Selbstregulierung der Wirtschaft: Schwächen der Zertifizierung

Freitag, 19. September 2014 - 23:58

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In dem Artikel geht es vowiegend um Zertifizierungen im Bereich des Umweltschutzes, der Entsorgung usw. Aber er regt auch zu Fragen im Arbeitsschutz-Zertifizierungsgeschäft an. Z.B. Das Interesse der Zertifizierer, ihre Auftraggeber kritisch zu auditieren, wird auch im Arbeitsschutz so gering sein, wie im Umweltschutz. Im Arbeitsschutz gibt es allerdings Betriebsräte, die eingreifen könnten. In der Praxis fehlt ihnen aber sehr oft die Kompetenz, das Problembewusstsein und die Durchsetzungsfähigkeit, die erforderlich sind um der traurigen Zertifizierungsfarce ein Ende bereiten zu können.

Klaus Lohmann, in Kooperation mit Vera Kriebel, 2013-07-04
http://www.buendia.de/buendia.htm

Zertifizierungen sollen die Qualität von Produkten oder Dienstleistungen erhöhen oder sichern und Unternehmen (zum Beispiel für Kunden) vergleichbar machen. Bei umweltgefährdenden Unternehmen wie beispielsweise in der Entsorgungs-, Recycling- oder Abfallwirtschaft erscheint Ersteres besonders wichtig. Ziel der Zertifizierung ist dort zum einen die “Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus”, zum anderen die “Deregulierung, z.B. in Form des Verzichts auf eine Transportgenehmigung oder der Nutzung des privilegierten Nachweisverfahrens” (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, LAGA) .

Schwachstellen des Zertifizierungsverfahrens

Funktioniert dies so, wie sich dies die entsprechenden Stellen und natürlich auch die Allgemeinheit in verständlicher Sorge um Gesundheit und Umwelt vorstellen? Es gibt verschiedene Schwachstellen, die daran zweifeln lassen.

Schwachstelle Nummer Eins: Zertifizierer/TÜOs

Den größten Schwachpunkt bilden die Zertifizierer, zumeist Technische Überwachungsorganisationen (TÜOen), selbst, deren Unabhängigkeit zwar theoretisch gefordert, praktisch aber nicht gewährleistet ist, denn sie sind ja wirtschaftlich abhängig vom Auftraggeber, eben dem Unternehmen, das sie neutral begutachten sollen. Das zu zertifizierende Unternehmen bezahlt die eigenen Gutachter und Kontrolleure – das ergibt automatisch einen Interessenskonflikt bei den TÜOs.

Zustimmung zum Überwachungsvertrag durch die Behörde am Sitz der TÜO

Dem Überwachungsvertrag, dem ja entscheidende Bedeutung im Rahmen der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb zukommt, wird durch die Behörde zugestimmt, die am Sitz der TÜO zuständig ist – nicht durch die zuständige Behörde am Sitz des Entsorgungsunternehmens. Vorteil dieser Regelung ist sicher, dass die zuständige Behörde den Zertifizierer gut kennt.

  • Schwachpunkte dieser Regelung sind zum einen, dass auch hier – wie bei der Anerkennung eines Unternehmens als Zertifizierer – nicht die Behörde zustimmen muss ist, die auch für den Entsorger zuständig ist und daher die Verhältnisse vor Ort auch am besten kennen sollte. Diese kann nur beratend zum Vorgang Stellung nehmen.
  • Zum anderen könnten direkte Beziehungen zwischen den Sachverständigen der TÜO und den ansässigen Behörden verhindern, dass die Ämter unabhängig und neutral über die Überwachungsverträge und vor allem nach Maßgabe der Umstände beim Entsorger entscheiden.
  • Ein dritter Punkt sind eventuell lange Wege, falls es Probleme bei der Zertifizierung gibt. Wenn beim Entsorger Auflagen oder Absprachen nicht eingehalten werden, so sitzt die dafür zuständige Behörde am anderen Ende der Republik, wenn auch das Zertifizierungsunternehmen von dort kommt. Im Fall Envio war es das Regierungspräsidium Darmstadt, weil die TÜO von Envio, DQS, ihren Sitz in Frankfurt hat.

