Kategorie 'Audit mit Betriebsrat'

Audit-Ankündigung an den Betriebsrat

Montag, 22. Juli 2013 - 23:26

Hier wirkt der Betriebsrat aktiv an Zertifizierungsaudits nach OHSAS 18001 mit: In den Niederlanden müssen die Betriebsräte bei Audits nach dem SCCM-Schema spätestens drei Wochen vor einem Audit informiert werden und können eigene Feststellungen in das Audit mit einbringen, und zwar nach ihrer Wahl entweder an den Arbeitgeber oder direkt an die Zertifizierungsgesellschaft. In Deutschland sind viele Betriebsräte noch zu schüchtern dafür - soweit sie überhaupt begriffen haben, was ein OHSAS 18001 Zertifikat für sie bedeutet. Leider zeigen auch die deutschen Zertifizierungsgesellschaften wenig Interesse daran, Betriebsräte aktiv an Audits mitwirken zu lassen.

http://www.sccm.nl/sites/default/files/O11-SCCM_N110830_cert.schema_OHSAS_18001_ENG_7Feb13.pdf (Annex 6, S. 57-58)

[...] We hereby notify you that the certification body <name> will shortly be assessing whether our occupational health and safety system meets the requirements in the OHSAS 18001 standard. One of the requirements in the standard is internal communication between the various levels and positions in the organization. We would therefore like to offer the opportunity to the works council/personnel representatives to put forward points for attention for the audit, such as guaranteeing compliance with legal requirements by means of our OHS management system.

We would like you to fill out the attached questionnaire and return it to the OHS coordinator. We will use your responses to improve the OHS management system. It will also be passed on to the certification body (of course you may send a copy directly to the certification body). The certification body will incorporate any remarks in performing this audit. The certification body will then come to an impartial assessment based on the OHSAS 18001 standard and the SCCM certification scheme. [...]

BG ETEM: Auditierung von Arbeitsschutz-Management-Systemen

Sonntag, 31. März 2013 - 14:30

http://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/pruefen-zertifizieren/arbeitsschutz-management-systeme-ams-zertifizierung/dateien/ams-vg-umsetzung (Umsetzung-zum-VG_a03-2013-1.docx, in diesem Blog auch im Format ODT verfügbar):

Umsetzung zum Verfahrensgrundsatz
zur Auditierung von Arbeitsschutz-Management-Systemen (AMS)
Stand: 2013-03 (Änderungen gegenüber der Ausgabe 2012-03 sind fett) markiert

Dieses Dokument konkretisiert die Anforderungen der im Abschnitt 3.1 des ,,Verfahrensgrundsatz zur Auditierung von Arbeitsschutz-Management-Systemen (AMS)”, Stand: 2013-03, aufgeführten Schwerpunkte.
Dieses Dokument ist als Audit-Checkliste und Protokoll zu verwenden.

Mit der Erfüllung dieser AMS-Schwerpunkte werden auch die Anforderungen der ILO-OSH:2001-Richtlinie, des nationalen Leitfadens für AMS und der OHSAS 18001:2007 erfüllt. [...]

 
Auf S. 9/14 wird der Betriebsrat (BR) explizit genannt:

[...] AMS-Schwerpunkte (vom Unternehmen zu regeln und zu dokumentieren [...]
  • Gefährdungsbeurteilung
    • Verfahren zur Durchführung und Aktualisierung (z. B. nach Prozessänderungen und Vorkommnissen) festlegen, dabei sind alle Arbeiten (Normalbetrieb, Störungsbeseitigung, Einrichtung, Wartung etc.), Betriebsprozesse, Betriebsmittel, Betriebszustände und Gefahrstoffe zu berücksichtigen, Betriebsfremde sind einzubeziehen,
    • Zuständigkeiten (Unternehmer, Vorgesetzter) und Mitwirkende (SIFA, Betriebsarzt, Mitarbeiter, BR) festlegen,
    • Inhalt der Dokumentation festlegen.

    Die Dokumentation muss mindestens folgende Punkte enthalten:

    • das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen, für die Handlungsbedarf für Arbeitsschutzmaßnahmen besteht,
    • die festgelegten und die terminierten Arbeitsschutzmaßnahmen (bereits getroffene sowie geplante unter Beachtung von TOP),
    • das Ergebnis ihrer Überprüfung (Durchführung und Wirksamkeit).

    Nur bei OHSAS 18001:2007 gefordert: Ermittlung und Dokumentation der Klassifikation und Rangfolge von Risiken und der geeigneten Maßnahmen (sofern keine entsprechenden staatlichen/behördlichen Regelungen vorhanden sind).

  • [...]

Natürlich gilt die Mitbestimmungspflicht nicht nur hier, sondern auch überall dort im Arbeitsschutz, wo der Arbeitgeber innerhalb eines Gestaltungsspielraums Verfahren, Politik, Kriterien usw. festlegt.

Integriertes Managementsystem bei BP

Sonntag, 31. März 2013 - 13:49

Hans-Gerd Jägers (Leiter “Umwelt, Qualität”, BP Gelsenkirchen) anlässlich einer Tagung zu Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) der BAuA (2005): Integriertes Managementsystem (USGQ) bei der BP Gelsenkirchen (BP GE): http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/679466/publicationFile/48737/AMS-Tagung-2005-10.pdf

Darin wird auch die Frage gestellt: “Wieviele Managementsysteme verträgt ein Unternehmen?”. Die Antwort: “Nur 1.”

Mitglieder im USGQ-Ausschuss:

  • SMT (Site Management Team)
  • Leiter ¨Arbeitssicherheit, Anlagensicherheit”
  • Leiter “Umwelt, Qualität”
  • Leiter “Anlagenüberwachung”
  • Leiter “Werksärztlicher Dienst”
  • Leiter “Kommunikation”
  • Betriebsrat
  • Weitere Referenten aus den “USGQ-Abteilungen”

Siehe auch: https://www.google.de/search?q=audits+begehung+betriebsrat

Betriebsräte als Auditoren

Samstag, 6. Oktober 2012 - 13:47

http://www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations/corporate_governance/Pages/supervisory_board.aspx


Claudia Rudolf-Misch ist seit November 2010 vom Betriebsrat entsandtes Mitglied des Aufsichtsrates der Kapsch TrafficCom AG. Sie ist seit Juni 2004 als Verantwortliche für das integrierte Managementsystem HSSEQ (Health-Safety-Security-Environment-Quality) für Kapsch TrafficCom tätig. Sie ist zertifizierte Managerin und Auditorin nach ISO 9001, ISO 14001 und OHSAS 18001. Claudia Rudolf-Misch schloss 2001 ihre MBA-Ausbildung ab.