Kategorie 'Nebenthemen'

Taktische Unverständlichkeit

Donnerstag, 5. Dezember 2013 - 10:50

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Koalitionsvertrag-Deutschland-staerken-Menschen-muessen-2060316.html

[...] Mitunter wollen Koalitionspartner aber auch gar nicht richtig verstanden werden, erklärt Prof. Brettschneider. Insbesondere dann, wenn unklare oder unpopuläre Positionen absichtlich verschleiert werden sollen. Dann werde gerne auf abstraktes Verwaltungsdeutsch zurückgegriffen. Wir sprechen in so einem Fall von “taktischer Unverständlichkeit”, sagt Brettschneider. [...]

Manchmal kommt mir der Verdacht auf, dass auch das Arbeitsschutzgesetz Dank Lobbyhilfe so taktisch unverständlich geschrieben wurde, dass es bis heute im Bereich der mentalen Arbeitsbelastung straflos missachtet werden kann. Der Gewerbeaufsicht scheint das Gesetz selbst bei offensichtlichen Abweichung nicht helfen zu können.

Welche Verbesserungen für wen?

Donnerstag, 21. November 2013 - 17:33

Zur Erinnerung: Die EU müsse dringend Maßnahmen zur Wiederherstellung eines attraktiven Wettbewerbsumfeldes für die europäische Halbleiterindustrie ergreifen, forderte Peter Bauer, im März 2006, damals Vorsitzender des ZVEI-Fachverbandes Electronic Components. Zu den von ihm gewünschten Maßnahmen zählten neben einer verstärkten Forschungs- und Investitionsförderung auch Verbesserungen im rechtlichen Umfeld, besonders beim Umweltschutz, der Arbeitssicherheit und Gesundheit, Zoll und Sicherheit sowie bei den gewerblichen Schutzrechten. Bauer forderte: “Die Wettbewerbsfähigkeit sollte als unabdingbares Kriterium in allen Gesetzgebungsverfahren verankert werden.”

Was meinte Peter Bauer mit “Verbesserungen”? Fühlen sich Unternehmer in Deutschland beim Umweltschutz sowie bei der Arbeitssicherheit und Gesundheit zu sehr kontrolliert? Wo ist das Problem? Wenn sich die Unternehmen sich an die Vorschriften halten würden, dann könnten die Kontrollen viel einfacher sein. Sie sind ja jetzt schon “einfach” genug.

 


Apropos unabdingbarer Wettbewerbsfähigkeit: Nur die wenigsten Arbeitnehmer können sich einfach einen weniger belastenden Job suchen, wenn die Gesundheit nicht mehr so mitmacht. Darum ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz unabdingbar. Aber so sehr er auch in Gesetzen verankert sein mag, die große Mehrheit der Unternehmen klammert einen der heute bedeutensten Belastungskategorien souverän aus: mentale Arbeitsbelastung. Die Gewerbeaufsicht und Auditoren sahen jahrelang tatenlos zu. So streng kann die Kontrolle also wohl nicht sein, denn:
Das Gehirn des modernen Menschen ist ökonomisch verseucht.

Herrmann Broch, Massenwahntheorie. 1939 bis 1948.
3. Teil, Kapitel 5.8. Totalwirtschaft und Totalversklavung
 

Politik im Bertrieb

Donnerstag, 7. November 2013 - 06:10

Arbeitgeber achten sehr darauf, dass es keine parteipolitische Betätigung im Betrieb gibt. Das ist legitim und vermeidet politische Konflikte am Arbeitsplatz, die ja auch eine psychische Fehlbelastung sein können.

http://dejure.org/gesetze/BetrVG/74.html

[...] Arbeitgeber und Betriebsrat haben Betätigungen zu unterlassen, durch die der Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt werden. Sie haben jede parteipolitische Betätigung im Betrieb zu unterlassen; die Behandlung von Angelegenheiten tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen, wird hierdurch nicht berührt. [...]

http://www.bavc.de/bavc/web/web.nsf/id/li_prat7embku.html (Die Chemie-Arbeitgeber, 2013-07-30):

“Kein Wahlkampf in den Betrieben

Die nächsten Tage und Wochen bis zu den Bundestagswahlen dürften Zeiten permanenten Wahlkampfs werden. Dabei ist leider nicht auszuschließen, dass manche Politiker versuchen werden, auch die Betriebe in die parteipolitische Auseinandersetzung hineinzuziehen und als Wahlkampfforum zu benutzen. Hiergegen sollten und können sich die Betriebe im Interesse ihrer Leistungsfähigkeit, zur Wahrung des Betriebsfriedens und zum Schutz der freien Willensbildung ihrer Mitarbeiter mit einer Reihe rechtlicher Mittel wenden. Für den Vorgesetzten soll die Rechtslage kurz skizziert werden.

