Kategorie 'BMAS'

Offenbarung

Dienstag, 29. Januar 2013 - 23:47

(überarbeitet: 2013-01-30)

Das Bundesarbeitsministerium, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) wollten/sollten bei der heutigen Auftaktveranstaltung zur Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzinitiative gemeinsamen eine “Erklärung zur psychischen Gesundheit bei der Arbeit” unterzeichnen. Eigentlich war von vorneherein klar, dass das nichts werden konnte. Die DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach machte die Arbeitgeberseite dafür verantwortlich, dass das nicht geschah. Ihre Forderungen (gemäß ARD-tagesschau von heute, http://www.tagesschau.de/inland/stress110.html):

  • klare Regeln durch eine Anti-Stress-Verordnung,
  • mehr Mitbestimmung und
  • Sanktionen gegen diejenigen Unternehmen, die das Arbeitsschutzgesetz nicht einhalten.

Mehr Mitbestimmung und Sanktionen sind erforderlich, da bis heute die Mehrheit der Unternehmen ungestraft ihre Mitarbeiter höheren Risiken der Körperverletzung aussetzen darf, als es eigentlich erlaubt ist. Und die Behörden sehen zu. Dafür ist auch eine Arbeitsministerin verantwortlich, die die Strenge des Arbeitsschutzgesetzes anpreist, obwohl sie weiß, dass seit 1996 kein Unternehmen für die von ihm zu verantwortenden Ordnungswidrigkeiten wegen mangelhaften Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz ernsthaft belangt wurde. Für einen Rechtsstaat ist das ein sehr merkwürdiger Zustand.

Immerhin unterstützt auch Ursula von der Leyen eine (allerdings welche?) “Anti-Stress-Verordnung” (http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/01/2013-01-29-psychische-gesundheit-in-der-arbeitswelt.html):

… Konkrete Anti-Stress-Verordnung nötig 

Viele Unternehmen seien unsicher, so von der Leyen, wie sie bei psychischen Erkrankungen, oft verursacht durch Stress am Arbeitsplatz, reagieren können. Sie lobte Arbeitgeber und Gewerkschaften, die versucht haben, hier eine gemeinsame Erklärung zu finden. Die Ministerin hofft, dass der noch strittige, kleinste Teil in absehbarer Zeit fertiggestellt werden könne. Eine Anti-Stress-Verordnung müsse so konkret wie möglich sein. Andererseits müsse sie genügend Freiraum für die Eigenheiten jedes einzelnen Unternehmens lassen. …

Weiter wird in der ARD-tagesschau berichtet, Arbeitgeber-Sprecher Dieter Hundt meine:

… Auch die Betriebe seien an der psychischen Gesundheit ihrer Mitarbeiter interessiert. Es offenbarten sich jedoch nur 16 Prozent derer, die Hilfe benötigen, ihren Vorgesetzten. Das Thema müsse aus der Tabuzone heraus. …

Das Arbeitsschutzgesetz erlaubt den Arbeitgebern nicht, zu warten, bis sich Mitarbeiter “offenbaren”, sondern es verpflichtet die Arbeitgeber zur an Verhältnisprävention. Dafür sind die Arbeitsplätze und die Arbeitsbedingungen hinsichtlich der von ihnen ausgehenden Gesundheitsrisiken zu beurteilen. Abzuwarten, bis erkrankte Mitarbeiter sich melden, ist keine Prävention. Mitarbeiter werden sich außerdem selbst gegenüber guten Vorgesetzten nicht ausreichend “offenbaren” können, wenn sie in einem der vielen Unternehmen arbeiten, die das Arbeitsschutzgesetz nachhaltig und ganz offen missachten dürfen. Solchen Arbeitgebern zu vertrauen, ist für Mitarbeiter zu gefährlich.

