machen könne als ständige Überlastung – doch diese Pole gegeneinander abzuwägen, bringe in der gegenwärtigen Diskussion zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und Politik wenig. …

(Links nachträglich hinzugefügt.)

Das passt zu Dietmar Hundts Eristik.

Enjoy Psychology

Donnerstag, 10. Januar 2013 - 13:27

http://people.f3.htw-berlin.de/Professoren/Pruemper/enjoy.html

Politik erleichterte Missachtung des Arbeitsschutzes seit 1996

Samstag, 5. Januar 2013 - 14:00

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/13/048/1304854.pdf

Deutscher Bundestag, 13. Wahlperiode
Drucksache 13/4854 (zu Drucksache 13/4756)
12.06.96
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
- Drucksachen 13/3540,13/4337,13/4756 -
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien
Bericht der Abgeordneten Manfred Grund, Konrad Gilges, Annelie Buntenbach, Dr. Gisela Babel und Petra Bläss …

… Die Mitglieder der Fraktion der F.D.P. erinnerten daran, daß sie den in der letzten Wahlperiode vorliegenden Gesetzentwurf, der den Arbeitsschutz nicht verbessert, sondern allenfalls bürokratisiert hätte, gestoppt hätten. Mit Genugtuung bewerte man, daß die Bundesregierung nun einen wesentlich vereinfachten, verschlankten und entbürokratisierten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie vorgelegt habe. Positiv sei insbesondere, daß die Beurteilungs- und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers auf ein angemessenes Maß zurückgeführt worden seien. Zudem sei für kleine Betriebe, die weniger als zehn Arbeitnehmer beschäftigten, ein hohes Maß an Flexibilität gewährleistet. Ferner werde auf die Einsetzung neuer bürokratischer Arbeitsschutzgremien verzichtet. Die Mitglieder der Fraktion der F.D.P. machten deutlich, daß es ihnen nicht darum gehe, den Arbeitsschutz soweit wie möglich zu reduzieren; vielmehr gehe es der Fraktion der F.D.P. im Bereich des Arbeitsschutzes nicht um mehr, sondern um bessere Regeln. Man wolle nicht den Arbeitsschutz auf dem Papier immer weiter reglementieren und perfektionieren, sondern seine Umsetzung in der Praxis fördern und verstärken. …

(Siehe auch: http://blog.psybel.de/arbeitsschutzgesetz-im-bundestag/)

Wie sieht nun die Praxis im Arbeitsschutz seit 1996 aus? Die FDP beteiligte und beteiligt sich besonders engagiert an einem Projekt, die Missachtung des Arbeitsschutzes großzügig zu erleichtern. So ist es bis heute möglich, dass Unternehmen ohne ganzheitlichen Arbeitsschutz von überforderten Gewerbeaufsichten immer noch bestätigt wird, ihr Arbeitsschutz sei vollständig in Ordnung. Das liegt zum Teil wohl auch daran, dass Aufsichtspersonen frühere Versäumnisse zugeben müssten, wenn sie gründlich arbeiten würden. Auf dieser Basis können Prüfer und Geprüfte natürlich verständnisvoll miteinander auskommen. Dabei ist es hilfreich, dass man die Beurteilungs- und Dokumentationspflichten des Unternehmers ziemlich vergessen kann.

“Systemkontrolle”: Die FDP setzt (zusammen mit den Arbeitgebern) auf die Kontrolle von Arbeitsschutzmanagementsystemen innerhalb der Privatwirtschaft. In der Folge ist auch die privatwirtschaftlich organisierte Vorzeige-Kontrolle (also das das Zertifizierungsgeschäft) im Bereich des Arbeitsschutzes so konstruiert, dass sie gut aussieht, aber die Arbeitnehmer nicht wirklich schützt. Allerdings verdienen einige Leute mit ihren ritualisierten Kontrollen einiges Geld. Auditoren und Auditierte kommen auch hier gut miteinander aus, und die Betriebsräte sind ahnungslos genug, dass sie die Harmonie des Geschäftes nicht stören.

Es überwiegen interne Audits (Manchmal auditieren Auditoren dabei ihre eigene Arbeit) und Zertifizierungsaudits (Auditoren werden von den Auditierten bezahlt). Dass darüberhinaus Kunden ihre Lieferanten beispielsweise nach OHSAS 18001 auditieren, ist zwar theoretisch möglich, aber in der Praxis haben Kunden kein Interesse, die wirklichen Arbeitsbedingungen bei ihren Lieferanten zu verstehen und eventuell einen kostengünstigen Anbieter zu verlieren.

Seit 1996 ermöglicht eine verlogene und unredliche Politik fast aller etablierten Parteien genau die Anarchie, die heute im Arbeitsschutz herrscht.