[...]

Was ist Parteipolitik?

“Parteipolitisch” sind nicht nur direkte Betätigungen für oder gegen politische Parteien, sondern auch das Eintreten für oder gegen politische Gruppierungen und Richtungen. [...] Scheinbar parteiübergreifende Themen, wie z. B. die Friedenspolitik können gleichwohl eine parteipolitische Betätigung darstellen. Zwar besteht über die Wahrung und Sicherung des Friedens als Ziel zwischen den demokratischenParteien Einigkeit, nicht aber über den Weg, wie dieses Ziel am besten zu verwirklichen ist. [...]“

Jetzt gibt es Arbeitgeber, die gegen ihre eigenen Prinzipien verstoßen. Die Bundestagswahlen sind vorbei, aber was bedeutet es, wenn Unternehmen den mit Bürgerentscheiden verbundenen Wahlkampf in die Betriebe tragen? Konkret: Es geht um das Bürgerbegehren zu einer Bewerbung bayerischer Gemeinden (darunter München) für die Winterspiele im Jahr 2022. Öffentliche und privatwirtschaftliche Arbeitgeber belästigen ihre Mitarbeiter jetzt mit Werbung am Arbeitsplatz. Diese Werbung ist parteipolitisch, denn die hier involvierten Arbeitgeber unterstützen nur eine der beiden Richtungen, um die es in diesem Kampf um die Stimmen der Bürger geht. Und selbst in der S-Bahn muss man sich diese Propaganda vor und nach der Arbeit noch anhören.

Wir leben jetzt in einem Staat, in dem Briefwahlunterlagen zu einem Bürgerentscheid nur die Werbung einer der beiden Richtungen enthält, zwischen denen sich die Wähler in den betroffenen Gemeinden entscheiden können. Die Kritiker olympischer Spiele in Bayern im Jahr 2022 können diese amtliche “Dienstleistung” nicht in Anspruch nehmen. Hier wird eine wichtige Voraussetzung für Bürgerentscheide beschädigt: Pluralismus mit fairen Bedingungen für beide Richtungen.

 
Die Forschungsstelle Direkte Demokratie in Marburg sollte sich mal genauer ansehen, was bei diesem Bürgerbegehren passiert ist.

Snarkjägerarbeitsplatz

Samstag, 26. Oktober 2013 - 12:11

Das Bild rechts im Forbes-Artikel verwende ich schon seit einigen Jahren bei der Darstellung der Gefährdungskategorien, die bei der Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes berücksichtigt werden könnten. Ich hatte die Illustration vor fünf Jahren in den deutschen Wikipedia-Artikel zur psychischen Belastung eingestellt. In der drögen deutschen Wikipedia überlebte das nicht, aber in der englischsprachigen hat sich dann ein anderer Autor des Bildes angenommen. Auch in Japan darf das Bild ストレス (Stress) erklären. In Frankreich, Israel und Russland wird es ebenfalls verstanden.

Was ich mit der Vewendung des Bildes sagen will, hatte in dieser Woche auch Forbes begriffen:

Workplace stress caused by an unsuitable work environment (Illustration by Henry Holiday in Lewis Carroll’s “The Hunting of the Snark” ) (Photo credit: Wikipedia)

Leider steuert der Artikel dann in die gewohnte Stress-Management-Richtung, also individuelle Verhaltensprävention für’s “Employee Brain” mit Yoga usw. Dabei zeigt Henry Holidays Illustration eigentlich sehr gut, dass man im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsumgebung oft schon viel Verbesserungspotential entdecken kann. Übung: Wie beurteilen Sie die Gefährdungen an diesem Arbeitsplatz?

