Versteht B.A.D den Arbeitsschutz?

Freitag, 19. Dezember 2014 - 07:22

http://www.healthatwork-online.de/themen/mit-stress-leben/

[...] Manager, Lehrer, Pflegepersonal – sie alle müssen mit Stress umgehen können. „Wir haben keinen Einfluss auf die Aufgaben, die an uns herangetragen werden“, sagt Diplom-Psychologe Dr. Rolf Merkle. „Wir haben jedoch einen Einfluss darauf, wie wir auf diese reagieren. Wir können uns über die Aufgaben beklagen, schimpfen und uns bemitleiden und uns so schlechte Gefühle machen.“ [...]

Kurzfassung: Wehret euch nicht! Das ist Desinformation. Dass der Arbeitgeber die Gesundheit von Managern, Lehrern und Pflegepersonal zu durch die Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen achten hat, ist im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Wie man das macht, kann B.A.D. in Standards zum Arbeitsschutzmanagement nachlesen.

B.A.D. imarginalisiert wider besseren Wissens den verhältnispräventiven Arbeitsschutz, in dem individuelle Maßnahmen nachrangig zu anderen Maßnahmen sind, denn für das Geschäft von B.A.D. scheinen individuelle verhaltenspräventive Vorgehensweisen das interessantere Geschäft zu sein.

B.A.D. bietet sich jedoch auch als Dienstleister in Arbeitsschutz an. Also müssen die Arbeitnehmervertreter hier gut aufpassen. Betriebsräte müssen (ja, nicht “können”, sondern “müssen”) im Arbeitsschutz mitbestimmen und sollten darauf achten, dass Arbeitsschützer wissen, wie man Einfluss auf die Aufgaben ausübt, die an die Mitarbeiter herangetragen werden. Sie sollten genau prüfen, ob ein Dienstleister im betrieblichen Gesundheitswesen den Arbeitgeber dabei unterstützt, vorschriftswidrig individuelle Verhaltensprävention (“positives Denken”?) über die Verhältnisprävention zu stellen.


Kommentare sind geschlossen.