Kategorie 'Uni Würzburg'

Psychische Belastungen am Arbeits- und Ausbildungsplatz

Dienstag, 22. November 2011 - 07:18

http://www.stabsstelleau.zv.uni-wuerzburg.de/arbeitssicherheit/arbeitssicherheit_arbeitsmedizin/psych_belastungen/

In allen Bereichen der heutigen Arbeitswelt nehmen psychische Belastungen und Stress enorm zu. Neue Technologien, Rationalisierung und Flexibilisierung betrieblicher Prozesse sowie extremer Zeit- und Leistungsdruck prägen den Arbeitsalltag vieler Menschen. Angst um den Arbeitsplatz vergiftet zusätzlich das soziale Klima in vielen Unternehmen. Oftmals drücken maßlose Zielvorgaben selbst der Freizeit ihren Stempel auf und verhindern eine ausreichende Regeneration nach der Arbeit. Die Menschen fühlen sich unter Druck gesetzt, immer mehr zu arbeiten. Auch die Arbeit selbst hat sich radikal verändert. Hoher Verantwortungsdruck aber auch Monotonie zehren an den Nerven. Handy, Internet, E-Mail usw. – permanent überfluten uns Informationen und ständig sind wir verfügbar. Auch wer vorwiegend unter körperlichen Belastungen arbeitet, ist häufig Bedingungen wachsender psychischer Belastungen ausgesetzt. Von einer menschengerecht gestalteten, guten Arbeit sind wir heute weit entfernt.

Arbeitsschutzrecht

Mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wurde erstmals eine wirksame Handhabe geschaffen, um psychische Belastungen in den gesetzlichen Arbeitsschutz einzubeziehen. So definiert es Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit explizit als Maßnahmen des Arbeitsschutzes, die vom Arbeitgeber zu treffen sind (§ 2, [§ 3]). Ein solches ganzheitliches Arbeitsschutzverständnis, mit dem Ziel der menschengerechten Arbeitsgestaltung, umfasst psychische Faktoren. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind ebenfalls psychische Faktoren zu berücksichtigen (§ 4, § 5). Zumindest mittelbar haben die in § 5, Absatz 3 genannten Aspekte (wie Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufe, Arbeitzeit und Qualifikation) Einfluss auf die psychische Belastungssituation am Arbeitsplatz.

Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß Arbeitsschutzgesetz [(§ 5)] hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen insbesondere mögliche Gefährdungen des Sehvermögens sowie körperliche Probleme und psychische Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen. Das sieht die Bildschirmarbeitsverordnung (§ 3) vor.

Zur Ermittlung der psychischen Belastungen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach den Ursachen zu fragen, die zu Stress, psychischer Ermüdung, Monotonie, herabgesetzte Wachsamkeit, psychische Sättigung mit den entsprechenden Beeinträchtigungen und Gefährdungen führen. Dazu liegen inzwischen zahlreiche Konzepte und Instrumente (z.B. in Form von Handlungsanleitungen, Fragebögen oder Checklisten) vor.

Die Gefährdungsbeurteilung ist allerdings kein Selbstzweck, sondern auf ihrer Grundlage sind Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Schutz vor psychischen Belastungen zu ergreifen, die auf gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen basieren (§ 4). Diese sind wiederum auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.

(Links und Ergänzung in eckigen Klammern nachträglich eingefügt.)

Eine gute und aktuelle Einführung in das Thema der psychischen Belastungen am Arbeits- und Ausbildungsplatz von der Universität Würzburg.