Widerstand gegen Stress

Dienstag, 17. September 2013 - 07:24

http://www.hcc-magazin.com/gemeinsam-gegen-psychische-erkrankungen-am-arbeitsplatz/10213

BMAS, BDA und DGB haben sich auf ein gemeinsames Grundverständnis zum Umgang mit psychischer Belastung in der Arbeitswelt verständigt und in einer „Gemeinsamen Erklärung zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt“ festgehalten.

Dazu Arbeitsministerin von der Leyen:

„Die Ursachen für Stress und Burnout sind so vielfältig wie die deutsche Wirtschaft. Die heute unterzeichnete gemeinsame Erklärung ist ein großartiges Signal. Dass die Arbeitgeber und Gewerkschaften das wichtige Thema psychischer Arbeitsschutz gemeinsam voranbringen wollen, ist der beste Garant für einen wirksamen Schutz vor den zunehmenden psychischen Gefahren im Arbeitsalltag. Beide wissen exakt, wie es in den Betrieben und Branchen zugeht. Sie sind unmittelbar betroffen, wenn Krankheitstage aufgrund psychischer Belastung zunehmen oder sogar Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frühzeitig in Rente gehen. Die Sozialpartner sind die besten Verbündeten für einen wirksamen Arbeitsschutz, denn die Konzepte sollen ja nicht nur alltagstauglich sein, sondern auch in den Betrieben gelebt werden. Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften werden nun auf einer gemeinsamen Basis Methoden und Wege erarbeiten, die Widerstandsfähigkeit gegen Stress und Burnout zu stärken. Es zahlt sich sowohl für die Betriebe als auch die Menschen aus, den Schutz vor seelischen Gefahren ernst zu nehmen. Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz bleibt für das Bundesarbeitsministerium Schwerpunktthema. Die Sozialpartner können sich darauf verlassen, dass wir den Prozess mit aller Kraft unterstützen und insbesondere Forschung wie Information zum Thema psychische Gesundheit in der Arbeitswelt vorantreiben.“

Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften haben zunächst die gesetzliche Pflicht zu beachten, Belastungen durch schädlichen Stress zu mindern.

Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen Stress und Burnout zu stärken ist eine feine Sache. Voraussetzung ist aber, dass das Arbeitsschutzgesetz von der Mehrheit der Arbeitgeber nicht mehr missachtet wird. Also lasst uns den Widerstand gegen Stress, Burnout und Rechtsbruch stärken.

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz hat die Minderung von schädlichem Stress Vorrang. Das ist Verhältnisprävention. Individuelle verhaltenspräventive Maßnahmen wie die Steigerung der Widerstandsfähigkeit sind nachrangig. Wir haben hier eine Ministerin, die die Prioritäten im Arbeitsschutz nicht kennt. Kein Wunder, dass etwa 80% der Arbeitgeber unter solchen “rücksichtsvollen” Politikern ihre Pflicht zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutzgesetz ungestraft missachten und ihre Mitarbeiter dadurch einem unzulässig hohen Verletzungsrisiko aussetzen durften.

Unsinn vom Professor

Freitag, 13. September 2013 - 07:10

Die Saarbrückener Zeitung meldet heute, dass Joachim Malter, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung Saarländischer Unternehmensverbände (VSU), sich gegen das Argument wehre, das Fehlzeiten in den Betrieben vor allem von den Gewerkschaften mit der Belastung am Arbeitsplatz erklärt werde. Vielmehr wirke sich Arbeit in der Regel positiv auf die psychische Gesundheit aus.

Nun hören wir auch von Joachim Malter diese triviale Tatsache. Den Arbeitgebern scheint nichts Intelligenteres mehr einzufallen. Was Malter sagt, ist doch kein Gegenargument. Keiner bestreitet, dass sich gesunde Arbeit positiv auf die Gesundheit auswirkt. Hier ist es nun Malters Eristik, die davon ablenken soll, dass die Gewerkschaften nichts gegen die Arbeit haben. Allerdings kämpfen sie gegen schlechte Arbeit. Vermutlich weiß Joachim Malter das auch. Aber eine korrekte Darstellung der Gewerkschaftspositionen korrekt liegt möglicherweise nicht im Interesse der von Joachinm Malter vertretenen Arbeitgeber.

