Begehungen durch Arbeitsschutzfachleute und den Betriebsrat
Freitag, 21. Oktober 2011 - 12:47
Hier finden Sie ein paar Hinweise, worauf bei Begehungen von Arbeitsplätzen hinsichtlich der Qualität von Gefährdungsbeurteilungen zu achten ist.
http://lasi.osha.de/docs/lv52.pdf, Integration psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder, darin aus dem Anhang 6 GB-Check Prozessqualität – Arbeitshilfe Interviewleitfaden zur Bewertung des Prozesses der Gefährdungsbeurteilung, 2009, S. 26 und 27:
Beteiligung Führungskräfte: Die mittleren und unteren Führungskräfte wurden bei der Ermittlung und Veränderung psychischer Belastungen beteiligt?
- Wie?
- Melde-/ Beschwerdewesen, durch die Methodenwahl z.B. Fragebogen, Gruppenmoderation, MAG, Einzelinterviews
Planungen: Gefährdungsbeurteilung wurde systematisch geplant.
- Wer war mit der Umsetzung beauftragt?
- Wurden Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festgelegt?
- Beurteilungsablauf festgelegt?
Risikofaktoren: Die wesentlichen Risikofaktoren für psychische Fehlbelastung werden berücksichtigt.
- Abgleich mit Merkmalliste
Vollständigkeit: Alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten wurden auf psychische Belastungen hin beurteilt.
- Wurden Prioritäten gesetzt?
- Welche Bereiche wurden ausgelassen?
- Aus welchem Grund?
Maßnahmenfestlegung: Bei psychischen Fehlbelastungen wurden Maßnahmen festgelegt.
- Sind Maßnahmen dokumentiert?
- Vorrang Verhältnisprävention vor Verhaltensprävention eingehalten?
- Zuständige Personen festgelegt?
- Fristen festgesetzt?
Siehe auch:
- Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle (LV 54)
- Wie die Aufsicht prüft
- Wie die Gewerbeaufsicht helfen kann
- GDA Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
- Bildschirmarbeitsverordnung
