Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess

Freitag, 27. Juli 2012 - 07:43

http://www.nedler-beratung.de/Seminar-Gefaehrdungsbeurteilung/1,000000834577,8,1

Seminar “Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen”

Termine: 13.8.2012 , 27.9.2012

Ort:         Hilton Hotel Dortmund (am Westfalenpark)

Seminargebühr:

230 € (Seminar und Unterlagen) zzgl. MwSt.

Tagungspauschale:

50 € (Essen und Getränke) zzgl. MwSt.

Anmeldung bis 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin

Anfragen nach freien Plätzen bitte per Mail

 

Inhalte:

  • Arbeitspsychologische Erkenntnisse zu den Ursachen und Folgen psychischer Fehlbeanspruchungen
  • Grundsätzliche Ansätze der Verhaltens- und Verhältnisprävention
  • Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen:
    • Erstellung eines Anforderungskatalogs an den Prozess und an die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
    • Vereinbarung des Prozesses von der Analyse bis zur Wirkungskontrolle
    • Auswahl der einzusetzenden Verfahren und Instrumente
    • Akzeptanz aller relevanten Akteure sicherstellen
  • Methoden der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen:
    • Der Einsatz von Fragebögen
    • Workshop-Konzepte
    • Bewertung der Belastungen und Beanspruchungen durch Experten
    • Bewertung der Belastung und Beanspruchungen durch die Mitarbeiter/innen mittels eines speziellen Leitfadens und auf der Grundlage einer Schulung und fachlichen Begleitung
    • Arbeitspsychologische Verfahren zur objektiven Messung bestimmter Belastungen
    • Interviewverfahren
  • Methodenvergleich und Methodenkritik

 

Wenn ich gute Seminarangebote sehe, die - wie in diesem Fall - die Prozesshaftigkeit der Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen deutlich machen, dann weise ich gerne darauf hin.

Solche Seminare sind gerade jetzt wichtig, denn Betriebsräte und Personaräte werden erleben, dass Arbeitgeber versucht sein könnten, in das inzwischen für sie unvermeidlich gewordene Thema der psychischen Belastungen mit selbstgebastelten Beurteilungen einzusteigen, bei denen vorwiegend technisch orientierte Arbeitssicherheitsfachleute einsam entscheiden, was nach ihrem persönlichen Gefühl eine legitime Belastung sein und wann eine Fehlbelastung vorliegen könnte. Verschärfend kommt dazu, dass auch die Aufsichtsbehörden überfordert sind. Darum sind die Betriebs- und Personalräte die Haupttreiber von Vereinbarungen mit den Arbeitgebern über Gefährdungsbeurteilungen in der Gefährdungskategorie der psychomental wirksamen Belastungen. Wenn dann die Mitbestimmung mit amateurhaft zusammengebastelten Gefährdungsbeurteilungen umgangen wird, kommt sogar das Strafrecht ins Spiel.

Die Arbeitgeber haben zwar die Verantwortung für die Gestaltung des Gefährdungsbeurteilungsprozesses, jedoch dürfen sie bei der Umsetzung des Prozesses die Mitbestimmung nicht behindern. Es gibt jedoch auch Unternehmer, die die Mitbestimmung beim Thema der psychomental wirksamen Belastungen nicht als Last empfinden, sondern als Hilfe. Sie arbeiten schon bei der Gestaltung des Beurteilungsprozesses mit den Arbeitnehmern zusammen, denn der Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz (und darin in die Gefährdungsbeurteilung als Einstieg) führt auch dazu, dass im Geschäft viel unnötige (und teure) Reibungshitze verschwindet.


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