Kategorie 'Nachrichten'

European Unions fend off ISO 45001 draft

Samstag, 8. November 2014 - 08:39

http://www.etui.org/News/Unions-fend-off-draft-occupational-health-standard

7 November 2014

Unions fend off draft occupational health standard

A draft international standard on health and safety at work failed to secure the necessary two-thirds majority vote in the International Organization for Standardization (ISO) committee developing it on 18 October. It will now have to be reviewed and voted on again. This is a battle won by the unions against provisions that would leave workers worse off.

The International Trade Union Confederation (ITUC) spoke out against the draft standard (ISO 45001) on occupational health and safety management systems in mid-October, claiming that it is at odds with International Labour Organisation (ILO) occupational health and safety (OHS) conventions. The ITUC’s call was backed by Public Services International and other international trade union federations who had been critically monitoring the standard’s development and even questioned why there should be one.

The ITUC argued that the draft was designed to shift responsibility for any workplace safety and health incidents onto the workers when worker participation in OHS administration and management had been written out, and that adopting it could lead to “a blame-the-worker system”.

“Behavioural safety doesn’t resolve workplace health and safety problems, it buries them. It finds workforce scapegoats, not management solutions”, inveighed the ITUC in a press release

By contrast, the draft was particularly business-friendly. A July 2014 version omitted any reference to employer responsibility for OHS, something deeply unwelcome to the ILO which had signed a Memorandum of Understanding with the ISO in August 2013 stating that the standard should not be inconsistent with ILO conventions which, like EU laws (the 1989 Framework Directive) require employers to ensure the health and safety of their employees.

The ITUC reports that only four of 83 experts involved in the working group hammering out the draft are from workers’ organisations.

The standard was initially expected to be adopted before the end of 2016.The unions have no plans to let up the pressure because this simply delays, not defeats, the standard.

While the early decades of the ISO’s existence were focused mainly on developing technical standards, the past thirty years have seen it venturing increasingly into other areas. In the late 1980s, the ISO adopted its first standards on quality management systems – the well-known ISO 9000 standards – followed by others on the environment, human resources management, etc., some of which are in direct competition with legislation, particularly in social matters. Standards of course are private instruments with no legally binding authority, but in fact, a growing number of laws do refer to them, sometimes leaving no option but to implement them – a trend condemned by the ETUI in an issue of its HesaMag health and safety at work magazine published in early 2013.

Read more:

Die Google-Übersetzung ins Deutsche ist natürlich mit Vorsicht zu genießen. In ihr taucht auch den Begriff “Gesundheitsmanagement” auf. Das ist tatsächlich als ein Nebenziel der Norm ISO 45001 in der Diskussion. Mit Blick auf Unternehmen, die in Deutschland mit einem eher verhaltensorientiert angelegten Gesundheitsmanagement den verhältnisorientierten Arbeitsschutz zu marginalisieren versuchen, könnte der Einbezug des Gesundheitsmanagements in eine ISO 45001 nicht so menschenfreundlich gemeint sein, wie das auf den ersten Blick aussieht.

DIN verschweigt Einschränkung im PAS-Verfahren

Sonntag, 2. November 2014 - 07:30

Unsere Arbeitsmisterin und die Politik verlassen sich im Arbeitsschutz, im Umweltschutz und in sonstigen sicherheitsrelevanten Bereichen auf strenge Normen. Sie sollte sich da nicht so sicher sein. Ausgerechnet der DIN-Verein könnte helfen, die im Arbeitsschutz erforderliche Konsensbildung zu schwächen.

Für DIN SPECs, die (wie die DIN SPEC 91020 für das BGM) nach dem PAS-Verfahren ohne den für die Wirtschaft lästigen Konsens mit den Betroffenen “effizient” erarbeitet werden, gilt die Einschränkung “Eine Anfrage, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, wird vom DIN grundsätzlich abgelehnt.” Das wird vom DIN in seiner Web-Seite zum PAS-Verfahren seit März 2014 verschwiegen. Das DIN schreibt nun nur noch weichgespült: “Anfragen zu Vorhaben, bei denen Belange der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und/oder des Umweltschutzes im Fokus stehen, unterliegen einer besonderen Prüfung.”

