Niedersachsen: Arbeitsschutz ermittelt psychische Belastungen

Freitag, 14. Oktober 2011 - 13:40

http://www.reformzeit.niedersachsen.de/portal/live.php?&navigation_id=3877&article_id=11563&_psmand=14

Der starke Anstieg arbeitsbedingter psychischer Störungen kann nicht allein auf eine größere Akzeptanz dieser Krankheitsbilder in der Gesellschaft zurückgeführt werden. In der Ursachenanalyse wird immer wieder auf Aufgabengestaltung, Partizipationsmöglichkeiten, Führungsverhalten und Unternehmenskultur eingegangen. Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz setzen daher bei der Ermittlung belastender Arbeitsbedingungen an.

Als Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes befasst sich Bruno Reddehase mit der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitsschutzes und versucht einzugreifen, bevor die Menschen krank werden. “Wir ermitteln und bewerten psychische Belastungen am Arbeitsplatz”, sagt der Arbeits- und Organisationspsychologe. Aufgrund der Zunahme psychischer Erkrankungen wurde 1996 als gleichberechtigtes Ziel neben den Maßnahmen der Unfallverhütung in das Arbeitsschutzgesetz aufgenommen, dass zu den Grundpflichten der Arbeitgeber auch der Abbau von psychischen Belastungen, die zu psychischer Über- und Unterforderung führen, sowie eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit gehört. Daher gehen Reddehase und seine Kollegen in privatwirtschaftliche Betriebe, in Einzelfällen aber auch in Betriebe des öffentlichen Dienstes wie Kindergärten, Stadtverwaltungen oder Banken, um dort über psychische Belastungsfaktoren und Bewältigungsmöglichkeiten zu informieren. Falls gewünscht, analysieren die speziell qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht die Arbeitsbedingungen vor Ort. …


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