Offener Brief an die DAkkS:
Mitbestimmung im Arbeitsschutz

Samstag, 12. Juli 2014 - 19:20

2014-07-15: gekürzt

An die Abteilung 6 der Deutschen Akkreditierungsgesellschaft (DAkkS)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, die bei Ihnen akkreditierten Zertifizierer für nach OHSAS 18001 zertifizierte Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) anzuleiten, kritischere Audits durchzuführen. Es reicht nicht aus, dass ein Arbeitgeber in seinem AMS-Handbuch nur vorgibt, dass Festlegungen von betrieblichen Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unter “Berücksichtigung der Mitbestimmung entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorgaben und Regelungen” getroffen werden. Was auf den ersten Blick wie ein Respekt des Arbeitgebers für die Mitbestimmung gut aussieht, ist auf den zweiten Blick eine verkappte Einschränkung der Mitbestimmung auf die gesetzlichen Regelungen. Der Arbeitgeber verschweigt nämlich gegenüber seinen Mitarbeitern, wozu er sich nach Abs. 4.4.3.2 des Standards OHSAS 18001:2007 zusätzlich zur gesetzlichen Mitbestimmung zu einer erweiterten Mitbestimmung selbstverpflichtet hat. Wenn ein Arbeitgeber in einem nach OHSAS 18001:2007 zertifizierten AMS-Handbuch schon die Mitbestimmung thematisiert, dann bitte vollständig:
Im Betrieb sind für die Mitbestimmung Verfahren einzuführen, zu verwirklichen und aufrechtzuerhalten für die Mitbestimmung der Beschäftigten durch

  • geeignete Einbeziehung in die Gefährdungserkennung, Risikobeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen;
  • geeignete Einbeziehung bei Vorfalluntersuchungen;
  • Einbeziehung bei der Entwicklung und Bewertung der A&G-Politik und der Zielsetzungen;
  • Absprachen bei Veränderungen, die sich auf ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz auswirken;
  • Interessenvertretung in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Mitarbeiter sind über Mitbestimmungsregelungen und Interessenvertretung in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu informieren, und zwar genau deswegen, weil die gewohnte Berücksichtigung der Mitbestimmung entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorgaben und Regelungen in nach OHSAS 18001:2007 zertifizierten Betrieben nicht mehr ausreicht.

Ich möchte Sie nochmals auf die niederländische SCCM hinweisen. An dem Beispiel kann man sehen, dass es möglich ist, Arbeitnehmervertretungen anständig im Arbeitsschutz mitbestimmen zu lassen und in Audits einzubeziehen. Von der SCCM können Sie auch erfahren, wie man deren Auditverfahren für Zertifizierungen und Re-Zertifizierungen zumindest in der EU auch außerhalb der Niederlande einsetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Götz Kluge
2014-07-12


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