Die DAK traut sich auch nicht

Mittwoch, 23. November 2011 - 19:32

http://www.wiwi-treff.de/home/index.php?mainkatid=1&ukatid=1&sid=9&artikelid=4990&pagenr=0

… »Stress am Arbeitsplatz lässt sich nicht völlig vermeiden«, sagt Frank Meiners von der DAK. »Wir können aber Techniken erlernen, mit denen wir die Probleme aktiv angehen – der Griff zur Flasche oder zur Tablettenpackung kann auf Dauer keine Lösung sein.« Die DAK fordert zudem ein nachhaltiges Stressmanagement in den Betrieben: Flexible Arbeitszeitmodelle, bessere Angebote für die Betreuung von Kindern und ein offenes Arbeitsklima könnten ein positives Gegengewicht zu den Anforderungen bilden. Außerdem solle jeder Einzelne für genügend Ausgleich sorgen: »Die Balance zwischen Beruf und Freizeit entscheidet darüber, ob eine Belastung zur Krankheit wird«, erklärt Frank Meiners. »Wer sich aktiv für seine innere Ausgeglichenheit einsetzt, fängt Belastungen am Arbeitsplatz wesentlich besser auf.«

Auch Frank Meiners von der DAK (soweit in wiwi-treff.de vollständig zitiert) traut sich nicht, die Missachtung der Regeln des Arbeitsschutzes durch die Arbeitgeber anzusprechen. Wieder einmal gibt es billige Ratschläge zur Selbstfürsorge.

Natürlich hilft Selbstfürsorge. Die Kunden der DAK haben auch eine eigene Verantwortung für ihre eigene Gesundheit. Es ist aber doch auffällig, dass auch hier wieder eine Krankenkasse kneift, wenn es darum geht, die Arbeitgeber in ihre gesetzlich vorgeschriebene Verantwortung zu nehmen. Die DAK hat hier wieder einmal eine Chance verpasst, auf die offensichtliche (und darum eigentlich doch recht dreiste) Zurückhaltung der großen Mehrheit der Unternehmen beim Einbezug der psychisch wirksamen Belastung in den Arbeitsschutz einzugehen.

Im Leistungsfall sollten Kassen ein Unternehmen, in dem ein Versicherter psychisch erkrankt, dann in Regress zu nehmen versuchen, wenn psychische Belastungen beispielsweise nicht in den Gefährdungsbeurteilungen des Unternehmens berücksichtigt werden. Die Beweislage ist hier oft sehr klar. Statt dessen jedoch holen sich die Kassen die von rechtswidrig handelnden Arbeitgeber verursachten Kosten bei ihren Kunden über Versicherungsprämien vergesellschaftet wieder herein. Auch hier wurde wohl ein Weg gefunden, wie Arbeitnehmer den großen Teil der Arbeitgeber subventionieren, der sich seit 1996 ungestraft seiner Verantwortung für einen ganzheitlichen Arbeitsschutz entziehen konnte.


Kommentare sind geschlossen.