Für ein noch unintelligenteres Argument bemüht Walter einen Unsinn, den Professor Sascha Stowasser vom Düsseldorfer Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) von sich gegeben haben soll: Die Arbeit habe zu Unrecht „den Schwarzen Peter“, denn schließlich litten Arbeitslose drei Mal so häufig an psychischen Krankheiten wie Erwerbstätige.

Bisher habe ich solche Dummheiten vorwiegend vom ehemaligen Arbeitgeberpräsidenten Hundt zitieren können.

Kaum jemand bestreitet, dass es Arbeitslosen in der Regel schlechter geht, als Menschen mit einem guten Arbeitsplatz. Das ist aber doch gar nicht das Thema: Es geht um den Unterschied zwischen

  • gesunden Erwerbstätigen und
  • fehlbelasteteten Erwerbstätigen.

So einfach ist das. Es muss schon sehr anstrengend sein, das nicht verstehen zu wollen. Stohwasser begeht mit dem Vergleich von Arbeitslosen und Erwerbstätigen einen vorsätzlichen Kategorienfehler, denn er ist Wissenschaftler genug, um zu wissen, dass er diesen Fehler begeht.

Stohwassers Eristik wäre (wenn er richtig zitiert wurde) also kein Versehen. Und außerdem wäre sie auch noch leicht zu erklären: Träger seines Instituts sind die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie. Das beweist zwar noch nicht zwingend, dass sich die Wissenschaft hier für die Arbeitgeber prostituiert, könnte aber durchaus erklären, wieso aus dem Institut Stohwassers die gleichen Dummheiten kämen, wie aus den Arbeitgebervereinigungen.

 
In der Diskussion um die Ursachen der Zunahme psychischer Erkrankungen darf insbesondere eine Tatsache nicht vergessen werden: Seit 1996 gelingt es der großen Mehrheit der Unternehmen, die Arbeit zu verdichten und gleichzeitig ihre Pflicht zur Beurteilung psychischer Gefährdungen straflos zu missachten. Diesen Gesetzesbrechern half eine Bundesministerin von der Leyen, die auf strenge Arbeitsschutzgesetze verwies, deren Strenge aber dank einer systematisch überforderten Gewerbeaufsicht kein Arbeitgeber zu spüren bekam. Kein Wunder, wenn dann Arbeitgeberverbände mit dieser Unterstützung dreist behaupten können, es sei nicht erwiesen, dass arbeitsbedingte psychische Belastungen zunähmen. Sie haben ja schon die Beobachtung arbeitsbedingter psychischer Belastungen und damit die von ihnen geforderte Verhältnisprävention sabotiert.

Irreführung zur DIN SPEC 91020

Mittwoch, 28. August 2013 - 06:45

http://mit-blog.de/betriebliches-gesundheitsmanagement-bgm-strukturiert-und-nachhaltig/

[...] Die DIN SPEC 91020 ist eine Orientierungshilfe und bietet Handlungssicherheit. [...] Die Schritte ins strukturierte BGM sind einheitlich: Bestandsaufnahme/Analyse des ist-Zustands (anhand von Gefährdungsbeurteilungen, Fehlzeitenanalysen, Mitarbeiterbefragungen …) [...] Information kann KMU bei der Einführung und der Umsetzung eines BGM helfen: Infos zu Änderungen und wichtigen Neuerungen, Publikationen oder Videos zum Thema finden Sie im Arbeitsschutz-Portal. Die Redaktion befasst sich ausschließlich mit Arbeitsschutz-Themen und hält immer die aktuellsten Infos bereit. [...]

Die Medien-Firma, die diese Website betreibt, versucht, die DIN SPEC 91020 mit Arbeitsschutz zu assoziieren. Vom DIN gibt es aber keine nach dem PAS-Verfahren entstandenen DIN SPECs für den Arbeitsschutz. Und im braven Arbeitsschutz-Portal findet sich nichts zu “91020″.

 
http://www.maschinenmarkt.vogel.de/themenkanaele/managementundit/personalwesen/articles/415691/ enthält den nicht falschen, aber trotzdem irreführenden Satz:

[...] Die neue Spezifikation geht dabei über die rechtlichen Verpflichtungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung hinaus. Basis für die Anforderungen der DIN SPEC 91020 ist ein bestehendes Managementsystem, etwa ein Qualitätsmanagement nach ISO 9001 oder ein Umweltmanagement nach ISO 14001. [...]