Links:

Psychische Erkrankungen: Fehlzeiten zwischen 2007 und 2011 um 50% gestiegen

Samstag, 26. Januar 2013 - 12:14

Die Zeitschrift “Focus” berichtete unter Berufung auf Zahlen der Techniker Krankenkasse wieder einmal, dass psychische Belastungen zunähmen. Die Zahl der Fehlzeiten wegen psychischer Erkrankungen ist zwischen 2007 und 2011 um etwa 50 Prozent gestiegen. Die Zahl der Klinikaufenthalte wegen Depressionen und der Menge der verordneten Antidepressiva hat einen ähnlichen Verlauf genommen. In den Medien wird in diesem Zusammenhang auf die Forderung von DGB-Vorstandsmitglied nach einer Anti-Stress-Verordnung und Sanktionen für Arbeitgeber berichtet. Und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr grätschte sogleich rein und rief die Unternehmen wieder einmal auf, gesundheitsfördernde Bedingungen zu schaffen. Die sind freiwillig und für die Arbeitnehmer nicht immer kostenlos, wenn sie dafür Geld und Urlaub aufbringen müssen. Vorgeschrieben, von den Arbeitgebern zu bezahlen und von der Mehrheit der Unternehmen (spätestens seit 2004 wissentlich) vernachlässigt wurde dagegen der Arbeitsschutz, ohne den die betriebliche Gesundheitsförderung keinen Sinn macht. Das ist in den Medien anscheinend noch immer nicht so recht angekommen. Für den “Focus” ist Bahr aber in dieser Sache relevant. Auch Chefredakteure lenken als Arbeitgeber gerne mit Betrieblicher Gesundheitsförderung vom strengeren Arbeitsschutz ab.

Für den Arbeitsschutz ist die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen zuständig. Anlässlich des Starts der neuen Arbeitsperiode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) 2013 – 2018 lädt sie zu der Auftaktveranstaltung “Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt – Wir machen es zum Thema!” ein. Auf die geplanten Änderungen im Arbeitsschutzgesetz geht der Focus allerdings auch ein: http://www.focus.de/gesundheit/gesundleben/tid-29210/fehlzeiten-schnellen-nach-oben-neue-initiative-soll-psycho-stress-im-job-eindaemmen-bahr-aufgabe-der-betriebe_aid_906194.html

… Arbeitsministerin von der Leyen hat Ende des vergangenen Jahres immerhin eine Klarstellung im Arbeitsschutzgesetz durchgesetzt. Nun steht dort [langsam, das war zunächst einmal nur ein Kabinettsbeschluss], dass auch übermäßige psychische Belastungen am Arbeitsplatz ein Gesundheitsrisiko darstellen können. [Das gilt nach BAG-Beschlüssen auch jetzt schon!] Für von der Leyen reicht das erst einmal aus, das sei schon „ein sehr scharfes Gesetz“ [für dessen Missachtung die große Menge der Verweigerer aber nicht bestraft wurden], sagt sie und setzt darüber hinaus ebenfalls auf unverbindliche Hilfen und Informationen. Die von den Gewerkschaften geforderte Anti-Stress-Verordnung sieht sie zumindest skeptisch, hat sich aber nicht ausdrücklich festgelegt. Denn die Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer wollen eine solche Verordnung über den Bundesrat durchsetzen – und dort hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition keine Mehrheit mehr. …

(Links und Anmerkungen nachträglich eingetragen)

BMAS: Initiative gegen Burnout

Mittwoch, 23. Januar 2013 - 00:05

https://www.dialog-ueber-deutschland.de/SharedDocs/Blog/DE/2013-01-14-burnout.html

GDA: Auftaktveranstaltung des BMAS zur psychischen Belastung

Donnerstag, 10. Januar 2013 - 07:59

Anlässlich des Starts der neuen Arbeitsperiode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) 2013 – 2018 lädt das BMAS zu einer Auftaktveranstaltung “Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt – Wir machen es zum Thema!” ein.

http://www.gda-portal.de/de/Veranstaltungen/Termine/2013-01-29-BMAS-Auftakt-PsychGesundheit.html

Auftaktveranstaltung des BMAS “Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt – Wir machen es zum Thema!”

