CDU-Anfrage zur psychischen Belastung

Samstag, 7. März 2015 - 12:02

Nichts gegen den Einsatz von Oppositionsparteien für das Thema der psychischen Belastungen. Ich stelle mir aber oft die Frage, ob sie sich für das Thema genauso einsetzen würden, wenn sie Regierungspartei sind. Ich habe in diesem Blog schon ein Beispiel mit der FDP als Oppositionspartei in Berlin gegeben. Aus dem letzen Jahr nun stammt folgendes Beispiel der CDU in Baden-Württemberg. (Der CSU-Regierung in Bayern zum Beispiel müsste man diese Fragen auch stellen. Da hat die Gewerbeaufsicht weder Zeit noch Mut, die Beurteilung psychischer Belastungen in den Betrieben kritisch zu überprüfen.)

Noch ein Hinweis. Auch hier wieder begeht der Anfrager den Fehler, von einer “Erweiterung” des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2014 zu sprechen. Tatsächlich wurde aber nur geltendes Recht klarer formuliert.

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 5386
15. Wahlperiode 27. 06. 2014

Kleine Anfrage des Abg. Stefan Teufel CDU
und Antwort
des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

Arbeitsschutz unter dem Aspekt psychischer Belastungen

Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie beurteilt sie aus ihrer Sicht das seit Januar 2014 geltende Bundesgesetz zu Erweiterung des Arbeitsschutzes insbesondere im Hinblick auf die festgeschriebene Dokumentation psychischer Belastung bei Arbeitnehmern?
  2. Wie schneidet Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländer beim Thema Stress- und Burnout-Problematik ab?
  3. Weshalb wurden die Arbeitgeber in Baden-Württemberg im Gegensatz zu jenen in anderen Bundesländern seitens der Gewerbeaufsicht noch nicht über die Änderungen im Gesetz ausführlich informiert?
  4. Worauf führt sie die in Frage 3 angesprochene Tatsache zurück?
  5. Erhält die Gewerbeaufsicht seitens des Ministeriums personelle Unterstützung bei der Umsetzung der Novellierung?
  6. Um wie viele Betriebe muss sich ein Mitarbeiter in der Gewerbeaufsicht aktuell kümmern?
  7. Gibt es aktuelle Zahlen, die belegen, wie viele Unternehmen sich tatsächlich um die psychische Belastung ihrer Mitarbeiter kümmern?
  8. Hat das Ministerium selbst eine psychische Gefährdungsbeurteilung – wie vorgeschrieben – für seine Mitarbeiter umgesetzt?
  9. Gibt es – wie in anderen Bundesländern – eine landesweite Initiative zum Thema „Psychische Belastung des Pflegepersonals“ und wenn nicht, ist diese angedacht?

26. 06. 2014
Teufel CDU

Kompletter Text: http://blog.psybel.de/wp-content/uploads/2015/03/15_5386_D.pdf


Kommentare sind geschlossen.