Es sollte klar sein, dass das DIN ausdrücklich ablehnt, DIN SPECs nach dem PAS-Verfahren für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erstellen. Diese DIN SPEC ist also keine Spezifikation für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

 
http://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/erfolgreiches-gesundheitsmanagement-mit-der-din-spec-91020/vor-und-nachteile-der-din-spec-91020_94_190528.html

29.07.2013
Top-Thema DIN SPEC 91020: Leitlinien für ein erfolgreiches Gesundheitsmanagement
Vor- und Nachteile der DIN SPEC 91020 [...]

Der Titel sieht nach Abwägung aus, aber dann kommt ein Werbetext. Ein Nachteil der DIN SPEC 91020 kann sein, dass hier Geld ausgegeben werden könnte, dass zunächst besser in einen Standard zum Arbeitsschutz (z.B. OHSAS 18001) investiert wäre. Darauf geht Haufe nicht ein.

Arbeitsschutz und Compliance

Dienstag, 13. August 2013 - 07:03

http://www.internerevisiondigital.de/ce/arbeitsschutz-und-compliance/detail.html

Eberhard Jung

Das Arbeitsschutzrecht bezweckt den Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer und umfasst Teile des öffentlichen Rechts (Verwaltungsrecht, Gewerbeaufsichtsrecht, Umweltschutzrecht), des Sozialversicherungsrechts (Unfall- und Krankenversicherungsrecht) sowie des Arbeitsrechts. Dabei kommt es zu vielfältigen Überschneidungen, so dass die Zuordnung einzelner Gesetze zum Arbeitsschutzrecht nicht immer eindeutig ist. Von besonderer Bedeutung ist beim Arbeitsschutzrecht auch der Einfluss des europäischen Rechts. Letztlich haben sich zwei große Vorschriftenbereiche herausgebildet, die als „Betriebs- oder Gefahrenschutz“ bzw. als „technischer Arbeitsschutz“, bezeichnet werden (im Folgenden 2.) sowie der „soziale Arbeitsschutz“ (im Folgenden 3.), wobei auch hier Überschneidungen unvermeidlich sind. Von der Organisation her wird differenziert zwischen dem staatlichen Arbeitsschutz (Gewerbeaufsichtsämter, Arbeits- und Umweltschutzbehörden) und der Überwachung durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere der Berufsgenossenschaften. Eingebunden in den Arbeitsschutz sind auch die Tarifpartner und die Betriebsräte.

Seiten 119 – 136

Arbeitsrecht im Wahlprogramm

Donnerstag, 11. Juli 2013 - 21:58

http://www.der-betrieb.de/content/arbeitsrecht/arbeitnehmerueberlassung/arbeitsvertragsrecht/befristeter-arbeitsvertrag/betriebsverfassungsrecht/entgeltrecht/aufsatz/dft,203,600336

Ar­beits­recht­li­che Vor­ha­ben der Bun­des­tags­par­tei­en –
Über­blick über die Wahl­pro­gram­me
Jörn A. Schneider, Köln

(Da wird aber nur angefüttert. Wer den ganzen Artikel haben will, muss löhnen.)

Samsung, das Reich der Angst

Dienstag, 9. Juli 2013 - 07:13

Gefunden in Le monde diplomatique, 2013-07,
Samsung ou l’empire de la peur (S. 1, 10, 11):
http://stopsamsung.wordpress.com/
SHARPS = Supporters for the Health and Rights of People in the Semiconductor Industry

[...] Global Outcry Pressures TCO To Reconsider Sustainability Certification of Samsung Smartphone

June 5, 2013 by stopsamsung
[...]
Image: JK Shin, CEO and president of Samsung’s mobile unit, unveiled GALAXY S4 in New York in March 2013.
[...]
TCO Development, a global sustainability certification agency of information technology, has launched a probe into its decision to accord sustainability certification to the GALAXY S4, the flagship smartphone of Samsung Electronics Co., Ltd., the Stockholm-based agency said in a press release on June 5. [...]

Auch hier blühte das Zertifizierungsgeschäft nicht zum Vorteil der eigentlich zu schützenden Arbeitnehmer.