Dokumentenbasierte Zertifizierung

Die Frage stellt sich, ob ein dokumentenbasiertes Vorgehen bei umweltgefährdenden Betrieben ausreicht. Ihre Dienstleistungen können unmittelbar Umwelt und Menschen schädigen – vielleicht sogar weite Teile der Bevölkerung und Umgebung, wenn eine Giftwolke bei einem Störfall aus einem Werk in die Umwelt entweicht oder wenn über Jahre Gifte die mit ihnen umgehenden Mitarbeiter verseuchen und in die Umgebung kommen wie beim Fall Envio im Dortmunder Hafen.

Übergabe hoheitlicher Aufgaben an die Privatwirtschaft

Wie schon 2007 eine BKA-Studie und 2011 das Prognos-Gutachten feststellen, gibt der Staat inzwischen zunehmend wichtige hoheitliche Aufgaben an Dritte, das heißt an privatwirtschaftliche Firmen, ab. Letztlich agieren Dritte im kapitalistischen System aber nicht mit dem vorrangigen Ziel der Sicherung des Wohls der Allgemeinheit, sondern haben Profit und Gewinnmaximierung als oberste Ziele. Angesichts der vielen Fälle von Wirtchaftskriminalität in der Abfallwirtschaft muss dies dringend überdacht werden.

Das renommierte Schweizer Prognos-Institut, das durch die NRW-Landesregierung beauftragt wurde, den Fall Envio im Hinblick auf die Rolle der Behörden zu bewerten, fragt daher, “inwieweit eine auf die Prüfung von dokumentenbasierten Arbeitsschutzsystemen, Gefährdungsbeurteilungen und Nachweisen Dritter konzentriertes Vorgehen eine hinreichende Kontrolltiefe erlaubt” (Seite 29) und bemängelt: die “Behörden verlassen sich zunehmend auf die Prüfprotokolle Dritter” (Seite 39, 40).

Prognos fordert abschließend: “Keine Auslagerung der Überwachung an Dritte. Für die Wahrnehmung von Überwachungstätigkeiten gibt es mehrere Organisationsmodelle. So zum Beispiel ist denkbar, die Überwachung durch private Gutachter/-innen durchführen zu lassen. Wir schlagen jedoch vor, die Überwachungskapazitäten für Anlagen wie Envio in der Kernverwaltung anzusiedeln, damit die Möglichkeit der Ergreifung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen gegeben ist. Insbesondere ist sicherzustellen, dass mit der Überwachung betraute Personen stets unangekündigten Zugang zu überwachten Betrieben haben” (S. 55).

Quellen und weiterführende Links zum Thema Zertifizierungen in der Entsorgungsbranche

Einstieg – Zertifizierung in der EntsorgungsbrancheWer zertifiziert?Wie wird zertifiziert?. Wieso erhält ein Skandalbetrieb Gütesiegel? – Das unsaubere Geschäft mit den Zertifikaten: Ein Insider packt aus – Die zertifizierenden Berater – Ein Interview zu Unabhängigkeit und Zertifizierungsproblemen.

Wie erkenne ich, ob eine Firma sauber arbeitet? Wie überprüft man Zertifkate und Gütesiegel? Eine einfache Internetrecherche reicht nicht immer. Das Beispiel EfbV-Zertifkat von Envio durch die DQS. – Recherche zu Zertifizierungen: ein Krimi um Chemie, Gift, Müll (12.6.2011)

Die wichtigsten Dokumente, Gesetze und Verordnungen zum Thema Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb sind:

BKA-Studie und Prognos-Gutachten (Seite 29, 39, 40, 55) befassen sich mit der Rolle von Zertifizierungen im Rahmen zunehmender Abgabe hoheitlicher Aufgaben an Dritte.


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