Termin: 29. Januar 2013, 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Psychische Gesundheit gewinnt angesichts des Wandels in der modernen Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung. Das stellt auch den staatlichen Arbeitsschutz vor neue Herausforderungen. Seelische Belastungen am Arbeitsplatz können durch gut gestaltete Arbeitsbedingungen verringert werden. Spitzenvertreter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft werden ihre Aktivitäten im Umgang mit psychischen Belastungen vorstellen. Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Michael Sommer, und der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Prof. Dr. Dieter Hundt, zeigen gemeinsame Handlungsfelder auf. Ausgezeichnete Unternehmen präsentieren ihre Lösungsansätze, betriebliche Praktiker diskutieren über die Umsetzung und prominente Gäste sprechen über ihre Erfahrungen. Ihre Fragen und die Diskussionsrunden zwischen Wissenschaft und Praxis sollen ermutigen, sich dem Thema weiter intensiv zu widmen.

Ort: ewerk Berlin, Wilhelmstr. 43, 10119 Berlin

Anmeldung: www.anmeldung.bmas.de Das Kennwort lautet: PGGDA2013.

Hinweis: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Teilnahmegebühr: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Anmeldefrist: 22.01.2013

Programm: http://www.inqa.de/SharedDocs/PDFs/DE/Termine/2013/2013-01-29-gda-psychische-gesundheit.pdf?__blob=publicationFile

 
Siehe auch:

Krankenkassen vergessen den Arbeitsschutz

Samstag, 15. Dezember 2012 - 09:44

http://www.presseportal.de/pm/63330/2382903/praeventionsbericht-2012-krankenkassen-engagieren-sich-verstaerkt-fuer-psychische-gesundheit-im

… “Die gesetzlichen Krankenkassen konzentrieren sich damit schon heute auf das, was der Bundesgesundheitsminister jetzt fordert – nämlich intensiv die betriebliche Gesundheitsförderung und Maßnahmen in Lebenswelten vor Ort zu fördern”, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. “Gesundheitsförderung ist dann erfolgreich, wenn sie die Menschen auf möglichst vielen verschiedenen Wegen anspricht und dadurch erreicht. Eine Verengung auf eine ärztliche Verordnung, wie derzeit offenbar im Bundesgesundheitsministerium überlegt wird, wäre ein falscher Ansatz. Prävention muss z. B. im Kindergarten, am Arbeitsplatz und in der Schule beginnen und nicht erst dann, wenn jemand bereits zum Arzt geht.” ..

Bellen am falschen Baum. Der Arbeitsschutz stellt die Prävention sicher – vorausgesetzt, dass sich die Arbeitgeber an die Vorschriften halten. Wenn die Krankenkassen besser darauf geachtet hätten, dann gäbe es jetzt schon weniger Erkrankungen.

… Engagement in der betrieblichen Gesundheitsförderung ausgebaut

Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz – das bedeutet geringere krankheitsbedingte Kosten und mehr Lebensqualität für den Einzelnen. Deshalb haben die Krankenkassen 2011 wie in den Vorjahren ihr Engagement in der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) ausgeweitet …

Mit welcher Absicht wird der Arbeitsschutz am Arbeitsplatz nicht berücksichtigt? Warum wird (abgesehen von der Techniker Krankenkasse) das Engagement beim Arbeitsschutz nicht ausgebaut?

Psychische Erkrankungen verursachen rund 10 Prozent aller Krankheitstage in deutschen Unternehmen und sind seit Jahren die Hauptursache für krankheitsbedingte Frühverrentungen. Entsprechend den gewandelten Belastungen am Arbeitsplatz mit zunehmender Hektik und fortschreitender Arbeitsverdichtung verstärkten die Krankenkassen 2011 weiter ihre Aktivitäten zur Förderung der psychischen Gesundheit von Arbeitnehmern. “Die Anforderungen in der Arbeitswelt haben sich in den letzten Jahren rasant verändert. In der Folge sind vor allem kognitive und psychosoziale Belastungen gestiegen – Stress ist inzwischen das zweithäufigste arbeitsbedingte Gesundheitsproblem. Der Präventionsbericht zeigt, dass die Krankenkassen hier aktiv gegensteuern”, so Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.

