Mobbing mit Datum

Dienstag, 11. August 2015 - 06:56

http://www.palm-bonn.de/rechtsprechung_ii.htm (Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm – Bonn):

[...] Das Arbeitsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass nur die datierten Vorfälle Grundlage der rechtlichen Bewertung sein können. Soweit es an der erforderlichen zeitlichen Konkretisierung fehlt („immer wieder“, „bei jeder Gelegenheit“, „häufig“), ist der Vortrag der Klägerin nämlich weder einer substantiierten Erwiderung durch die Beklagten noch einer Beweiserhebung zugänglich, da eine solche zu einem im Zivilprozess unzulässigen Ausforschungsbeweis führen würde, vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz – 11 Sa 677/0812/05 [...]

Definition von “Mobbing”: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mobbing_WasIstDas.html, Hensche Rechtsanwälte, München


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