Gesetzliche Präzisierung

Montag, 14. Oktober 2013 - 13:46

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[...] Die Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) begrüßte die gesetzliche Änderung. “Stress bei der Arbeit ist in den vergangenen Jahren [z.B. ab 1927] zunehmend ins Blickfeld des Arbeitsschutzes gerückt. Diese gesetzliche Präzisierung wird das Thema zusätzlich befördern”, sagte DGUV- Hauptgeschäftsführer Joachim Breuer.

Endlich sei eine formelle Angleichung an den Stand der Kenntnisse erfolgt, kommentiert die Gesetzesänderung Gerald Schneider von der BAD-GmbH, einem führenden Dienstleister für Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsvorsorge. Durch die Gesetzesänderung werde einerseits eine lang währende Diskussion beendet, ob psychische Belastungen überhaupt dem gesetzlich verpflichteten Arbeitsschutz zugehören. “Andererseits ergibt sich daraus auch die klare Anforderung, die Arbeitsbedingungen von Millionen von Arbeitnehmern zu analysieren”, so Schneider.

Psychische Belastungen sind laut Schneider ab jetzt [ab 1996] in gleicher Weise zu beurteilen und mit Maßnahmen zu minimieren wie körperliche Belastungen. Das wesentliche Instrument dafür ist die Gefährdungsbeurteilung (GB), zu der alle Unternehmen laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind. Diese umfasst jetzt [ab 1996] auch die Beurteilung psychischer Gefährdungen.

(Hervorhebungen nicht im Originaltext. Meine Kommentare in eckigen Klammern.)

Gerald Schneider stellt die Tatsachen nicht ganz richtig dar. Eine Diskussion mag es gegeben haben, aber die Rechtsprechung steht darüber. Der Gesetzgeber und die Gewerbeaufsicht haben schon früher klar gestellt, dass psychische Belastungen dem gesetzlich verpflichteten Arbeitsschutz zugehören. Diskutiert wurde nicht so sehr, ob psychische Belastungen in den Arbeitsschutz einzubeziehen sind, sondern wie das umgesetzt werden soll. Also gibt es hier keine Ausrede für die große Mehrheit rechtsbrecherischer Arbeitgeber, die seit etwa 2005 zunehmend auch vorsätzlich ihre gesetzlichen Pflichten missachtet haben. Psychische Belastungen waren ab 1996 in gleicher Weise zu beurteilen und mit Maßnahmen zu minimieren wie körperliche Belastungen.

Joachim Breuer hat das verstanden. Er spricht deswegen von einer “gesetzlichen Präzisierung”. Die Anforderung, die Arbeitsbedingungen von Millionen von Arbeitnehmern zu analysieren, gibt es seit 1996.


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