Schutz vor Haftungsansprüchen im Arbeitsschutz

Mittwoch, 1. Februar 2012 - 01:00

Vorgesetzte, aufgepasst! Es werden neue Aufgaben zum Einbezug psychischer Belastungen auf Sie zukommen. Auf den unteren Führungsebenen kann das für Sie sehr riskant werden. Bevor Sie irgendetwas unterschreiben, sprechen Sie vorher mit dem Personalrat oder dem Betriebsrat.

Vielleicht steht aber in der Arbeitsschutzdokumentation bereits, dass Sie verantwortlich sind. Wehe, wenn Sie davon nichts wissen! Dass das nicht vorkommen darf, bedeutet nicht viel. Die Missachtung der Regeln des ganzheitlichen Arbeitsschutzes dürfte ja auch nicht vorkommen. Und wie sieht es in der Praxis aus? Die Mehrheit der Unternehmen missachtet heute den Arbeitsschutz noch immer.

Machen Sie es richtig: Der Personal- oder Betriebsrat hilft natürlich auch den Vorgesetzten auf den unteren Führungsebenen. Für diese Kollegen und für deren Mitarbeiter ist es sehr wichtig, dass Arbeitgeber die oft jungen Führungskräfte nicht als billige Puffer für Haftungsrisiken missbrauchen können. Eine entsprechend verantwortungsvolle Schutzaufgabe kommt hier auf die Personal- und Betriebsräte zu. Die müssen sich hier sehr aktiv “einmischen”.

Vielleicht hilft dieses Seminar:
  Zeit: 2012-03-22
  Ort: Hamburg
http://www.forum-fachseminare.de/seminar-sicherer-schutz-vor-haftungsanspruechen-im-arbeitsschutz?wa=186/11

Sicherer Schutz vor Haftungsansprüchen im Arbeitsschutz

Führungskraft nach Arbeitsunfall zu 890.000 Euro Schadensersatz verurteilt – schützen Sie sich wirksam vor persönlicher Haftung!

 

Interessant fand ich den Text unter der Lasche “Seminarinhalte”. Die Übertragung von Pflichten nimmt hier einen großen Raum ein.

Natürlich geht es gerade in Großunternehmen nicht ohne die Verteilung von Verantwortung auf mehrere Schultern. Aber es besteht immer die Gefahr, dass der Arbeitgeber nur Verantwortung an Führungskräfte delegiert, ihnen aber nicht die dafür erforderlichen Handlungsmöglichkeiten gibt. Das ist zu billig.

Die Arbeitnehmervertretung hat hier eine wichtige Aufgabe: Sie muss Führungskräfte (für die die Arbeitnehmervertretung dann zuständig ist, wenn sie keine leitenden Angestellten sind) davor schützen, dass Haftungsrisiken auf sie verlagert werden, denen diese Führungskräfte aber gar nicht gerecht werden können. Speziell im Bereich der psychischen Belastung kann es für Vorgesetzte auf den unteren Führungskräfte sehr gefährlich werden, wenn Arbeitgeber z.B. Unterweisungen nur als Formsache zur Absicherung des Unternehmens durchführen, und nicht wirklich vorwiegend zur Absicherung der Mitarbeiter. (Die Notwendigkeit, Vorschriften einzuhalten, ist in Deutschland das Hauptmotiv für Arbeitgeber, Arbeitsschutz zu betreiben. Wirtschaftliche und ethische Fragen nehmen dem gegenüber einen geringeren Rang ein.)

Wenn der Betriebsrat bei der Unterweisung an Vorgesetzte Mängel feststellt (nicht einfach, aber möglich) und sie sorgfältig dokumentiert, dann kann er die Vorgesetzten schützen dafür sorgen, dass der ans sie ausgeteilte Schwarze Peter wieder an Top-Manager des Arbeitgebers zurückgeht. Wenn der Betriebsrat meint, dass Mängel oder sogar Missachtungen der Arbeitsschutzregeln “diplomatisch” angesprochen werden müssen, dann bringt er die “unteren” Führungskräfte in die Bredouille. Positioniert zwischen Top-Management und geführten Mitarbeiter, haben die oft jungen Chefinnen und Chefs ohnehin schon keine leichte Aufgabe. Schlimm, wenn sie dann im Arbeitsschutz Verantwortungen tragen müssen, für die Leute aus dem Top-Management ordentlich bezahlt werden.

Manche Vorgesetzte sehen die Arbeitgebervertretung als Gegner. Das ist ein großer Fehler. Sprechen Sie als Vorgesetzter vorsichtshalber mit einem Betriebsratsmitglied ihres Vertrauens darüber!

Weiter geht’s hier: http://blog.psybel.de/2011/08/13/vorgesetzte-als-puffer/

Zur Haftung von Arbeitgebern siehe: http://blog.psybel.de/2011/07/11/wie-arbeitsbedingten-depressionen-vorbeugen/


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