Kategorie 'Beratung'

Das war’s dann wohl

Samstag, 9. Februar 2019 - 06:13

Es wird in diesem Blog nur noch ganz selten neue Beiträge geben.

Gute Berater: siehe Kategorien Arbeitstattstress, Gimbel, Gulmo.

Das Blog blog.psybel.de existiert seit 2011. Als Hauptproblem habe ich erkannt, dass die Aufsichtsorgane (Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaften, DAkkS und die bei der DAkkS akkreditierten Auditoren) systemisch überfordert sind. Das heißt, die Aufsicht des Arbeitschutzes ist so gestaltet, dass sie nicht wirklich funktionieren kann (wenn man unter “funktionieren” eine Qualitätssicherung im Sinn der Arbeitnehmer versteht). Dieser Mangel ist so groß und wirkt so nachhaltig, dass mir keine Erklärung einfällt, die Vorsätzlichkeit auschließt. Die behördliche und privatisierte Aufsicht des Arbeitsschutzes ist in Deutschland eine Farce. Aber das gilt ja wohl nicht nur für den Arbeitsschutz.

Auch die Anwendung der ISO 45001 wird eine Farce werden, an der aber Auditoren wieder gut verdienen können. Nach meinem Eindruck sehen insbesondere die großen Zertifizierungsunternehmen ihre Aufgabe darin, ihren Klienten dabei zu helfen, den Schein zu wahren. Die Arbeitgeber können sich hier die “freundlichsten” Auditoren aussuchen. Betriebsräte mit Auditbefähigung könnten vielleicht dazu beitragen, dass Audits glaubwürdiger werden.

Wirksam könnten nur Betriebsräte und Gewerkschaften gegen dieses korrumpierte Aufsichtswesen vorgehen. Sie müssen dazu bei der DAkkS akkreditierte Auditoren aufbauen, die (als Sachverständige für Betriebsräte) Audits durchleuchten können, die arbeitgeberfreundliche Großauditoren bei Unternehmen durchführen. Ich weiß aus persönlicher Erfahrung, dass die DAkkS von Großauditoren bei Großunternehmen durchgeführte schlampige Audits nicht ausreichend kritisiert und dass es dank überforderter DAkkS vorkommen kann, dass ein Großunternehmen bis 2017 keinen Schutz der psychischen Gesundheit in seinem Arbeitsschutzmanagementsystem integriert hat und trotzdem seit 2007 nach OHSAS 18001 zertifiziert wurde.

Der IGM scheint das ganze Thema zu kompliziert zu sein, ver.di hat mehr Durchblick. Darum bin ich jetzt nicht mehr bei der IGM, sondern bei ver.di.
 

Alles Beste,
Götz Kluge



 
2018-02-26, update: 2019-02-09

Der menschliche Faktor

Sonntag, 5. August 2018 - 16:22

https://www.psychologie-heute.de/beruf/39372-psychische-gesundheit-und-arbeit.html

Der menschliche Faktor

Viele Unternehmen kümmern sich zu wenig um die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Ein Gespräch mit dem Psychiater Werner Kissling.

Eva-Maria Träger , 11. Jul 2018 …

Zum Weiterlesen in PSYCHOLOGIE HEUTE muss man zahlen, und das ist gut so.

Einen Fehler gibt es in dem Interview: In einer Frage behauptet PSYCHOLOGIE HEUTE, dass es ab 2013 Pflicht sei, die Gefährdungsbeurteilung auch im Hinblick auf psychische Belastungen durchzuführen. Das behaupten auch viele Arbeitgeber gerne, um den Rechtsbruch, den sie früher begangen hatten, zu verbergen. Richtig ist dagegen, dass im Jahr 2013 nur eine Klarstellung seit 1997 geltenden(!) Rechts erfolgte. Es wird aber trotzdem immer wieder versucht, so zu tun, als ob der Schutz der psychischen Gesundheit erst ab 2013 vorgeschrieben sei. Die ständige Wiederholung des Falschen gab es natürlich schon vor Trump.

Das war ein Fehler von PSYCHOLOGIE HEUTE. Der Fokus des Psychaters Kissling liegt natürlich nicht auf rechtlichen Fragen. Er berichtet aber, dass immer noch nur 25% der Unternehmen psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen. Im Jahr 2012 waren es 20%, also eine tolle Leistung der immer noch verschlafenen behördlichen Aufsicht. Kissling beschränkt sich hier richtigerweise auf Fakten, ich dagegen kann mir auch Wertungen erlauben: Der mit 5% doch allzu überschaubare Fortschritt zeigt, wie verantwortungslos Politik und Unternehmern hier immer noch geblieben sind.