2011 gehörten Maßnahmen zum Stressmanagement bzw. zur Stressbewältigung und Angebote zur gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung neben der Reduktion von körperlichen Belastungen zu den häufigsten Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz

Der Präventionsbericht zeigt, dass die Krankenkassen die Bedeutung des Arbeitsschutzes noch immer nicht verstehen.

 
Präventionsbericht: http://www.mds-ev.de/Praeventionsbericht.htm (direkt: http://blog.psybel.de/wp-content/uploads/2012/12/Praeventionsbericht_2011_final_ungschuetzt.pdf)

… Mittlerweile wird die betriebliche Gesundheitsförderung – insbesondere in Großbetrieben – zunehmen in ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement integriert. Das betriebliche Gesundheitsmanagement kann darüber hinaus beispielsweise Initiativen des Arbeitgebers zum Arbeitsschutz, zur Wiedereingliederung langfristig Erkrankter, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zur Hilfe in privaten Krisen und anderes mehr umfassen. …

Was bezweckt der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) mit solchen Aussagen? Damit es klar ist: Der Arbeitsschutz ist keine Nebensache. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement “kann” den Arbeitsschutz nicht umfassen, sondern der Arbeitgeber hat den Arbeitsschutz mit Einbezug der psychischen Belastungen vorschriftsmäßig umzusetzen.

 
http://www.welt.de/wirtschaft/article112025787/Kassen-sollen-mehr-Geld-in-Praevention-stecken.html

Kassen sollen mehr Geld in Prävention stecken

Sechs Euro pro Mitglied fließen künftig qua Gesetz in die Vorsorge. So soll Krebs häufiger erkannt, die Zahl der Diabetes-Fälle reduziert oder psychisches Leiden im Job verringert werden.

Die schwarz-gelbe Koalition will die gesetzlichen Krankenkassen zu verstärkten Investitionen in die Gesundheitsförderung verpflichten. Der Schwerpunkt soll dabei auf der Krankheitsvorbeugung in den Betrieben liegen. Dies sieht eine 16-seitige Präventionsstrategie vor, auf die sich die Gesundheitsexperten von Union und FDP verständigt haben. …

Die Kassen merken’s nicht. Der Arbeitsschutz muss von den Unternehmen bezahlt werden, nun sollen aber die Kassen mitzahlen. Das sollte für die Kassen doch Motivation genug sein, beim Arbeitsschutz der Unternehmen ein bisschen schärfer hinzusehen.

… Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr sagte am Freitag, Ziel der Strategie sei es, einen gesunden Lebensstil zu fördern und Krankheiten zu vermeiden. Das Konzept setze auf die Eigenverantwortung der Bürger. Die Krankenkassen sollten künftig nur noch qualitätsgesicherte Präventionsmaßnahmen finanzieren. Ein Schwerpunkt solle außer in den Betrieben in sozialen Brennpunkten liegen. …

http://www.daniel-bahr.de/wcsite.php?wc_c=21749&wc_lkm=2611

… Die Prävention verstanden als aktive Gesundheitsvorsorge ist primär eine individuelle Herausforderung. Jeder Einzelne ist dafür verantwortlich, durch eine gesundheitsbewusste Lebensweise der Entstehung von Gesundheitsrisiken vorzubeugen, qualitätsgesicherte Angebote sachgerecht zu nutzen und auch bei bereits vorhandenen Krankheiten durch ein verantwortungsbewusstes Verhalten dazu beizutragen, dass eine Besserung erreicht oder eine Verschlimmerung vermieden werden kann. Es ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung zur Vermeidung, Heilung und Linderung bei vielen Erkrankungen zu verdeutlichen und zielgerichtet Menschen, die von sich heraus ohne Hilfe nicht zu einem gesundheitsbewussten Leben in der Lage sind, dabei zu unterstützen, entsprechende Aktivitäten zu entfalten. Die Finanzierung darf deshalb nicht allein auf die Kranken- bzw. Sozialversicherung zentriert werden. …

Das ist überwiegend Verhaltensprävention. Die ist freiwillig. Die Verhältnisprävention verstanden als aktiver Arbeitsschutz ist primär eine den Unternehmen vorgeschriebene Aufgabe. Die Finanzierung ist daher auf sie zu zentrieren.

