Psychischer Arbeitsunfall nach SGB VII

Dienstag, 25. Juni 2013 - 23:55

http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/gesundheitsvorsorge/beanspruchungen_erkrankungen/psychischer_arbeitsunfall.htm (2012-09-29, Copyright 2006 BC GmbH, Wiesbaden)

[...] Definition Arbeitsunfall mit psychischen Gesundheitsstörungen

Arbeitsunfall als begrenztes Ereignis:
„Der Unfallbegriff erfasst körperliche und psychische Gesundheitsstörungen als Reaktion auf ein unfreiwilliges zeitlich begrenztes äußeres Ereignis.“

Als äußeres Ereignis zählt, sowohl beim Opfer als auch beim Beobachter, die unmittelbare Wahrnehmung eines Unglücks, die Bedrohung bzw. die Konfrontation mit einer Gewalttat, wenn dies von außergewöhnlichem Ausmaß war und von dem Rahmen der alltäglichen Belastung abweicht.“ So definiert es die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV – 2008 in ihren „Empfehlungen der Gesetzlichen Unfallversicherung zur Prävention und Rehabilitation von psychischen Störungen nach Arbeitsunfällen“. Die dort beschriebenen Ursachen sind: Gewalteinwirkungen durch schwere Unfälle, Gewaltereignisse wie Überfälle oder Übergriffe.

Es heißt dann weiter:
Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit können im Zusammenhang mit körperlichen Verletzungen oder als eigenständige Unfallfolge auftreten. Psychische Traumen können durch Bedrohung von Leib und Leben der eigenen oder fremder Personen ausgelöst werden. Sie sind i.d.R. verbunden mit Reaktionen intensiver Furcht, Hilflosigkeit oder Entsetzen.“ [...]

Siehe auch: http://blog.psybel.de/sozialgesetzbuch-vii-praevention/


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