Inzwischen wissen wir ja, dass auch die Topunternehmen der deutschen Wirtschaft problemlos gegen Vorschriften verstoßen konnten, deren Einhaltung viel einfacher zu kontrollieren ist, als der Einbezug psychischer Belastungen in die Gefährungsbeurteilung. Und selbst wenn sie schon mit den Fingern in der Keksdose ertappt wurden, verstoßen Sie munter weiter gegen Recht und Gesetz. Sie machen das, weil sie’s können.

Nach meiner Erfahrung verstoßen Unternehmen gegen ihre Pflicht zu ordentlichen Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen wo immer sie das können, d.h. wo immer nicht sorgfältig und kritisch geprüft wird. Bei der Gefährdungsbeurteilung ist der Grund für den gewohnheitsmäßigen Rechtsbruch einfach: Die Gefährdungsbeurteilung könnte Haftungsgründe dokumentieren. Das könnte teurer werden als Sanktionen bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzrecht. Bei der derzeitigen “flexiblen” und “pragmatischen” Einstellung der Politik, der behördlichen Aufsicht und der deutschen Unternehmensleitungen zur Vorschriften und Normen wird es noch einige Zeit dauern, bis es glaubhafte Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsplätzen gibt.

Newsletter Psyche & Arbeit

Dienstag, 5. Juni 2018 - 08:09

Der Newsletter wird vorerst nicht mehr per Email verteilt, ist aber auf der Website von Hans-Dieter Gimbel abrufbar: https://www.systemberatung-gimbel.de/news-termine/

Politisch gewollter Rechtsbruch in Deutschland

Montag, 26. Februar 2018 - 08:39

Ich kümmere mich kaum noch um dieses Blog, aber möchte diese heutige Meldung doch kommentieren:

https://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/umfrage-betriebsraete-beklagen-gestiegenen-arbeitsdruck_id_8525605.html

Montag, 26.02.2018, 11:26

Die größeren deutschen Unternehmen sind auf die Herausforderungen der Digitalisierung und des gleichzeitigen demografischen Wandels nicht ausreichend vorbereitet.
Das ist das Fazit einer am Montag veröffentlichten Betriebsrätebefragung der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf. [...]

[...] Beim Gesundheitsschutz führten drei von vier Betrieben die vorgeschriebenen Gefährdungsabschätzungen nicht wie vorgeschrieben durch, berichteten die Arbeitnehmer. [...]

Das Gejammer nervt. Hier ist doch nichts mehr neu! Die große Mehrheit der Unternehmer kann sich über Recht und Gesetz stellen, weil das offensichtlich erlaubt ist. Und faktisch erlaubt ist das, weil das Versagen der überforderten und eingeschüchterten behördlichen Aufsicht politisch gewollt ist. Trotz besten Bemühens fällt mir dazu nun wirklich keine bessere Erklärung mehr ein.

Im Jahr 2012 führten 80% der Unternehmen keine Beurteilung psychischer Belastungen durch.

Im Jahr 2018 wird nun berichtet, dass sich immer noch satte 75% der Unternehmen frech über Recht und Gesetz stellen.

Diese Anarchie herrscht seit mindestens 2004, nachdem das BAG die seit 1997 bestehende Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen klarstellte. Das kann kein Zufall mehr sein, sondern geht nur, wenn dieser Rechtsbruch politisch gewollt ist.

Kann man die Mehrzahl dieser Unternehmer und die mit ihnen zusammenarbeitenden Aufsichtsbehörden deswegen “kriminalisieren”? Wie nennt man Leute, die zulassen, dass Menschen durch vorsätzlich mangelhafte Kontrolle arbeitsbedingt krank werden? Diese Art von “Nachhaltigkeit” ist ziemlich ekelhaft. Wie kann man den Rechtsstaat noch schützen, wenn Politiker, die mit ihnen verbundenen Unternehmer und die oberen Behörden die unteren Aufsichtsbehörden (nicht nur im Arbeitsschutz) so ausbremsen, dass sie ihre Aufgabe gar nicht erfüllen können? Solche Politiker leisten vorsätzlich Beihilfe zur Körperverletzung.