Siehe auch (2015-12-31): https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=DIN_SPEC_91020&oldid=149633709#Zertifizierung

 
Das Deutsches Institut für Normung (DIN) ist zwar ein gemeinnütziger Verein. Aber über GmbHs als Tochter- und Beteiligungsgesellschaften macht er Geschäfte zur “Kostendeckung”. DIN SPECs sind ein Geschäft, an dem auch der Beuth-Verlag (mit dem DIN verbunden) verdient. So klingt das Marketing-Gedöns des DIN-Vereins für seine DIN SPECs: http://www.spec.din.de/cmd?workflowname=InitDinSpec&level=tpl-home&contextid=spec

DIN SPEC – Vorsprung im Markt
Herstellen. Sichern. Ausbauen.

In Ergänzung zur konsensbasierten Normung wird der Erarbeitungsprozess von Spezifikationen im Deutschen als Standardisierung bezeichnet.
Dabei erfolgen die Arbeiten nicht zwingend unter Einbeziehung aller interessierten Kreise und daher wesentlich schneller als in der Normung. Insbesondere in Gebieten mit hohem Innovationsgrad kann ein schneller Standardisierungsprozess den Wissens- und Technologietransfer fördern und beschleunigen. Gleichzeitig können Spezifikationen im Sinne der Entwicklungsbegleitenden Normung die Basis für spätere Normungsvorhaben darstellen.
Die Gesamtheit aller Spezifikationen wird unter dem Oberbegriff DIN SPEC zusammengefasst und publiziert. Zur Erarbeitung einer DIN SPEC stehen Ihnen 4 Verfahren zur Verfügung.
DIN unterstützt Sie dabei und zeigt Ihnen Wege auf, wie Sie aus Ihrem Wissen und Ihren innovativen Ideen eine bekannte und anerkannte Spezifikation erstellen können. [...]

 
http://www.spec.din.de/sixcms_upload/media/3150/DIN_Spec_Flyer.pdf:

[...] DIN SPEC erleichtern den Marktzugang, denn ihr Erstellungsprozess fördert den Austausch mit anderen Marktteilnehmern und sorgt dafür, dass Ihre Lösung schnell zum Standard wird. Als anerkannte Dokumente sind sie außerdem wirksame Marketingwerkzeuge.

  • Schnell: DIN SPEC lassen sich schon innerhalb weniger Monate erstellen und veröffentlichen.
  • Flexibel: Den zeitlichen Rahmen bestimmen Sie. Sie können auch Ihre Partner benennen.
  • Anerkannt: Nutzen Sie das große Vertrauen in DIN: Weltweit bestens eingeführt, unterstützt die Marke DIN auch Ihren Standard und sorgt für maximale Marktakzeptanz. [Die KAN meint dazu: "Markenname DIN, CEN, ISO: DIN SPEC werden vom Nutzer möglicherweise überschätzt (in Bezug auf Konsens, Transparenz, Stand der Technik)"]
  • Imagefördernd: Als Autor einer DIN SPEC werden Sie namentlich [z.B. auch Heinrich Haffenloher für Klebstoff-Standards] genannt.
  • Unkompliziert: DIN SPEC bieten einen sehr großen Gestaltungsspielraum dank schlanker Erarbeitungsprozesse.
  • International: DIN hilft Ihnen dabei, Ihre Lösung weltweit verfügbar zu machen.
  • Widerspruchsfrei: DIN SPEC stehen in Einklang mit dem Deutschen Normenwerk. Dies erleichtert bei Bedarf die Überführung in Normen.

[...]

(Anmerkungen in eckigen Klammern nicht von DIN e.V.)

CDU/CSU: Reine Wohlfühlprogramme

Samstag, 18. Oktober 2014 - 20:23

Peter Ramsauer (CSU) hat vorgeschlagen, zur Stärkung der Wirtschaft Koalitionsprojekte auszusetzen. In der Unionsfraktion ist Ramsauer mit diesem Ansinnen nicht alleine. Michael Fuchs (Unions-Fraktionsvize), Gerda Hasselfeldt (CSU-Landesgruppenchefin) und Carsten Linnemann (Chef der Unions-Mittelstandsvereinigung) ziehen mit. Auch dabei bleibt es nicht (http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/koalitionskrach-kuendigt-sich-an-ramsauer-will-mindestlohn-aussetzen/10840820.html):

[...] Der wirtschaftspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer (CDU), springt Ramsauer zur Seite. [...] Entsprechend müssten die geplanten Regelungen 

  • zur Frauenquote,
  • zum Gesetz zur „besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“
  • oder das Anti-Stress-Gesetz

auf den Prüfstand. „Angesichts der gedämpften Wachstumsprognosen können wir bei den Ausgaben nicht einfach so weitermachen und mit dem Füllhorn übers Land ziehen“, warnte Pfeiffer. „Es ist an der Zeit, reine Wohlfühlprogramme zu überdenken oder zumindest zu verschieben.“ [...]