Die Mehrheit der Arbeitgeber greift den Arbeitsschutz einerseits durch die offene Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften an und andererseits über den Umweg über das Bundesgesundheitsministerium. Bahrs Schwerpunkt liegt zusammen mit den Interessen der Arbeitgeber auf der Eigenverantwortung der in den Betrieben Beschäftigten. Bahr und die Mehrheit der Unternehmen bremsen schon seit einiger Zeit den ganzheitlichen Arbeitsschutz aus, denn der Arbeitsschutz nimmt die Arbeitgeber in die Pflicht. Die den Arbeitgebern vorgeschriebene Verhältnisprävention gegen arbeitsbedingte Erkrankungen müsste von Ursula von der Leyen (BMAS) nachhaltig eingefordert werden. Sie hat dazu aber nur kurz etwas Lärm gemacht zu haben und scheint danach von Daniel Bahr (BMG) geschickt zur Seite gedrängt worden zu sein.

Die Krankenkassen sollten einmal bei Ursula von der Leyen anklopfen.

 
Links:

Ursula von der Leyen: Beispiele zu Betriebsvereinbarungen

Mittwoch, 13. Juni 2012 - 23:51

http://orf.at/stories/2125338/2125324/

… Von der Leyen kündigte an, nun zunächst mit einer Informationskampagne gezielt auf Unternehmen zuzugehen. Den Firmen müsse dabei klar werden, dass das Arbeitsschutzgesetz „ein sehr scharfes Gesetz“ ist. Auch sollten Beispiele zu Vereinbarungen in den Betrieben aufgezeigt werden. Im kommenden Jahr solle das Thema dann im Rahmen von Gesprächen zur Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutz-Strategie besprochen werden. Diese wird vom Bund, den Ländern und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung beraten. …

Endlich auch einmal eine Anerkennung der Betriebsratsarbeit. (Ich will ja nicht nur meckern.)

Die Liste der Arbeitsministerin muss sich allerdings an Dr. Gerays schon seit langer Zeit gepflegter Liste messen lassen: http://buero-fuer-arbeitsschutz.de/fuer-die-praxis/alles-auf-einen-blick/

Ursula von der Leyens “knallharter Strafenkatalog”

Dienstag, 12. Juni 2012 - 07:22

Die Arbeitsministerin nutzt in der BILD das anschauliche “jederzeit erreichbar”-Thema um ihr Engagement im Arbeitsschutz zu zeigen:
http://www.bild.de/digital/handy-und-telefon/arbeitsrecht/firmen-stoppen-handystress-24604238.bild.html

11.06.2012, 23:57 | Handy
Muss ich wirklich immer erreichbar sein? Firmen stoppen Handy-Stress
Ständig erreichbar, Mails und Anrufe vom Chef auch nach Feierabend – immer mehr Arbeitnehmer macht der Handy-Stress krank. Damit soll nun Schluss … mehr…

Volkswagen hatte da ja schon etwas zum Vorzeigen. Wer sagt denn, dass die Arbeitgeber hier nichts tun? Allerdings auch: Wer sagt schon, dass bei Volkswagen die große Mehrheit der Mitarbeiter gewerkschaftlich sehr gut organisiert ist? Da ist es einfach, den Arbeitgeber zur Beachtung der Vorschriften des Arbeitsschutzes zu bewegen. Die Bundesarbeitsministerin hängt sich hier an eine Errungenschaft an, die der VW-Betriebsrat bereits im Dezember 2011 durchsetzen konnte.

Mehrere deutsche Topunternehmen führen jetzt Regeln zur Erreichbarkeit in der Freizeit ein.

Bei genauem Hinsehen sind viele dieser “Regeln” allerdings nur das, was die Arbeitsschutz- und Arbeitszeitvorschriften ohnehin vorschreiben. Dass sich Arbeitgeber an gesetzliche Vorschriften halten, kann man heute eben schon als menschenfreundliche Großtat verkaufen.