Hier gibt’s mehr: https://idw-online.de/de/news689789

Read draft and comment: BS 45004 systems. General guidelines on effective application of ISO 45001

Mittwoch, 9. August 2017 - 21:29

https://standardsdevelopment.bsigroup.com/projects/2015-03411/

Comment period start date: 2017-08-07
Comment period end date: 2017-10-10

Resilienz und die Maßnahmenhierarchie

Mittwoch, 19. April 2017 - 23:00

http://www.arbeitstattstress.de/2017/04/resilienz-und-die-massnahmenhierarchie/

[...] Während die Anwendung der Maßnahmenhierarchie bei physischen Gefährdungsfaktoren, wie z.B. Lärm, weitgehend akzeptiert ist, gehen die meisten Betriebe bei psychischen Gefährdungen meist den genau entgegengesetzten Weg. Anstatt das Augenmerk zuerst auf die Beseitigung der Gefahren zu richten, werde die Mitarbeiter mit großem Aufwand unterwiesen (Gesunde Ernährung am Arbeitsplatz, Lauftreff, Zuschüsse zum Yoga-Kurs usw.). Klingt zunächst gut und lässt sich PR-technisch sicher gut einsetzen, lenkt allerdings auch von der eigentlichen unternehmerischen Verantwortung nach dem Arbeitsschutzgesetz ab. Das Problem wird dadurch individualisiert und auf den einzelnen Mitarbeiter abgeschoben. [...]

Leider lassen sich auch Auditoren von Arbeitsschutzmanagementsystemen und behördliche Prüfer von Maßnahmen zur verhaltenspräventiven Förderung der individuellel Resilienz beeindrucken.

Amtliche und private Prüfer lassen sich zu leicht von gut aussehenden resilienzfördernden Maßnahmen beeindrucken, die mit Arbeitsschutz und seiner Maßnahmenhierarchie jedoch nur wenig zu tun haben. Mit einer gerade mal fünftägigen Weiterbildung im Bereich der psychischen Belastungen und der bei Laien oft vorherrschenden Präferenz für Verhaltensprävention halten viele Prüfer auch persönlich nicht viel von einer Verhältnisprävention, die sie gelegentlich sogar offen als nicht praktikabel darstellen. So loben diese Prüfer werbewirksame verhaltenspräventive Gesundheitsförderungs-Maßnahmen, mit denen Arbeitgeber sich dann leicht der Verantwortung entledigen können, die sie im gesetzliche vorgeschriebenen und verhältnispräventiv angelegten Arbeits- und Gesundheitsschutz haben.

Die Aufsichtsstrukturen, die wir in Deutschland haben, gewähren also in erster Linie den Unternehmen Rechtssicherheit. Der verhältnispräventive Schutz der Arbeitnehmer vor psychisch fehlbelastenden Arbeitsbedingungen hat dagegen in der Aufsichtspraxis einen niedrigeren Stellenwert.

Tip von arbeitstattstress.de: OSH-Wiki

Dienstag, 3. Januar 2017 - 21:43

http://www.arbeitstattstress.de/2017/01/geballtes-wissen-zur-arbeitssicherheit-das-osh-wiki/

Arbeiten wie verrückt mit Microsoft

Mittwoch, 7. Dezember 2016 - 23:56

http://www.arbeitstattstress.de/2016/12/nie-war-das-arbeitszeitgesetz-so-wertvoll-wie-heute/

[...] Es geht in dem Beitrag um eine Werbung von Microsoft, die suggeriert, mit ihren Geräten könne man zu jeder Zeit an jedem Ort arbeiten. Ergänzend wird das Beispiel einer Dame namens Victoria Alonso geschildert, die stolz darauf ist, mit den genannten Tools von Microsoft 14 (vierzehn!) Stunden an 7 (sieben!) Tagen pro Woche zu arbeiten [...]

Management wohl noch nicht ganz so postheroisch

Samstag, 26. November 2016 - 15:42

http://www.arbeitstattstress.de/2016/11/ein-burnout-und-seine-folgen/

Berufsunfähigkeit – das Problem der Nachweisbarkeit bei psychischer Erkrankung

Sonntag, 2. Oktober 2016 - 13:08

https://www.anwalt.de/rechtstipps/berufsunfaehigkeit-das-problem-der-nachweisbarkeit-bei-psychischer-erkrankung_087621.html

OLG Bremen, Urteil vom 25.6.2010 (3 U 60/09)

Den Tipp erhielt ich von Hans-Peter Gimbel.