Chancen der Deregulierung verpasst

Montag, 21. Mai 2012 - 00:15

http://www.gesundheitsmanagement24.de/news/newsmeldung/-////teil-2-ubgm-update-212-betriebliches-gesundheitsmanagement/

… Allgemeine Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG §5). Darüber hinaus wird in der Bildschirmarbeitsplatzverordnung darauf hingewiesen, den Bildschirmarbeitsplatz “hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen” (Bildscharb V. §3). Hierzu gibt es vom Gesetzgeber jedoch keine Vorschrift, wie eine solche Beurteilung in der Betriebspraxis zu erfolgen hat. …

Wer wegen des Fehlens einer Vorschrift, wie eine solche Beurteilung in der Betriebspraxis zu erfolgen hat, nichts unternimmt, hat die Ziele der Entbürokratisierung vielleicht ein bisschen missverstanden. Bei solchen Unternehmern können sich die Arbeitgeber nun bedanken, wenn die Gewerkschaften und einige Parteien jetzt nach einer stärkeren Reglementierung rufen. Die meisten Unterehmen haben die Gestaltungsmöglichkeiten, die ihnen die Deregulierung im Arbeitsschutz seit 1996 brachten, leider verpasst und damit auch die ihnen zugeneigten Politiker enttäuscht.

Wie die Beurteilung in der Betriebspraxis zu erfolgen hat, ist schon seit einigen Jahren bekannt. Inzwischen können Unternehmer aber nicht mehr wegsehen und sind zum Handeln gezwungen. Oft sind dabei die Arbeitnehmervertretungen die treibende Kraft. Hier helfen jetzt auch viele Berater mit vollen Terminkalendern. Die Seite von UBGM ist ein gutes Beispiel für die Beschreibung der Grundlagen, auf denen basierend solche Berater arbeiten.


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