Verpflichtung zur Mitbestimmung ist eine Unbekannte

Dienstag, 5. November 2013 - 08:30

http://delta31.de/entscheidung.html

Entscheidung für eine Gefährdungsbeurteilung

Der erste Schritt ist die Entscheidung, das Thema psychische Belastungen explizit anzugehen, statt es wie bisher seiner eigenen Entwicklung zu überlassen.

Einer Entscheidung für Aktivität stehen zumeist Unsicherheiten in Hinblick auf die sich ergebenden Kosten entgegen. Dies betrifft nicht nur finanzielle Kosten, sondern auch den weiteren Ressourcenverbrauch bei Personalabteilung, betroffenen Führungskräften und Mitarbeitern. Unsicherheit besteht weiterhin hinsichtlich der Ergebnisse, die eine aktive Beschäftigung mit dem Thema erzeugt. Die Verpflichtung zur Mitbestimmung durch Personalvertreter fügt der Gleichung eine weitere Unbekannte hinzu. [...]

Wie wahr ;-)

Also machen Sie sich bitte mit der Mitbestimmung bekannt. Sie hilft den Arbeitssicherheitsbeauftragten.


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