Gleichstellung: Berliner Erklärung

Montag, 2. Januar 2012 - 20:49

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… Deshalb treten wir in einem ersten Schritt für eine Quote bei den Aufsichtsräten der börsennotierten, mitbestimmungspflichtigen und öffentlichen Unternehmen ein, die zunächst mindestens 30 Prozent betragen soll. Damit die Maßnahme Wirkung entfaltet, wollen wir flankierend Fristen und empfindliche Sanktionen regeln. Die Quote für Aufsichtsräte kann aber nur der Anfang sein!

Die gleiche Beteiligung von Frauen an Entscheidungsgremien ist auch ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft. In gemischten Führungsgremien können Frauen und Männer zu besseren Entscheidungen kommen, gemischte Teams steigern den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Das belegen nationale und internationale Studien. …

Frauen haben das Recht, es genau so zu vermasseln, wie Männer. In den Aufsichträten wird sich mit oder ohne Quote nicht viel ändern. Auf dieser Ebene ist es ohnehin egal, ob sich nun Männlein oder Weiblein bis dorthin hochgearbeitet haben. Aber die Quote kann wenigstens dazu beitragen, dass mit unserem Grundgesetz ein kleines bisschen weniger frivol umgegangen wird.


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