PKV: Kostenfalle im Alter

Freitag, 13. Januar 2012 - 06:45


http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2011/1114/00_pkv.jsp

PKV: Kostenfalle im Alter

Tarif nach § 204 wechseln
Den Paragrafen 204 im Versicherungsvertragsgesetz kennt kaum ein Kunde. Aber der räumt jedem, egal wie alt er ist, prinzipiell die Möglichkeit ein, innerhalb seiner privaten Krankenversicherung in einen anderen, günstigeren Tarif zu wechseln

 
http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/tarifwechsel-nach-204-vvg-statt-kuendigung-bei-beitragsanpassung-in-der-privaten-krankenversicherung/

Tarifwechsel nach § 204 VVG statt Kündigung bei Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung

Die langjährig Versicherten, oftmals schon “älter” und mit mehreren Vorerkrankungen, Tarif ist teuer geworden und erreicht schon den Arbeitgeberhöchstzuschuss.

Hier stellt sich die Frage nach einem neuen Unternehmen nicht (mehr). Entweder wäre dabei ein deutlich höheres Eintrittsalter zu berücksichtigen oder es sprechen gravierende Vorerkrankungen gegen eine neue Risikoprüfung.

Doch auch diesen Versicherten stehen Möglichkeiten offen, den Tarif innerhalb des eigenen Unternehmens zu wechseln und sich somit nicht nur in marktgerechte und neuere Tarife zu bewegen, sondern auch die Prämie deutlich zu senken. Grundlage für ein solches Wechselrecht ist der § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)


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