(Originalzitat mit von mir verändertem Layout)

Dem wirtschaftspolitischen Sprecher der CDU reichen die Verzögerungstricks, die die Unionsparteien in den Koalitionsvertrag einbauen konnten, wohl noch nicht aus.

 


Abschließend müssen wir noch klären, was unter “reine Wohlfühlprogramme” zu verstehen ist.

http://wortschatz.uni-leipzig.de/cgi-portal/de/wort_www?site=208&Wort_id=15312549
2014-10-18:

Wort: Wohlfühlprogramm
Anzahl: 37
Häufigkeitsklasse: 18 (d.h. der ist ca. 2^18 mal häufiger als das gesuchte Wort)

Beispiel(e):
Als Highlight erwartet alle Saunafans bei zwei Mitternachtssaunen am 3. und 17. Oktober ein außergewöhnliches Aufguss- und Wohlfühlprogramm mit ausgewählten Düften wie Mango oder Tropical Fruits sowie einzigartige Erlebnisaufgüsse und exotische Masken. (Quelle: www.tz-online.de, 2011-01-31)
Du kannst dein Wohlfühlprogramm mit einem Gesichtspeeling und einem Ganzkörperpeeling beginnen. (Quelle: www.krone.at, 2011-01-11)
»Ein abwechslungsreiches Wohlfühlprogramm für müde Mamas« lautet daher die Zweitüberschrift des Abends, der in Kooperation mit dem Fam.o.S. stattfindet. (Quelle: www.haller-kreisblatt.de, 2011-01-04)
weitere Beispiele

Signifikante Kookkurrenzen für Wohlfühlprogramm:
Kreuz (47.6), Privatklinik (46.83), Patienten (36.68), ein (15.3), Österreich (14.27), neben (13.82), für (13.09), mit (9.45), Mit (9.24), Ein (9.05), lassen (8.82), sowie (8.04)
Signifikante linke Nachbarn von Wohlfühlprogramm:
Ein (21.22), zum (15.8), ein (10.45), das (8.61), und (3.96)
Signifikante rechte Nachbarn von Wohlfühlprogramm:
für (21.25), mit (13.68)

Hinsichtlich des Begriffes “Füllhorn” bitte ich die geneigten Leser dieses Blogs, sich gegebenenfalls selbst bei der Uni Leipzig zu informieren.

Corporate Health Award 2014
am 20. November in Bonn

Montag, 6. Oktober 2014 - 20:44

http://www.corporate-health-award.de/verleihung/cha-2014.html ist eine Ankündigung zur Verleihung des “Corporate Health Award 2014″. Von EuPD zitierte ich in diesem Blog interessante Hinweise, aber die Veranstaltung enthält mir zu viel Werbung für Entspannungssesselfirmen. Die Weightwatchers dürfen natürlich auch nicht fehlen. Ob die von EuPD angesprochenen Probleme auch bei der Veranstaltung im Nobelhotel Kameha Grand am 20. November in Bonn zur Sprache kommen, finden hoffentlich kritische Journalisten heraus, die daran teilnehmen (?). Ich kann’s mir nicht leisten. Die Workshops am Vormittag sind zwar kostenlos, aber die Diskussion am Nachmittag nicht. Da könnte ja sonst jeder kommen.

CHA_2014_Programm_Web.pdf:

Podiumsteilnehmer
» Dr. Nicole Knaack, Techniker Krankenkasse
» Patric Traut, IBM Deutschland
» Ursula Wilmers, Allianz Private Krankenversicherungs AG
» Thorsten Grießer, grisundoo
» Dr. Natalie Lotzmann, SAP AG
» Benjamin Klenke, EuPD RSM 

Kritiker fehlen da. Mitarbeiter von Unternehmen (z.B. SAP) und Gewerkschaften wären hier ja wohl auch eher störend. Und von IBM fehlt eine ehemalige Projektleiterin.

“Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement” wäre ein interessantes Diskussionsthema. Da hätte man z.B. die Arbeitsschützer von BIT in Bochum einladen können und die Organisationspsychologen von GAWO. Zum BEM (Betriebliches Gesundheitsmanagement) vermisse ich Teilnehmer aus dem Projekt “Neue Wege im BEM”. Und auch bei der Gewerbeaufsicht gibt es kompetente Menschen, die kompetent mitdiskutieren können. In NRW und in Hamburg wäre ihnen sogar erlaubt, sich kritisch zu äußern. Solche Leute fehlen.

Aber von Sigmar Gabriel gibt es ein Grußwort:

Grußwort des Bundesministers für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel 

Gute Arbeit ist nicht nur eine Frage von anständiger Entlohnung, Chancen und Mitbestimmung, sondern auch von Gesundheitsförderung. Der Corporate Health Award zeichnet Organisationen aus, die sich mit vielfältigen und beeindruckenden Ideen und Konzepten genau diesem Thema widmen. Ich wünsche mir, dass sich andere Arbeitgeber ein Beispiel daran nehmen und ebenfalls in die Gesundheit ihrer Beschäftigten investieren.

Gabriel macht auch beim Ausweichen der Unternehmen auf die “Gesundheitsförderung” mit. Dann gibt es da ja auch das schon erwähnte und oft überwiegend verhaltenspräventiv orientierte BEM. In beiden Bereichen werden die Mitarbeiter kräftig in die individuelle Verantwortung genommen - in Deutschland von Unternehmen, von denen ein Großteil jahrelang gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen hatte. Die Firmen sollten erst einmal ihrer eigenen Verantwortung gerecht werden und ihre Hausaufgaben im Arbeitsschutz machen. Für den ist Andrea Nahles zuständig. Zu einem Grußwort von Andrea Nahles reicht’s aber wohl nicht.

http://www.corporate-health-award.de/infocenter/akt-single/article/corporate-health-award-2014-voller-erfolg-preisverleihung-am-20-november.html

[...] Konferenz und Preisverleihung zum Corporate Health Award 2014
Den Abschluss des Corporate Health Award 2014 bildet die Konferenz und Preisverleihung am 20. November im Kameha Grand Hotel in Bonn. Seien Sie dabei, frischen Sie Ihr Wissen auf und tauschen sich intensiv mit Gesundheitsverantwortlichen anderer Unternehmen aus!

Der 20. November bietet den Teilnehmern aktuelles Wissen aus dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement sowie neueste Erfahrungen aus der Unternehmenspraxis. Die Ehrung der Sieger in zehn Branchenkategorien und einer Sonderkategorie bildet dabei den Höhepunkt eines Tages, der ganz im Zeichen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements steht. Bereits ab 9 Uhr erwarten die Gäste die ersten Workshops zu Themen, die Gesundheitsmanager vieler Unternehmen derzeit beschäftigen. Insgesamt acht Workshops finden zwischen 9 und 12.30 Uhr statt. Dabei steht Folgendes im Fokus:

» „Bleib gesund in MUC“ – Einblicke in das gemeinsame Projekt der TK und dem Münchner Flughafen
Techniker Krankenkasse, Deutsche Lufthansa AG

» Innovative Maßnahmen zur Stressprävention in der Praxis – Evaluierte Best-Practice Beispiele
brainLight

» Warum digitales BGM messbare Erfolge nicht nur in Zahlen ausdrückt und wie es ganz nebenbei Menschen und Unternehmen glücklich macht
vitaliberty

» Die w(r)ichtige Bewegung für den Menschen direkt an den Arbeitsplatz bringen – Vorteile durch ergonomisch bewegte Arbeitsumgebungen
kyBoot Shop Zwickau

» BGM 2020 – Bedarfe, Trends und Lösungsansätze
Allianz Private Krankenversicherungs-AG

» Struktur schafft Synergien für betriebliche Gesundheit
TÜV SÜD Akademie, TÜV SÜD Management Service

» Ein Gehirn (fr)isst sich durch den Tag – Warum ein Obstkorb noch keinen vitalen Mitarbeiter macht
WeightWatchers

» Psychische Gesundheit im Unternehmen: Bedeutung, Maßnahmen, Effekte – Von der Gefährdungsanalyse bis zum Employee Assistance Program
INSITE Interventions

BGM 2.0, Ergonomie und BGM im digitalen Zeitalter: die Themen während der Konferenz
Um 13 Uhr startet dann die Konferenz zum Corporate Health Award 2014. Wie auch in den Vorjahren führt Frau Dr. Susanne Holst durch das Programm. In verschiedenen Vorträgen geht es um Themen wie die psychische Gefährdungsbeurteilung, warum ein Mitarbeiter nie zufrieden sein kann (mit Dipl. Psychologe Michael Thiel), Ergonomie, gesunde Hochschulen, BGM 2.0 und BGM im digitalen Zeitalter.

