Mobbing ist keine Listen-Erkrankung

Montag, 4. Februar 2013 - 06:06

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2012/12/26/mobbing-weder-berufskrankheit-noch-arbeitsunfall/

…Das Hessische Landessozialgericht (Beschluss vom 23.10.2012 – L 3 U 199/11) hat nun am 23.10.2012 entschieden, dass Mobbing weder, wie ein Arbeitsunfall zu behandeln ist mit den entsprechenden Folgen, noch eine Berufskrankheit darstellt.

Das Hessische Landessozialgericht führt dazu aus:

Das Sozialgericht hat bereits dargelegt, dass weder das Mobbing als berufsbedingte Einwirkung und Ursache für Erkrankungen noch bestimmte psychische Erkrankungen als Berufserkrankungen in der maßgeblichen Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) sowie deren Anlage aufgelistet sind. Da es sich folglich nicht um eine Listen-Erkrankung handelt, kommt die Feststellung einer Berufskrankheit nach § 9 Abs. 1 SGB VII schon nicht in Betracht. …

Das kommt davon, wenn Belastungen und Belastungsfolgen nicht auseinandergehalten werden. Die Klägerin (bzw. ihre Rechtsvertretung) hatte von Anfang an den falschen Ansatz.


Kommentare sind geschlossen.