BEM erleichtert Kündigung

Dienstag, 31. Juli 2012 - 07:40

BEMs sind keine altruistischen Maßnahmen.

http://www.welt.de/welt_print/wirtschaft/karriere/article9055797/Fitte-Mitarbeiter-als-wirtschaftliche-Ressource.html

Fitte Mitarbeiter als wirtschaftliche Ressource 

Unternehmen achten zunehmend auf die Gesundheit ihrer Belegschaft. Dabei greifen sie auch zu ungewöhnlichen Maßnahmen. Von Tobias Neufeld

… Im Unternehmen umschließt das betriebliche Gesundheitsmanagement alle bereits bestehenden Pflichtsysteme zum Gesundheitsschutz – vom gesetzlichen Arbeitsschutz über das betriebliche Eingliederungsmanagement nach langer Krankheit bis zu freiwilligen Maßnahmen, die der Arbeitgeber als betriebliche Gesundheitsförderung schon anbietet. Seit Jahrzehnten verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz Unternehmen dazu, Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten zu erhalten und arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen. …

 

http://www.dasbibliothekswissen.de/Betriebliches-Gesundheitsmanagement-–-„Nice-to-Have“-oder-„Must-Have“?.html

… Für die Durchführung eines BEM gibt es auch handfeste prozessuale Gründe, da dessen Nichtvornahme vor einer krankheitsbedingten Kündigung zu einer Verschärfung der Beweislast im Kündigungsschutzprozess führt (vgl. BAG-Urteil vom 23.04.2008 – 2 AZR 1012/06, besprochen in unserem Newsletter 42/08).

Arbeitsrechtliche Umsetzung des BGM?

Ein BGM kann rechtssicher und effektiv nur im Wege der Vereinbarungslösung etabliert werden. In mitbestimmten Betrieben ist eine spezielle BGM-Betriebsvereinbarung sinnvoll und erforderlich, auch weil der Betriebsrat bei vielen Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements ein Mitbestimmungsrecht besitzt, z. B. nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. In der BGM-Betriebsvereinbarung sollten die Ziele, die Zuständigkeiten (z. B. die Bildung eines zentralen BGM-Ausschusses) und die zur Verfügung gestellten Ressourcen festgelegt werden. Zudem werden dort Instrumente wie Mitarbeiter-Matching, Umsetzung/Versetzung und Gefährdungsanalyse arbeitsrechtlich verankert.

Um die dauerhafte Umsetzung der BGM-Betriebsvereinbarung gewährleisten und evaluieren zu können, wird sich eine Verhaltenssteuerung – neben einem entsprechenden Coaching (insbesondere der Führungskräfte) – durch Anreizsysteme anbieten. Dazu eignen sich Zielvereinbarungen, etwa in Form einer speziellen Gesundheits-BSC (Balanced Scorecard). …

Quelle: Tobias Neufeld, LL.M. (Taylor Wessing, Düsseldorf)

Siehe auch: http://blog.psybel.de/arbeitgebertage-2012/#Neufeld


Kommentare sind geschlossen.