Ab 17.15 Uhr gehört die Bühne den Gewinnern des Corporate Health Award 2014. In zehn Branchenkategorien sowie dem Sonderpreis Mittelstand haben sich Unternehmen beworben. Ein Gala-Dinner rundet den Gesundheitstag ab und lädt zum intensiven Austausch der Gäste ein. [...]

Übrigens: In die Bewertungen zum Corporate Health Award geht viel an Selbstdarstellung der Unternehmen mit ein. Beim Einbezug der Betriebsräte gibt es da noch Verbesserungspotential.

In CHA_2014_Programm_Web.pdf kommt das Wort “Arbeitsschutz” kein einziges Mal vor. Auch die Betriebsräte spielen keine Rolle, obwohl sie zu den stärksten Treibern beim Einbezug psychischer Belastungen in den verhältnispräventiven Arbeitsschutz gehören.

Das Programm ist zugeschnitten auf Führungskräfte in den Bereichen Personal und Gesundheit, Bereichsleiter des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, Betriebsärzte sowie Arbeitsmediziner und die Geschäftsführungsebene aus Unternehmen aller Branchen und Größen. 

Helden der behördlichen Aufsicht

Freitag, 3. Oktober 2014 - 22:54

Ich frage mich manchmal, warum die Gewerbeaufsicht im Bereich der psychischen Belastungen so gründlich versagt hat. Dürfen die Aufsichtspersonen vielleicht gar nicht so genau hinsehen? Ihren Kollegen von der Steuerfahndung bekam ein ausgeprägtes Pflichtbewustsein ja nicht so gut. Wenigstens jetzt werden sie entschädigt, soweit man sie für das, was sie in Hessen durchmachen mussten, überhaupt entschädigen kann.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/psychiater-muss-steuerfahndern-in-hessen-schadensersatz-zahlen-a-994523.html

Psychiater-Gutachten: Schadensersatz für kaltgestellte Steuerfahnder

Von Matthias Bartsch

Vier hessische Steuerfahnder [Rudi Schmenger und drei Kollegen] wiesen beharrlich auf Missstände hin – die Landesverwaltung ließ sie daraufhin von einem Psychiater für dienstunfähig erklären. Jetzt hat ein Frankfurter Gericht den Gutachter zu Schadensersatz verurteilt.

Eine “paranoid querulatorische Entwicklung” wollte der Frankfurter Psychiater Thomas H. bei dem Steuerfahnder Rudi Schmenger festgestellt haben. [...]

DAK-Gesundheitsreport 2014:
Krank zur Arbeit

Montag, 29. September 2014 - 07:55

http://www.dak.de/dak/bundesweite_themen/Gesundheitsreport_2014-1374224.html

DAK-Gesundheitsreport 2014: Rushhour des Lebens ohne Krankenschein
Studie untersucht Mehrfachbelastung bei 25- bis 39-Jährigen [...]

http://www.dak.de/dak/bundesweite_themen/Krank_zur_Arbeit-1477390.html

DAK-Studie: Viele Deutsche gehen krank zur Arbeit
Jeder sechste jüngere Arbeitnehmer ist bis zu 20 Tage mit Gesundheitsproblemen im Job [...]

DAK-Gesundheitsreports: http://www.dak.de/dak/bundesweite_themen/Gesundheitsreport-1319196.html

ISO 45001 draft cannot be viewed anymore

Dienstag, 9. September 2014 - 02:25

All comments have been collected. That is fine, but sadly, the draft as well as all the comments to it cannot be viewed anymore free of charge (http://drafts.bsigroup.com/Home/Expired/53407). There has been controversy, but now it is hidden from the public although many employees will be affected by the standard.

My comments focused on the disappearance from ISO 45001 of what is the definition of “ill health” in OHSAS 18001, clause 3.8. OHSAS 18001 defines “ill health” as “identifiable, adverse physical or mental condition arising from and/or made worse by a work activity and/or work-related situation.”

Also in what is the definition of “incident” in clause 3.9 of OHSAS 18001, “(regardless of severity)” disappeared from “ill health (regardless of severity)”.

In my opinion, OHSAS 18001 is better for employees than ISO 45001. Perhaps that is the reason why OHSAS 18001 has to go.