Wird es nun bedrohlich für die Arbeitgeber?

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU): “Auch das Arbeitsschutzgesetz verlangt mit seinem knallharten Strafenkatalog von jedem Chef, dass er Körper und Geist seiner Mitarbeiter aktiv schützt – werktags genauso wie am Wochenende. …”

Das ist albern, und dann auch noch im Wiederholungsprogramm. Was nützt ein “knallharter Strafkatalog”, der nach über 16 Jahren Mißachtung des ganzheitlichen Arbeitsschutzes so gut wie nie zum Einsatz kam? Außerdem sind Verstöße gegen Arbeitsschutzregeln in den meisten Fällen erst einmal nur eine Ordnungswidrigkeit. Und das ist gut so, denn über Ordnungswidrigkeiten kann man unverkrampfter reden, als über Straftaten. Sinnvollerweise wird es erst bei Wiederholung, bei grober Fahrlässigkeit und bei vorsätzlichen Verstößen gegen die Arbeitsschutzvorschriften strafrechtlich ernst für Arbeitgeber.

Was soll der Lärm der Ministerin jetzt? Es lag an Politikern, die die Aufsichtsdienste immer mehr der Haushaltslage wegen abgebaut hatten, dass die Mehrheit der Unternehmen den ganzheitlichen Arbeitsschutz bis heute noch nicht implementiert haben. Und nun fuchtelt Ursula von der Leyen zur Ablenkung mit einem Strafenkatalog herum. Das ist natürlich viel einfacher, billiger und populistisch wirksamer, als - eine Anregung an die Arbeitsministerin - es den Gewerbeaufsichten und den Berufsgenossenschaften endlich zu ermöglichen, Unternehmen kompetenter und aufmerksamer kontrollieren zu können. Das kostet nämlich richtiges Geld.

Und wer sind die “Chefs”, die ihre Mitarbeiter nun auch noch in den Wochenenden schützen sollen? Ein Großteil der Chefs will keine Mitarbeiter quälen, sondern mit ihnen mindestens ordentlich umgehen. Dazu kommt noch, dass viele Chefs außerdem selbst Opfer von Arbeitgebern sind, die seit 1996 den Arbeitsschutz in wichtigen Punkten nachhaltig (und zum Teil auch recht “aktiv”) mißachten. Dem unteren Management wird dabei vom höheren Management gerne Verantwortung für Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilungen usw. zugeschoben, ohne dass die Menschen im unteren Management die im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Unterweisung erhalten haben. Es gibt genug untere Führungskräfte (Teamleiter, Projektleiter usw.), die sich nach einem starken und ernsthafteren Arbeitsschutz sehnen, der es dem höheren Managements verbietet, “stretched Targets” zu setzen, die nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch diese Führungskräfte krank machen können. Statt dessen muss sich nun “jeder Chef” Drohungen von Politikern anhören, die den Kontakt zum heutigen Arbeitsalltag verloren haben.

Politik: Erst schlafen, nun viel Gedöns machen und dann auch noch Leute bedrohen, die ohnehin selbst schon genug psychisch fehlbelastet sind. Das ist zu billig und zu langweilig.

 
Siehe auch:

Ministerium hilft Arbeitgebern bei der Prioritätenverwirrung

Mittwoch, 9. Mai 2012 - 23:27

http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Meldungen/Fachtagung-Gesundheit-Erfolgsfaktor-Arbeitswelt-VW.html (zur bundesweiten Fachtagung “Erfolgsfaktor Gesundheit: Gesundheit in einer sich wandelnden Arbeitswelt” am 9. und 10. Mai 2012 im MobileLifeCampus in Wolfsburg):

… Bei Volkswagen wird Gesundheitsmanagement groß geschrieben. Mit einem freiwilligen Gesundheits-Checkup ermöglicht das Unternehmen jedem Mitarbeiter eine einstündige kostenlose Untersuchung zur Früherkennung gesundheitlicher Risiken. ,,Dieses Angebot wird sehr stark angenommen: Mehr als 74.000 Mitarbeiter im Konzern haben sich schon untersuchen lassen”, so Volkswagen Personalvorstand Dr. Neumann. …

Von der Leyens Ministerium hilft der Industrie offensichtlich gerne beim Agendasetting: Herausgestellt wird die Untersuchung von Mitarbeitern. Das ist verkehrt. Dr. Neuman weiß, dass die Untersuchung der Arbeitsplätze Primärprävention ist. Das heißt, dass sie Vorrang vor der Untersuchung von individuellen Personen hat. Warum stellt er die durchaus vorhandenen Leistungen von VW im Arbeitsschutz nicht heraus?

