Kategorie 'Roland Berger'

Bergers missratene Beratung

Freitag, 10. Februar 2012 - 01:48

http://www.rolandberger.com/media/pdf/Roland_Berger_tac_Occupational_health_20120124.pdf, S. 5/12

… Bei der Ursachenanalyse im Unternehmen sind nicht nur die Verhältnisse am Arbeitsplatz, bspw. physische und psychische Belastungen, zu beachten, sondern auch das Verhalten der Mitarbeiter und natürlich die altersbedingt zunehmend auftretenden chronischen Erkrankungen. … 

Als ob es ein Problem wäre, dass die Unternehmen bei der Ursachenanalyse “die Verhältnisse am Arbeitsplatz, bspw. physische und psychische Belastungen” unverhältnismäßig intensiv betrachten würden. Im Gegenteil: Sie durften seit 1996 weitgehend ungestraft den Arbeitsschutz mißachten und versuchen heute, mit dem Fokus auf das Verhalten individueller Mitarbeiter und unter der Tarnung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ihre Pflichten im Arbeitsschutz zu marginalisieren. Auch heute dürfen sie das noch - und Roland Berger will auch beim BGM mit dabei sein.

Bei Roland Berger bellt man am falschen Baum und will wohl auch den Kunden nicht helfen, sich mit den richtigen Prioritäten an die Vorschriften des Arbeitsschutzes zu halten. Zur Erinnerung: Im Arbeitsschutz hat Verhältnisprävention Vorrang vor Verhaltensprävention. Der Arbeitgeber kann freiwillig auch Verhaltensprävention betreiben, wobei die Arbeitnehmervertreter allerdings sehr aufpassen müssen, dass daraus keine fürsorgliche Belagerung der Mitarbeiter wird, mit der sie mehr oder weniger subtil unter Druck gesetzt werden.

  • Verhältnisprävention: Bei vorschriftsmäßigem Vorgehen sind bei der Ursachenanalyse im Unternehmen die Verhältnisse am Arbeitsplatz, bspw. physische und psychische Belastungen, zu beurteilen.
  • Verhaltensprävention: Die Beurteilung des Verhaltens der Mitarbeiter und der altersbedingt zunehmend auftretenden chronischen Erkrankungen ist nachrangig. Ohne Verhältnisprävention ist Verhaltensprävention eine Gefahr für die Mitarbeiter.
  • Die Arbeitnehmer (Betriebs- oder Personalrat) bestimmen mit.

Die Mehrheit der Unternehmen missachtet das Arbeitsschutzgesetz. Das geschah so nachhaltig, dass oft von Vorsatz ausgegangen werden kann. Ausgerechnet Unternehmer, denen die Regeln der Gesellschaft schnurz ist, sollen nun die Gesellschaft retten (S. 3/12):

… Darüber hinaus ist BGM ein unverzichtbarer Beitrag zur Gesundheitsförderung in der Gesellschaft. Will man nämlich mit begrenzten Mitteln die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung verbessern, muss man sich auf diejenigen Personen konzentrieren, die sich nicht aus eigenem Antrieb gesund verhalten. …

Eigentlich ist das eine Frechheit.