I hope, that BSI will make the comments available for research. This is a matter of public interest.

Regrettably, personalized copies of the Committee Draft now only are available for 38 Swizz Francs.

Neufassung der Betriebssicherheits­verordnung

Donnerstag, 28. August 2014 - 23:34

Eine Neufassung der Betriebssicherheits­verordnung (BetrSichV) wurde gestern vom Bundeskabinett beschlossen. Sie soll im Jahr 2015 in Kraft treten und dient der Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte und des Schutzes Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen.
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Meldungen/beschluss-neufassung-betriebssicherheitsverordnung-bundeskabinett.html

[...] Die neue Verordnung

  • trägt besonderen Unfallschwerpunkten Rechnung (Instandhaltung, besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen, Manipulationen). Zudem werden erstmals
    • besondere Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung sowie zu
    • ergonomischen und psychischen Belastungen

    bei der Verwendung von Arbeitsmitteln aufgenommen. [...]

Begründung zur Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen (http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/begruendung-neuregelung-anforderung-arbeitsschutz-arbeitsmittel-gefahrstoffe.pdf), darin speziell zu § 3 (Gefährdungsbeurteilung):

[...] Ergonomische Gesichtspunkte werden explizit in Artikel 7 der Richtlinie 2009/104/EG genannt. Sie spielen im Arbeitsschutz eine zunehmend größere Rolle und wurden nunmehr genereller und deutlicher ausgestaltet als bisher. Jedoch ist wegen der Vielfalt der Möglichkeiten eine Konkretisierung durch technische Regeln und EN-Normen (im Rahmen der Beschaffenheitsanforderungen) von großer Bedeutung. Vor dem Hintergrund der Zunahme entsprechender Erkrankungen stellt die anzustrebende Reduzierung psychischer Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ein neu hinzu getretenes Schutzziel dar. [...]

Die Verordnung ist naturgemäß ziemlich technisch orientiert. Im gesamten Text wird Ergonomie explizit nur im Zusammenhang mit hochgelegenen Arbeitsplätzen erwähnt. Zu psychischen Belastungen gibt es keine ausdrücklichen Aussagen. Die weiteren Änderungen zu diesen beiden Themen sind überschaubar. Aber das Kabinett nutzt wohl gerne die Gelegenheit, zeigen zu können, dass es etwas für diese Themen tut.

Nachtrag 2015-08-25: Es hat sich seit dem letzten Jahr noch etwas getan. Psychische Belastungen wurden doch noch in der BetrSichV thematisiert.

Kauder hat Stress mit Nahles

Donnerstag, 28. August 2014 - 07:26

Die Union ist gegen die von Andrea Nahles vorangetriebene Anti-Stress-Verordnung. “Gerade heute brauchen die Unternehmer die Flexibilität ihrer Mitarbeiter”, so zitierte das Handelsblatt heute den Unions-Fraktionschef Volker Kauder. “Da arbeiten Menschen aus vielen Ländern der Welt an einem Projekt, manchmal 14 Tage am Stück”, und danach nähmen sie sich mehrere Tage frei - meint Kauder. Unternehmen gingen - angesichts des Fachkräftemangels - ohnehin sorgsam mit ihren Mitarbeitern um, da leuchte ihm die Notwendigkeit einer Anti-Stress-Verordnung nicht ein.

Eine gut gemachte Anti-Stress-Verordung schränkt die Flexibilität der Unternehmen aber überhaupt nicht ein. Die Verordnung soll doch nur dafür sorgen, dass seit Jahren geltendes Recht zu tatsächlich umgesetzten Recht wird, so wie sich das in einem Rechtsstaat nun einmal gehört. Psychische Belastungen werden dabei aber gar nicht verboten. Das ist in Ordnung, denn ohne psychische Belastungen gibt es keine Arbeit. Psychische Fehlbelastungen müssen jedoch gemindert werden, und zwar nachprüfbar. Kauder mag das nicht, aber im vorigen Jahrhundert mussten man sich ja auch erst daran gewöhnen, dass physische Fehlbelastungen nicht mehr hingenommen werden müssen. Heute sind vermeidbare psychische Fehlbelastungen nicht mehr akzeptabel.

Gerade heute brauchen die Menschen angesichts der von den Unternehmen benötigten Flexibilität eine gesunde Psyche. Andrea Nahles weiß, wie man Themen in’s Gespräch bringt.