Es geht ja nicht darum, die Arbeitgeber alleine für die Gesundheit der bei ihnen beschäftigten Menschen veranwortlich zu machen. Genau so falsch ist es aber, die individuelle Verfasstheit von Arbeitnehmern in den Vordergrund zu stellen. Im “Gesundheitsmanagement” rücken die Arbeitgeber diesen Menschen gerne mit individuellen Untersuchungen zu Leibe, und das Bundesarbeitsministerium hilft den Arbeitgebern auch noch dabei, die Prioritäten verkehrt darzustellen.

In einer demokratisch beschlossenen Norm vorgeschrieben (aber missachtet von der Mehrheit der Arbeitgeber) ist, dass die an den Arbeitsbedingungen ansetzende Verhältnisprävention Vorrang vor der am Individuum ansetzenden Verhaltensprävention hat. Die Arbeitsministerin und der Personalvorstand von VW wissen das. Dass sie die Prioritäten verkehren ist also kein Versehen mehr.

Tacheles von der psyGA

Mittwoch, 28. März 2012 - 11:27

http://psyga-transfer.de/wissen/handlungsfelder/belastungen-vermeiden/

… Bezogen auf die Arbeitsaufgaben kommt der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen besondere Bedeutung zu. Leider führen, trotz gesetzlicher Vorgabe (siehe Gesetzlicher Rahmen), gemäß Betriebsrätebefragungen (WSI-Betriebsrätebefragung 2008/2009, Hans Böckler Stiftung 2009), nur eine Minderheit der Betriebe Gefährdungsbeurteilungen durch bzw. dabei werden nur von einem Bruchteil psychische Belastungen berücksichtigt. …

psyGA = Projekt zur Förderung der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt

Die Projektleitung von psyGA-transfer liegt beim BKK Bundesverband. Hier gibt es endlich einmal klare Aussagen von so einem Verband zu gesetzlichen Vorgaben und zu den Pflichtverletzungen der Unternehmen.

Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). psyGA-transfer wird fachlich begleitet durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Projektträger ist die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub).

Siehe auch: http://www.arbeitstattstress.de/2012/06/schon-wieder-ein-portal-psyga-transfer/

Frage an die Bundesarbeitsministerin

Dienstag, 20. März 2012 - 07:16

An die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

 
Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

Ihr Interview in der Saarbrückener Zeitung irritiert mich zunehmend, nicht nur weil Sie inzwischen ihren Hinweis auf “Unwissen und Hilflosigkeit” der Arbeitgeber wiederholten.

Noch einmal das Interview (letzter Teil): http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Interviews/interview-vdl-saarbruecker-zeitung-2011_12_27.html


Saarbrücker Zeitung: Was haben Sie sich für 2012 vorgenommen?

Von der Leyen: Es gibt ein Thema, das bislang viel zu kurz gekommen ist: die psychischen Belastungen in der Arbeitswelt. Jeder dritte Bürger, der heute vorzeitig in Rente geht, tut das, weil er den Anforderungen seines Jobs psychisch nicht mehr gewachsen ist. Im Schnitt gehen die Leute mit Mitte Vierzig. Das ist für die Betriebe wie für die Gesellschaft ein Riesenverlust. Allein die Behandlungskosten dafür belaufen sich auf geschätzte 27 Milliarden Euro im Jahr. Diese Zahlen sollten aufrütteln.

Saarbrücker Zeitung: Was wollen Sie dagegen tun?

