DIN führt irre

Dienstag, 13. November 2012 - 22:29

http://www.kosmas.din.de/cmd?artid=153182508&bcrumblevel=1&contextid=kosmas&subcommitteeid=144596636&level=tpl-art-detailansicht&committeeid=90708147&languageid=de (URL ist jetzt http://www.naorg.din.de/cmd?artid=153182508&bcrumblevel=1&contextid=naorg&subcommitteeid=144596636&level=tpl-art-detailansicht&committeeid=90708147&languageid=de)

… Die Spezifikation geht über rechtliche Verpflichtungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung hinaus …

Dem Leser bleibt die Interpretation überlassen: Wenn die DIN SPEC 91020 über rechtliche Verpflichtungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz hinausgeht, schließt sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz dann noch ein oder nicht? Nach den PAS-Verfahrensregeln schließt die Spezifikation den Arbeitsschutz nicht ein. Das wird aber nicht klargestellt. Also ist auch “DIN” kein Garant für Seriösität.

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