Veralltäglichung des Ungesetzlichen

Montag, 29. April 2013 - 08:03

Der Begriff von der “Veralltäglichung des Ungesetzlichen” wurde vielleicht in dem Buch Helmut Kohl, die Macht und das Geld (Hans Leyendecker, Heribert Prantl, Michael Stiller) geprägt.

Heute ist das Ungesetzliche auch im Arbeitsschutz Alltag. In diesem Blog habe ich ja genug Belege dafür aufgezeigt, dass Unternehmer in Deutschland immer noch ganz offen gegen die Regeln des Arbeitsschutzes verstoßen dürfen. Ich weiß aber nicht, ob der Rechtsbruch heute nur sichtbarer - und damit ansprechbarer - ist, als früher. Und ganz früher gab es nicht einmal einen Arbeitsschutz, gegen dessen Vorschriften verstoßen werden konnte.

Wir haben also heute bessere Arbeitsschutzregeln als früher, aber kennzeichnend ist allerdings für das heutige Ungesetzliche im Arbeitsschutz nun die Frechheit, mit der sich die Rechtsbrecher die Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften ganz offen und leisten können: Die Mehrheit der Unternehmer vermeidet entgegen den Vorschriften und entgegen der Rechtsprechung immer noch sehr nachhaltig, psychische Gefährdungen zu beobachten. Die Gesetze sind da, aber der Respekt dafür schwindet.


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