 


Aus einem Interview im heutigen Handelsblatt wird (von der Agentur AFP?) herausgelesen, dass der Unionsfraktionschef Kauder “strikt” gegen die von Arbeitsministerin Nahles geplante Anti-Stress-Verordnung sei. Es ginge auch ohne neue Regeln. Das stimmt: Für die Mehrheit der Unternehmer und die überforderten Gewerbeaufsichten ginge es auch ohne neue Regeln, weiterhin ungestraft gegen das Arbeitsschutzgesetz zu verstoßen. Das Unterfangen, das Thema “psychische Belastung am Arbeitsplatz” möglichst weit aus den Betrieben herauszuhalten blieb dank dieser Situation zu lange ungestört.

Thema des Interviews mit Volker Kauder, das im Handelsblatt fast eine ganze Seite füllt, war “Mehr Mut für neue Ideen”. In einem kleinen Absatz sagte Kauder auch etwas zur Anti-Stress-Verordnung. Unter dem Titel “Stress mit dem Arbeitsschutzgesetz” schrieb Frank Specht dann noch einen Artikel neben dem Interview über die Ablehnung einer Anti-Stress-Verordnung durch die Union und die Arbeitgebervereinigung BDA. Specht schreibt, der Generalsekretär der CDU, Wolfgang Steiger warne davor, die Freiheiten von Unternehmernund Arbeitnehmern weiter einzuschränken. Das Argumentationsmuster ist bekannt, aber eine Anti-Stress-Verordung könnte beiden Parteien ja auch weiterhelfen, ihre Freiheiten besser zu nutzen.

Noch als Arbeitsministerin erkannte Ursula v.d. Leyen “Unwissenheit und Hilflosigkeit” beim Thema der arbeitsbedingten psychischen Belastungen. Das ist keine gute Basis für die Nutzung der Freiheit, die das Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern als Rahmengesetz gewährt und die Frakn Specht verteidigen will. Der sich aus dieser Freiheit ergebende Gestaltungsbedarf wurde von 1996 bis etwa 2011 kaum befriedigt. Da kann man schon auf die Idee kommen, mit einer Verordnung ein bisschen nachzuhelfen.

Wie kann man gegen eine Verordnung sein, die es noch gar nicht gibt? Es kommt doch darauf an, wie eine solche Verordnung dafür sorgt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber endlich in die Puschen kommen. Eine solche Verordnung könnte ja nicht nur Hilfestellung bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes geben, sondern auch helfen, den § 89 BetrVG (Mitbestimmung im Arbeitsschutz) zeitgemäß umzusetzen, und zwar auch in Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung.

So könnte man z.B. Betriebe fördern, in denen mindestens ein Arbeitnehmervertreter (oder Arbeitnehmer, wenn es keinen Betriebsrat gibt) das Arbeitsschutzmanagement nach ISO 19011 gut qualifiziert und professionell auditieren kann. Arbeitsschutz-Audits müssten explizit als “Besichtigungen” im Sinne des § 89 definiert werden, um die Teilnahme der Mitarbeiter (bzw. deren Vertreter) an Audits sicherzustellen. Die Arbeitnehmer müssten nicht nur das Recht haben, die in Audits gewonnenen Erkenntnisse zu erfahren, sondern sie müssten dieses Recht auch in der Praxis nutzen können.

Ich finde, dass Festlegungen von Belastungsgrenzen in einer Anti-Stress-Verordnung wenig Sinn machen. Die Grenzen müssten sehr hoch liegen, um allgemeinverbindlich zu sein. Belastungsgrenzen sollten tatsächlich die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber betriebsnah miteinander vereinbaren. Wichtiger ist es, im Arbeitsschutz glaubwürdige Prozesse zu haben, die nicht nur auf dem Papier stehen, sondern Fehlbelastungen tatsächlich vorbeugen und auch für die Arbeitnehmer vollständig transparent und nachvollziehbar sind. Um an der Gestaltung mitwirken zu können, brauchen insbesondere die Arbeitnehmer jedoch mehr Wirkungsmöglichkeiten und auch eine bessere Qualifikation. Wer mitbestimmen will, muss sich in der mitbestimmten Thematik gut auskennen. Daran hapert es auch bei vielen Arbeitnehmervertretern. Hier könnte eine praxisnah gestaltete Anti-Stress-Verordnung ebenfalls weiterhelfen.

