Begehungen durch Arbeitsschutzfachleute und den Betriebsrat
Samstag, 23. Juni 2012 - 12:40
Hier finden Sie ein paar Hinweise, worauf bei Begehungen von Arbeitsplätzen hinsichtlich der Qualität von Gefährdungsbeurteilungen zu achten ist.
http://blog.psybel.de/wie-die-aufsicht-prueft/#lv52, LV 52, Integration psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder, darin aus dem Anhang 6 GB-Check Prozessqualität – Arbeitshilfe Interviewleitfaden zur Bewertung des Prozesses der Gefährdungsbeurteilung, 2009, S. 26 und 27:
Beteiligung Führungskräfte: Die mittleren und unteren Führungskräfte wurden bei der Ermittlung und Veränderung psychischer Belastungen beteiligt?
- Wie?
- Melde-/ Beschwerdewesen, durch die Methodenwahl z.B. Fragebogen, Gruppenmoderation, MAG, Einzelinterviews
Planungen: Gefährdungsbeurteilung wurde systematisch geplant.
- Wer war mit der Umsetzung beauftragt?
- Wurden Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festgelegt?
- Beurteilungsablauf festgelegt?
Risikofaktoren: Die wesentlichen Risikofaktoren für psychische Fehlbelastung werden berücksichtigt.
- Abgleich mit Merkmalliste
Vollständigkeit: Alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten wurden auf psychische Belastungen hin beurteilt.
- Wurden Prioritäten gesetzt?
- Welche Bereiche wurden ausgelassen?
- Aus welchem Grund?
Maßnahmenfestlegung: Bei psychischen Fehlbelastungen wurden Maßnahmen festgelegt.
- Sind Maßnahmen dokumentiert?
- Vorrang Verhältnisprävention vor Verhaltensprävention eingehalten? [Beachtung der Primärprävention!]
- Zuständige Personen festgelegt?
- Fristen festgesetzt?
(nachträgliche Anmerkung in eckigen Klammern)
Siehe auch:
- Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle (LV 54)
- Wie die Aufsicht prüft
- Wie die Gewerbeaufsicht helfen kann
- GDA Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
Das sog. Leitlinienpapier zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation, welches Bund, Länder und Unfallversicherung im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie am 15.12.2011 beschlossen haben, beschreibt die Gefährdungsbeurteilung als einen Zyklus, welcher nicht nur die Ermittlung, sondern auch die Festlegung von Maßnahmen und der Überprüfung von deren Wirksamkeit vorsieht. Auch die Unterweisung wird in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung integriert. In der Anlage der Leitlinie ist eine Liste der Gefährdungsfaktoren zusammengestellt, die zu berücksichtigen sind. Diese Liste enthält auch einen Abschnitt zu psychischen Gefährdungen.
- Kommentar von ver.di zur Leitlinie
- Bildschirmarbeitsverordnung
(Aktualisierung: 2012-06-23. Ursprüngliches Datum: 2011-10-21)