Es wird beim Arbeitsschutzgesetz auf die einzelnen Arbeitsplätze abgestellt

Donnerstag, 7. Februar 2013 - 15:59

http://www.dir-info.de/beruf-bildung/arbeitsschutzgesetz.html

… Das deutsche Arbeitsschutzgesetz geht von einem zweistufigen Verfahren aus, wenn der Arbeitsschutz garantiert werden soll.

  1. Zunächst findet eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen statt, die der Arbeitgeber durch geeignete Personen umzusetzen hat. Es wird beim Arbeitsschutzgesetz auf die einzelnen Arbeitsplätze und nicht auf die einzelnen Mitarbeiter abgestellt. Gefahren liegen also in der äußeren Umständen der Arbeit
  2. und sind zeitnah durch geeignete Maßnahmen abzuwehren, die zweite Stufe in der Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes.

(Text zur besseren Lesbarkeit etwas umgestellt. Link nachträglich eingefügt.)

Tatsächlich sind das vier Schritte in einem Kreislauf, wobei nach dem letzten Schritt wieder zum ersten zurückgekehrt wird. Die Gefährdungsbeurteilung kann man (z.B. gemäß OHSAS 18001) wieder in zwei Schritte unterteilen, um Dispute darüber zu vermeiden, ob eine Gefährdung überhaupt bedeutend genug für eine Beurteilung ist. Dabei werden mit der Gefährdungserkennung mindestens die Voraussetzungen dokumentiert, auf denen basierend dann über die Notwendigkeit einer weitergehenden Risikobeurteilung zu entscheiden ist.

Die vier Schritte sind:

  1. Gefährdungsbeurteilung
        1.1.  Gefährdungserkennung
        1.2.  Risikobeurteilung
  2. Maßnahmenfestlegung
  3. Maßnahmenumsetzung
  4. Wirksamkeitskontrolle

Begleitet wird der der Zyklus von zwei weiteren Aufgaben:

  • Dokumentation
  • Unterweisung (basierend auf der Gefährdungsbeurteilung)

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