Nahles nähert sich der Anti-Stress-Verordnung

Dienstag, 26. August 2014 - 22:42

Heute in den Nachrichten:

Arbeitsministerin Andrea Nahles will 2015 Kriterien für eine Anti-Stress-Verordnung vorlegen. “Es gibt unbestritten einen Zusammenhang zwischen Dauererreichbarkeit und der Zunahme von psychischen Erkrankungen, das haben mittlerweile auch die Arbeitgeber anerkannt. Wir haben dazu auch wissenschaftliche Erkenntnisse”, [...]

sagte Nahles im Sommer-Interview der Rheinischen Post (Rehna Lehmann, Eva Quadbeck): http://www.rp-online.de/politik/ministerin-andrea-nahles-spd-eine-anti-stress-verordnung-ist-mein-ziel-aid-1.4477441

[...] Ich habe dafür gesorgt, dass die Prüfung einer Anti-Stress-Verordnung in den Koalitionsvertrag hineinkommt. Es gibt unbestritten einen Zusammenhang zwischen Dauererreichbarkeit und der Zunahme von psychischen Erkrankungen, das haben mittlerweile auch die Arbeitgeber anerkannt. Wir haben dazu auch wissenschaftliche Erkenntnisse. Dennoch ist es eine Herausforderung, diese gesetzlich rechtssicher umzusetzen. Daher haben wir die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beauftragt, fundiert aufzuarbeiten, ob und wie es möglich ist, Belastungsschwellen festzulegen. Wir brauchen allgemeingültige und rechtssichere Kriterien, bevor wir den Betrieben etwas vorschreiben. [...]

“Belastungsschwellen” sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Das Problem ist nicht das Fehlen von “Belastungsschwellen”, sondern vielmehr das Fehlen nachvollziehbarer, transparenter und mitbestimmter Prozesse für den Umgang mit psychischen Belastungen im Arbeitsschutz. Die Gefährdungsbeurteilungen werden nicht einmal so durchgeführt, wie die Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA) es ihren Mitgliedern empfiehlt. Deswegen fehlen in vielen Betrieben auch viele Jahre nach dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes (1996) immer noch Daten über das tatsächliche Belastungsspektrum. Es gibt auch heute noch genug Arbeitgeber, die das Belastungsspektrum lieber nicht dokumentiert haben wollen. Sie beseitigen zwar hier und da Mißstände, aber nicht (wie vorgeschrieben) auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung, sondern eventuelle Fehlbelastungen nicht dokumentieren zu müssen.

Eine Anti-Stress-Verordnung sollte die Stärkung der Mitbestimmung im Arbeitschutz fördern und die überforderte Gewerbeaufsicht viel besser in die Lage versetzten, überhaupt einmal zu verstehen, was in den Betrieben los ist. Das Problem ist nicht fehlendes Wissen, sondern es herrscht Anarchie: Arbeitgeber meinen in Ihrer großen Mehrheit, sie stünden über dem Gesetz: 80% der Betriebe konnten sich sanktionslos herausnehmen, psychische Belastungen nicht in der vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung zu erfassen. Wenn die Belastungen gar nicht nicht erst gesehen werden, dann helfen auch keine “Belastungsschwellen”.

 
http://www.stern.de/politik/deutschland/psychische-erkrankungen-nahles-will-anti-stress-verordnung-fuer-arbeitnehmer-2133478.html und http://www.wiwo.de/erfolg/beruf/anti-stress-verordnung-nahles-sagt-dem-arbeitsstress-den-kampf-an/10608904.html

[...] SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte gesagt, er sehe bei diesem Thema vor allem Arbeitgeber und Gewerkschaften und nicht den Gesetzgeber in der Pflicht. Die stellvertretende Bundestags-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann und Nordrhein-Westfalens SPD-Arbeitsminister Guntram Schneider hatten sich hingegen für ein Gesetz stark gemacht, das die Verfügbarkeit von Arbeitnehmern grundsätzlich regeln soll. [...]

Was der Stern und die WiWo nicht schreiben: Gabriel äußerte sich hier nur zu einem Unterthema aus dem Bereich der Psychischen Belastungen, nämlich um den Dauerbrenner “ständige Erreichbarkeit”. Ganz unrecht hat Gabriel zwar nicht, aber er hat die Betriebsräte vergessen. Nicht die Gewerkschaften, sondern die Betriebsräte bestimmen bei der Umsetzung der Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes mit. Vielen Betriebsräten fehlt hier aber noch die erforderliche Kompetenz.