Global Reporting Initiative (GRI)

Sonntag, 8. Dezember 2013 - 00:20

Wenn sich der Arbeitgeber dazu entschlossen hat, nach den Richtlinien der GRI zu berichten, dann wird es interessant für Betriebsräte. Insbesondere im Arbeitsschutz muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmervertretern alle Informationen zur Verfügung stellen, mit denen er seine Berichterstattung zum Arbeitsschutz begründet. Darum sollten sich Arbeitnehmervertreter mit der GRI vertraut machen.

https://www.globalreporting.org/reporting/G3andG3-1/Pages/default.aspx geht es um eine weltweit standardisierte Geschäftsberichterstattung.

Zum Beispiel auf den Seiten 33-34 (Punkte LA1 bis LA14) der Version 3.1 können Betriebsräte und Personalräte erfahren, was sich nach der GRI richtenden Unternehmen zum Thema “Labor Practices and Decent Work Performance Indicators” in ihren Geschäftsberichten beschreiben müssen. Derzeit stellt die GRI auf die Version 4 um.

Unterlagen:


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