Aufsichtspersonen nutzen ihre Möglichkeiten nicht

Montag, 17. Oktober 2011 - 07:57

2011-10-17 (07:57): An Christine Haderthauer, Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
http://www.facebook.com/topic.php?uid=121811334556687&topic=61

Es ist für Gewerbeaufsichtspersonen oft schwierig, in den Betrieben den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz zu überprüfen. Die Überprüfung des § 3 der Bildschirmarbeitsverordnung ist aber ganz einfach. Warum aber nutzen Aufsichtspersonen ihre Möglichkeiten nicht? Bittet sie irgend jemand wirksam um Zurückhaltung?

http://www.gesetze-im-internet.de/bildscharbv/__3.html

 
Siehe auch: http://blog.psybel.de/wie-die-aufsicht-prueft/
 


Das ging aber schnell ;-)

2011-10-17 (21:45), siehe: http://blog.psybel.de/burnout-detektive/

(Ich geb’s zu: Frau Haderthauer ist da wohl schon länger am Ball.)


Einen Kommentar hinterlassen

Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar zu schreiben.