Von der Leyen: Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss, wer den Arbeitsschutz auch in seelischer Hinsicht vernachlässigt, mit empfindlichen Strafen bis hin zu Gefängnis oder Betriebsstilllegung rechnen. Wir brauchen also keine schärferen Gesetze. Studien zeigen, dass sieben von zehn Unternehmen das Thema schleifen lassen – meist aus Unwissenheit oder Hilflosigkeit. Deswegen müssen wir besser informieren, Lösungswege aufzeigen, kontrollieren und die Beteiligten motivieren.

Saarbrücker Zeitung: Warum?

Von der Leyen: Arbeitsausfälle, Behandlung und Renten kosten, kluge Vorsorge kann Milliardensummen sparen. Wir wollen uns im nächsten Jahr mit den Tarifpartnern, Sozialversicherungsträgern sowie Länderexperten zusammensetzen, um wirksame Maßnahmen gegen psychische Überlastungen im Beruf zu entwickeln. Ich stelle mir dazu eine breit angelegte Kampagne vor.

Sie sagten, dass sieben von zehn Unternehmen das Thema schleifen lassen und meinten: “Wer den Arbeitsschutz auch in seelischer Hinsicht vernachlässigt, [muss] mit empfindlichen Strafen bis hin zu Gefängnis oder Betriebsstilllegung rechnen”. Frage: Wieviele Ordungswidrigkeiten wurden seit 2005 wegen Vernachlässigung des Arbeitsschutzes in seelischer Hinsicht festgestellt? Wieviele wurden geahndet? (2012-07-19: Die Antwort vom BMAS enthielt vor allem Informationen, die Sie der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur “Aufsichtstätigkeit beim Arbeitsschutz” entnehmen können.)

Ich frage nicht einmal nach Gefängnisstrafen und Betriebsstillegungen, was dem Erhalt von Arbeitsplätzen auch nicht besonders zuträglich wäre. Solche Drohungen können es außerdem den Arbeitnehmervertretern in einem Unternehmen erschweren, Mängel im Arbeitsschutz anzusprechen.

In Bayern soll mit Zielvereinbarungen gearbeitet werden. Kann es aber sein, dass selbst diese milde Maßnahme nicht funktioniert und Aufsichtspersonen es durchgehen lassen, wenn von Unternehmen z.B. die Einhaltung der Bildschirmarbeitsverordnung behauptet wird, obwohl es die in der Verordnung geforderten Beurteilungen psychischer Belastungen nicht gibt?

 
Es gibt beim Arbeitsschutz außerdem noch ein Einstellungsproblem, das auch am Ende Ihres Interviews deutlich wird. Wenn Sie gefragt werden, warum der Arbeitsschutz umgesetzt werden muss, dann hat eines die höchste Priorität: Der Arbeitgeber darf keine Körperverletzungen riskieren! Ein Unternehmer, der in seinem Unternehmen psychisch wirksame Belastungen nicht von den Arbeitnehmern mitbestimmt und den Vorschriften entsprechend beurteilt, riskiert heute wissentlich eine Erhöhung des Erkrankungsrisikos seiner Mitarbeiter.

Es nervt zunehmend, wie sehr selbst Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichten, Bundesarbeitsministerinnen und sogar Gewerkschaften glauben, auf die wirtschaftlichen Folgen der Pflichtverletzungen der Unternehmen beim Einbezug psychisch wirksamer Belastungen in den Arbeitsschutz hinweisen zu müssen, um die Unternehmen zur Einhaltung der Vorschriften zu bewegen. Das meine ich mit “Einstellungsproblem”. Auch von Ihnen hätte auf die Frage “warum?” der Saarbrücker Zeitung eine bessere Antwort gegeben werden müssen müssen. Sie, Frau Dr. von der Leyen, sind Ärztin. Zunächst geht es darum, Körperverletzung zu verhindern.

 
Mit freundlichen Grüßen
Götz Kluge

 
PS:

Das Gehirn des modernen Menschen ist ökonomisch verseucht.

Herrmann Broch, Massenwahntheorie. 1939 bis 1948. 3. Teil, Kapitel 5.8. Totalwirtschaft und Totalversklavung